Die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auch für die Wahl des Landrats bzw. der Landrätin im Juni 2025 wieder möglich!
Ab sofort können Briefwahlunterlagen an Wählerinnen und Wähler ausgegeben werden. Der letzte Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, den 27. Juni 2025, 15.00 Uhr.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters bitten wir eindringlich darum, die Briefwahlunterlagen persönlich (oder durch einen Bevollmächtigten) bei der Gemeindeverwaltung abzuholen und abzugeben. Aufgrund unserer Erfahrungen aus den letzten Jahren möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei der Antragstellung durch einen Bevollmächtigten unbedingt darauf zu achten ist, dass die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird! Andernfalls dürfen die Briefwahlunterlagen nicht ausgehändigt werden!
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen – Ihnen steht dafür ein abgetrennter Bereich in der Eingangshalle des Rathauses zur Verfügung.
Sofern keine persönliche Abholung erfolgen kann, raten wir Ihnen dringend, schriftliche Anträge bereits frühzeitig zu stellen.
Für die schriftliche Antragstellung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (an Fax-Nr. 08661/9887-40) oder E-Mail (meldeamt@grabenstaett.de) als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Zudem steht auf der gemeindlichen Homepage unter www.grabenstaett.de/aktuelles > Landratswahl 2025, eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske für die Beantragung zur Verfügung. Die Eingabemaske kann auch per Smartphone oder Tablet mit dem folgenden QR-Code bequem aufgerufen werden. Der Link ist voraussichtlich bis zum 22.06.2025 erreichbar.
Link zum elektronischen Wahlscheinantrag
(Briefwahlunterlagen)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen entweder nur für den regulären Wahltag oder auch gleich für den Tag der Stichwahl anzufordern. Sofern dies in Ihrem Sinne ist, bitten wir der Einfachheit halber darum, den entsprechenden Haken auf dem Antrag zu setzen. Die Unterlagen werden Ihnen selbstverständlich nur in dem Falle einer tatsächlich stattfindenden Stichwahl zugesendet.
Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661/9887-30.