Aufstellung / Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt
über den Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt, neu zu fassen und den Aufstellungsbeschluss hierfür gefasst. Es handelt sich bereits aufgrund eines abgeschlossenen Bauleitplanverfahrens um eine Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet), für die insbesondere im Bereich der Umweltthematik Nacharbeiten notwendig sind und verschiedene Festsetzungen geändert werden sollen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Die Planung beinhaltet Folgendes:
Für das Planungsgebiet wurde ein Oberflächenwasserkonzept in Verbindung mit dem Umgang mit Starkregenereignissen ausgearbeitet. In den Unterlagen wurden die entsprechenden Festsetzungen und Hinweise getroffen. Weiterhin werden die ursprünglich vorgesehenen gemeindlichen Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in Reihenhäuser mit Garagen oder Carports umgewandelt, um auch kleinere Grundstücke im Familienansiedlungsmodell anbieten zu können. Des Weiteren wurden unklare Festsetzungen und Hinweise eindeutig und klar formuliert.
Im Jahr 2021 wurde der ursprüngliche Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ auf Grundlage des § 13 b BauGB aufgestellt. In 2023 wurde aufgrund einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Vorschrift des § 13 b BauGB (großflächige und erleichterte Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich) aufgehoben. Deshalb muss der Bebauungsplan in einem geordneten Verfahren nochmals neu gefasst werden mit Ergänzung des Umweltberichts und Betrachtung des naturschutzrechtlichen Eingriffs.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.10.2024 bis 18.11.2024 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 11.10.2024 hat sich der Gemeinde in seiner Sitzung am 19.05.2025 mit den Stellungnahmen der Fachbehörden und den Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung befasst. Es wurden Abwägungsbeschlüsse gefasst, deren Ergebnisse auch in die Planungsunterlagen Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ übernommen wurden.
Der Gemeinderat hat die fortgeschriebenen Planungsunterlagen (Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht) von der Planungsgruppe PLG Strasser aus Traunstein sowie das Hydrotechnische Gutachten des Ingenieurbüros Aquasoli aus Siegsdorf in der überarbeiteten Fassung vom 29.04.2025 in seiner Sitzung am 19.05.2025 gebilligt und beschlossen, das Änderungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Der Billigungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen wurden grundsätzlich am 19.05.2025 durch den Gemeinderat gebilligt. Folgende Planungsunterlagen wurden von der Planungsgruppe Strasser PLG, 83278 Traunstein, bzw. dem Büro Aquasoli, 83313 Siegsdorf, ausgearbeitet:
Mit diesen Planungsgrundlagen soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht und Hydroechnisches Gutachten) für die Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ können in der Zeit vom
13.06. bis einschließlich 14.07.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
Aufstellung / Neufassung Bebauungsplan
„Tüttenseestraße“
FlNrn. 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579,
Gemarkung Grabenstätt
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planungsunterlagen im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus in der Zeit vom
13.06. bis einschließlich 14.07.2025.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung für die Aufstellung / Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt, und für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans im sogenannten Parallelverfahren stattfindet.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur Aufstellung / Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt
Plan ohne Maßstab