27. Änderung des Flächennutzungsplans
zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des Baugebiets Tüttenseestraße, FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt
über den Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Darstellung einer Wohnbaufläche zu ändern.
Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Bauleitplanung zur Festsetzung eines Wohnbaufläche südlich der Tüttenseestraße eine Berichtigung des Flächennutzungsplans nach § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB vorgenommen. In 2023 wurde aufgrund einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Vorschrift des § 13 b BauGB (großflächige und erleichterte Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich) aufgehoben. Auch der Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ soll neu gefasst werden. Aufgrund der Rechtsprechung muss nun der Flächennutzungsplan in einem geordneten Verfahren geändert werden.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.10.2024 bis 18.11.2024 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 11.10.2024 hat sich der Gemeinde in seiner Sitzung am 19.05.2025 mit den Stellungnahmen der Fachbehörden und den Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung befasst. Es wurden Abwägungsbeschlüsse gefasst, deren Ergebnisse auch in die Planungsunterlagen für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans Eingang finden.
Der Gemeinderat hat die fortgeschriebenen Planungsunterlagen (Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht) in seiner Sitzung am 19.05.2025 gebilligt und beschlossen, das Änderungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Der Billigungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht) wurden von der Planungsgruppe Strasser PLG, 83278 Traunstein) gefertigt und am 19.05.2025 in der Fassung vom 19.05.2025 gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans können in der Zeit vom
13.06. bis einschließlich 14.07.2025
auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
27. Änderung des Flächennutzungsplans
zur Darstellung einer Wohnbaufläche
Baugebiet Tüttenseestraße, Gemarkung Grabenstätt
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planungsunterlagen im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus in der Zeit vom
13.06. bis einschließlich 14.07.2025.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung für die 27. Änderung des Flächen-
nutzungsplans und das Verfahren für die Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ für die Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt im sogenannten Parallelverfahren stattfindet.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Wohnbaufläche Baugebiet Tüttenseestraße, FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt
Plan ohne Maßstab