Wasserverbandsgesetz, Bayer. Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes;
Auflösung des ruhenden Wasser- und Bodenverbandes Winkler Moos und Sossauer Wiesen, Gemeinde Grabenstätt, Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen
Öffentliche Bekanntmachung
I. Auflösung des ruhenden Wasser- und Bodenverbandes Winkler Moos und Sossauer Wiesen
- Der Wasser- und Bodenverband Winkler Moos und Sossauer Wiesen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Traunstein vom 19.05.2026, Az. 4.16-6440.02-170003, aufgelöst.
- Die Abwicklung der Geschäfte (Liquidation) wird der Gemeinde Grabenstätt, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Gerhard Wirnshofer, Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt, mit der rechtlichen Stellung des Verbandsvorstands übertragen.
- Anfallberechtigt ist die Gemeinde Grabenstätt, auf die die Unterhaltungspflicht der im Verbandsgebiet vorhandenen Gewässer III. Ordnung zurückfällt. Das nach vollständiger Liquidation verbleibende Verbandsvermögen wird auf die Gemeinde Grabenstätt für Zwecke der Gewässerunterhaltung übertragen.
Der Bescheid und seine Begründung kann bei der Geschäftsstelle der Gemeinde Grabenstätt, Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt und beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, Zimmer-Nr. M 2.20 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
II. Abwicklung- Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen
- Auf das Abwicklungsverfahren sind die §§ 48 und 49 sowie §§ 51 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden (§ 63 Abs. 3 Satz 1 WVG).
- Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Wasser- und Bodenverband beim Liquidator Gemeinde Grabenstätt, Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstät schriftlich anzumelden.
Hinweis:
Der Text der Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/wasserrecht-und-bodenschutz
eingesehen werden.
Traunstein, 19.05.2026
Landratsamt Traunstein
gez. Christian Nebl
Abteilungsleiter