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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 12/2026
Aus der Gemeindeverwaltung
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Aus der Gemeindeverwaltung

Gemeindliche Maßnahmen im Bereich der Wasser- und Abwassereinrichtungen werden nach den jeweils geltenden kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften grundsätzlich über Gebühren und/oder Beiträge finanziert. Um die Grundlagen für eine gerechte und rechtssichere Verteilung dieser Kosten zu schaffen, werden im Gemeindegebiet Vermessungen der vorhandenen Geschossflächen durchgeführt. Dabei erfolgt eine Überprüfung bzw. Aktualisierung der Flächendaten aller angeschlossenen Grundstücke.

Zur Ermittlung der Geschossflächen kann es erforderlich sein, Grundstücke zu betreten. Sofern relevante Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbaustandard des Dachgeschosses, nicht ausreichend von außen festgestellt werden können, kann auch eine Besichtigung des Gebäudes notwendig sein. Die Mitarbeitenden können sich dabei durch einen Ausweis legitimieren.

Für die Vermessung sindfolgende Mitarbeiter der Firma kdbpeter zuständig:

 

 

 

Für die Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen durch die Vermessungsarbeiten und Bestandsaufnahmen keine zusätzlichen Kosten.

Wir bitten um Unterstützung bei der Durchführung der Arbeiten und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.