Plan ohne Maßstab
25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt
über den Änderungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.05.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Darstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß § 2 BauGB zu ändern. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück FlNr. 433 (südwestlich des Gewerbegebiets), Gemarkung Erlstätt. Es handelt sich um eine aufgefüllte Kiesabbaufläche, die einem anderen Zweck zugeführt werden soll.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Die Änderung beinhaltet Folgendes:
Die betreffende Fläche FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, liegt südwestlich von Erlstätt. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 2,55 ha. Es soll eine Anlage mit einer Leistung von 2,3 Mwp entstehen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern. Bei der Fläche handelt es sich um eine sog. Konversionsfläche, also eine Fläche, die nach einem früheren Kiesabbau mit anschließender Auffüllung brachliegt und der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden von der Planungsgruppe PLG Strasser, 83278 Traunstein, gefertigt und am 13.05.2024 in der Fassung vom 24.04.2024 gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt hierzu in der Zeit vom
28.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024
im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung für die 25. Änderung des Flächenutzungsplans und die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bürgersolarpark Erlstätt“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt, im sogenannten Parallelverfahren stattfindet.
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
25. Änderung des Flächenutzungsplans
zur Darstellung eines Sondergebiets
Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Grundstücks
FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt
eingesehen werden.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des Grundstücks
FlNr. 433, Gemarkung Erlstätt