Plan ohne Maßstab
Bebauungsplan „Hirschau“: Änderung im Bereich des Grundstücks FlNr. 606/12 (Nähe Hirschau 35), Gemarkung Oberhochstätt
über den Änderungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 16.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Hirschau“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück FlNrn. 606/12 (Nähe Hirschau 35), Gemarkung Oberhochstätt.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Die Änderung beinhaltet Folgendes:
Es soll ein Wohngebäude mit Carports/Garagen entstehen. Hierzu müssen die bestehenden Festsetzungen geändert werden. Die Erschießung ist gesichert.
Da die Voraussetzungen vorliegen, ist das Änderungsverfahren gem. § 13 a BauGB (Innenentwicklung und Nachverdichtung) durchzuführen.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden von Herrn Wolfgang Aicher, 83355 Nußdorf – Aiging, gefertigt und am 16.05.2024 durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Dieser Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt hierzu in der Zeit vom
28.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024
im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.
Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
Bebauungsplan „Hirschau“ FlNr. 606/12 (Nähe Hirschau 35)
Gemarkung Oberhochstätt
eingesehen werden.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur Änderung des Bebauungsplans „Hirschau“
FlNr. 606/12 (nähe Hirschau 35), Gemarkung Oberhochstätt