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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 13/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat



Flächennutzungsplanänderung und Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV Aberg“

An der nördlichen Gemeindegrenze zur Stadt Traunstein, direkt angrenzend an das Gewerbegebiet Wolkersdorf, soll nach den Vorstellungen der Firma EHG Dienstleistung GmbH aus Traunstein, eine Freiflächen-PV-Anlage entstehen. In der Sitzung am 15.01.2024 hat sich der Gemeinderat mit dem Antrag bereits befasst, in der Nähe des Gemeindeteils Aberg auf dem Grundstück FlNr. 830 der Gemarkung Erlstätt, die erforderlichen Bauleitplanverfahren durchzuführen. Zum einen muss hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt und zum anderen der Flächennutzungsplan geändert werden. Im Nachgang hatte sich ergeben, dass auch das Grundstück FlNr. 829 der Gemarkung Erlstätt in den Geltungsbereich mit einbezogen werden kann.

Bei der Fläche handelt es sich um eine Konversionsfläche (wiederverfüllte Kiesgrube), die anderen Zwecken nur schwerlich zugeführt werden kann. Die Gemeinde hatte bereits seit längerem Überlegungen angestellt, aus dieser Fläche und zwei angrenzenden Grundstücken Gewerbeflächen zu entwickeln. Die Fläche scheint jedoch - aufgrund der absoluten Ablehnung der Stadt Traunstein einerseits und der unwirtschaftlichen Darstellung der Erschließung über Erlstätt andererseits - anderweitig keine Bedeutung als weitere Entwicklungsfläche zu haben. Der Gemeinderat hatte schließlich in der Sitzung am 08.04.2024 festgelegt, dass eine genossenschaftliche Ausrichtung mit 25 % Voraussetzung für eine entsprechende Bauleitplanung sei.

Von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern wurde die Ausweisung einer Freiflächen-PV-Anlage als kritisch gesehen. Wünschenswert wäre ein klassisches Gewerbegebiet gewesen, damit sich dort Gewerbetreibende niederlassen könnten. Es wurde angezweifelt, ob der Erste Bürgermeister alles unternommen hätte, um eine Lösung mit der Stadt Traunstein zu finden. Der Vorsitzende widersprach diesem Einwurf, denn die Stadt Traunstein habe ihm gegenüber mehrfach bekräftigt, dass die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets über Wolkersdorf nicht infrage käme. Außerdem habe die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie gezeigt, dass eine Erschließung über Erlstätt finanziell nicht darstellbar ist.

Der Gemeinderat stimmte letztendlich der 26. Flächennutzungsplanänderung und dem Aufstellungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“ mit 10 zu 4 Gegenstimmen zu. Die Kostentragung für das Verfahren liegt beim Antragsteller. Die Umsetzung soll zu einem vom Gemeinderat vorgegebenen Anteil (ca. 25 %) über eine Bürgersolaranlage realisiert werden. Die näheren Regelungen und Vereinbarungen, die sich im Rahmen des Bauleitverfahrens ergeben, sind in einem städtebaulichen Vertrag festzuhalten.

Defizitausgleich für das KiTa-Jahr 2023

Der in der Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung St. Maximilian in Grabenstätt stehende Waldkindergarten wurde am 01.09.23 in Betrieb genommen. Mit Gründung des Waldkindergartens wurde eine Betriebsträgervereinbarung zum Defizitausgleich eingegangen, und zwar in Höhe von 100% des ungedeckten Betriebsaufwands. Der Defizitbetrag aus 2023 beträgt 36.718,98 EUR. Der Erste Bürgermeister erläuterte, dass es in 2023 formell betrachtet noch keine Einnahmen gab, da der Antrag auf Abschlag nach dem BayKiBiG im September 2023 nicht mehr gestellt werden konnte (die endgültige Anzahl der Kinder war noch nicht bekannt). Der Förderanspruch aus 2023 gleicht sich aber im Jahr 2024 aus, da die Endabrechnung 2023 im Jahr 2024 gebucht wird. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Maximilian zur Defizitübernahme einstimmig zu. Der Vorsitzende merkte noch an, dass die offizielle Einweihung des Waldkindergartens am 21. Juni 2024 um 14.00 Uhr stattfindet (Ausweichtermin ist der 28.06.2024).

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Ehemaliger Gasthof „Zur Post“

Bekanntgegeben wurde das Ergebnis aus den Verhandlungen zwischen der Wohnlinie GmbH und der Regierung von Oberbayern. Das Bauunternehmen beabsichtigt, das bestehende Anwesen Marktplatz 10 (ehemaliger Gasthof „Zur Post“) zurückzubauen und durch einen Neubau wieder zu errichten. Ursprünglich war die Schaffung von 11 Wohneinheiten nebst Gewerbeeinheiten geplant. Um jedoch dem Bedarf bezahlbaren Wohnraums besser entsprechen zu können, stand das Unternehmen in Verhandlungen mit der Regierung von Oberbayern. Mit staatlicher Unterstützung hätte man sich auch die Herstellung von 13 Wohneinheiten vorstellen können. Leider kam es aufgrund verschiedener Vorgaben zu einer Förderabsage, weshalb das Unternehmen nun wieder zur ursprünglichen Projektidee mit nur 11 Wohneinheiten zurückkehrt. Der Gemeinderat bedauerte diese Entwicklung.

Orts- und Kreisstraßenentwässerung Erlstätt

Im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahmen in Erlstätt und den damit verbundenen Ordnungsmaßnahmen an der Kreisstraße TS 3 (Verschwenkung) wurde das Ingenieurbüro Stefanutti+Habl, Traunstein, eingeschaltet, um in einer Studie die Entwässerungssituation in der Ortsmitte von Erlstätt generell zu untersuchen. Bekanntlich gibt es bei Starkregenereignissen Aufstauungen beim Tiefpunkt der TS 3 (Kurve beim Gasthaus Fliegl). Hier treffen die Entwässerungsableitungen des Landkreises und die der Gemeinde zusammen, allerdings mit unbefriedigendem Ergebnis.

Um für die anstehenden städtebaulichen Maßnahmen Erkenntnisse zu erhalten, ob in diesem Zusammenhang generell auch Verbesserungen bei der Ortsentwässerung erreicht werden können, wurde das Ingenieurbüro aus Traunstein eingeschaltet. Herr Habl stellte dem Gemeinderat die Ergebnisse in der letzten nichtöffentlichen Sitzung vor und zeigte Lösungsmöglichkeiten auf.

Eine Ursache der Überschwemmungen des innerörtlichen Straßenbereichs liegt u.a. darin, dass die Versickerungseinrichtungen in der Kreisstraße nicht mehr in der gebotenen Weise funktionieren. Entsprechende Reinigungsmaßnahmen hätten zu keiner Verbesserung geführt. Das Kanalsystem kann die ankommenden Wassermassen somit nicht mehr vollständig aufnehmen. Bei den vorgenommenen Maßnahmen der letzten Jahre handelte es sich mangels Alternativen nur um behelfsmäßige Verbesserungen.

Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre es, den Kreisstraßenkanal und den verrohrten Bach zu entkoppeln bzw. die beiden Systeme getrennt voneinander abzuleiten.

Die natürlichste, am besten funktionierende und einfachste Lösung wäre die Errichtung eines Sickerbeckens. Dieses würde nur geringe Unterhaltsmaßnahmen erforderlich machen. Die Versickerung erfolgt hierbei über eine belebte Oberbodenschicht. Realistisch betrachtet wird man hierfür jedoch keinen Grunderwerb tätigen können. Aber auch ein Filterschacht im Straßenbereich wäre denkbar, der das ankommende Regenwasser vorreinigt und im Anschluss daran unterirdisch versickern lässt. Diese technische Einrichtung sei jedoch in der Unterhaltung wesentlich teurer.

Im Gemeinderat war man sich jedenfalls einig, dass entsprechender Handlungsbedarf bestehe. Geschlossen sprach man sich dafür aus, die weiteren Planungen auf Basis der vorgestellten Studie fortzuführen.

Sanierung Alte Schule Erlstätt

Der Erste Bürgermeister gab aus nichtöffentlicher Sitzung zudem bekannt, dass die Vergabe des Gewerks Fliesenarbeiten an die Firma Wallner Fließen & Naturstein aus Eging am See zum Angebotspreis von 71.813,62 € vergeben wurde.

Familien- und Seniorenhilfe

Im Gemeinderat fand zuletzt ein Meinungsaustausch statt, ob und inwieweit eine soziale Anlaufstelle für Familien und Senioren geschaffen und finanziert werden kann. Nach dem Beispiel anderer Kommunen könnte ein sog. Quartierskonzept erstellt werden, mit dem im Rahmen der gemeindlichen Daseinsvorsorge eine zukunftsfähige Infrastruktur - angepasst an die Bedürfnisse älterer Menschen - langfristig ausgebaut wird. Seniorengerechte Quartierskonzepte zielen vor allem darauf ab, eine Gemeinde so zu gestalten, dass ältere Bürgerinnen und Bürger möglichst selbstbestimmt in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können. Unter „Quartier“ wird auch das über die Wohnung hinausgehende räumliche und soziale Wohnumfeld verstanden. Angesichts der demographischen Entwicklung werden sich auf absehbare Zeit zusätzliche Bedarf ergeben, so sah es auch der Gemeinderat. Die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Grundlagen zu ermitteln und zusätzliche Informationen einzuholen. Um noch mehr Details zu diesem Thema zu erfahren wurde vorgeschlagen, Herrn Werner Fertl vom Landratsamt Traunstein zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. Herr Fertl, Beauftragter für Senioren und Menschen mit Behinderung im Landkreis Traunstein, wird einerseits die Anforderungen an ein Quartierskonzept erläutern, andererseits aber auch die Chancen eines solchen Vorhabens genauer darstellen.