In Anerkennung der geleisteten Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen und Organisationen hat die Gemeinde Grabenstätt im Rahmen der Haushaltsplanung wieder Jugendpflegemittel zur Verfügung gestellt.
Wir bitten deshalb alle in Frage kommenden Vereine und Organisationen, die Zahl der jugendlichen Mitglieder, die am Stichtag 01.01.2025 das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet hatten, bis spätestens 01. Juli 2025 in der Gemeindekasse (Zi.-Nr. 9, 1. Stock) zu melden.
Anmerkung:
Seit 2018 erhalten auch die Vereine für Jugendliche, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, die jährliche Förderung.
Die Liste sollte also wie folgt aufgebaut sein:
| Name alphabetisch | Geburtstag | Wohnort |
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Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nach dem 01.07.2025 eingehende Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden können!