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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Plan ohne Maßstab

Baurecht

Bebauungsplan „Erlstätt“:

Änderung im Bereich der Grundstücke FlNrn. 31 und 31/4

(Traunsteiner Straße 14), Gemarkung Erlstätt

Bekanntmachung

über den Änderungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 21.05.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Erlstätt“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Grundstücke FlNrn. 31 und 31/4 (Traunsteiner Straße 14), Gemarkung Erlstätt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Änderung beinhaltet Folgendes:

Im Rahmen einer maßvollen Nachverdichtung soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf den beiden Grundstücken ein Mehrfamilienhaus sowie zwei Doppelhäuser (4 Wohneinheiten) mit den erforderlichen Nebenanlagen (Stellplätze, Carports, Nebengebäude) zu errichten. Die Erschließung soll zum einen von der Traunsteiner Straße her ermöglicht werden, zum anderen über eine Zufahrt von der Hochgernstraße. Die geplante Bebauung und die Höhenlage wurde unter Betrachtung der Umgebungsbebauung im Ortskern von Erlstätt entwickelt.

Da die Voraussetzungen vorliegen, ist das Änderungsverfahren gem. § 13 a BauGB (Innenentwicklung und Nachverdichtung) durchzuführen.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung vom 08.05.2026) wurden von Herrn Architekt Henry Scholtysik, 83355 Grabenstätt, gefertigt und am 21.05.2026 durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt nach § 3 Abs. 2 BauGB unter 

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Bebauungsplan „Erlstätt“,

FlNrn. 31 und 31/4 (Traunsteiner Straße 14), Gemarkung Erlstätt

in der Zeit vom

26.06.2026 bis einschließlich 27.07.2026

eingesehen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplanerweiterung liegt hierzu zusätzlich in der Zeit vom

26.06.2026 bis einschließlich 27.07.2026

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 09.06.2026
Gemeinde Grabenstätt
Gez.
G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister 

 

 

Übersichtsplan zur Änderung des Bebauungsplans „Erlstätt“:

Grundstücke FlNrn. 31 und 31/4 (Traunsteiner Straße 14), Gemarkung Erlstätt