Bereits im März diesen Jahres hat sich der Gemeinderat mit der zukünftigen Nutzung des mittlerweile zu großen Teilen leerstehenden „Fossil-Gebäudes“ im Gewerbegebiet Oberwinkl unweit der Bundesautobahn A8 beschäftigt. Zudem fasste man damals einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „CHIEMSEE – Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl“. Nun stand das Thema erneut auf der Tagesordnung, da die seit März ausgearbeiteten Planungsunterlagen und die inhaltlich verfeinerten Vorhabenbeschreibungen sowie das Werbekonzept des Vorhabenträger Aurigia Immobilien GmbH & Co. KG gebilligt werden mussten, um die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen angehen zu können. Für die Gemeinde sei es wichtig, dass mit dem Gebäude etwas passiert, es zeitnah verschiedenen Nutzungen zugeführt wird und die wirtschaftliche Entwicklung damit angeschoben wird, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Bisher seien alle Entscheidungen dazu im Gemeinderat einstimmig getroffen worden und er hoffe, dass dies so bleibe, denn dies wäre auch ein Zeichen an das Landratsamt Traunstein und die Regierung von Oberbayern. Nichtsdestotrotz sei man sich der kritischen Haltung des Landratsamts als Bauaufsichtsbehörde und Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich der vom Vorhabenträger angedachten Fassadengestaltung weiterhin bewusst. Mit der angedachten modernen Textilfassade wolle der Vorhabenträger dem Gebäude ein neues Gesicht geben und für Aufmerksamkeit sorgen, so Wirnshofer. Laut der gemeindlichen Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss liege die Planungshoheit zwar grundsätzlich bei der Gemeinde. Die Gemeinde müsse aber sehr darauf achten, die Stellungnahmen aus den Beteiligungsphasen nicht fehlerhaft abzuwägen. Die übergeordnete Landes- und Regionalplanung sowie die Einbindung in das Landschaftsgefüge spielen hier eine bedeutende Rolle. Eine möglichst gute Einbindung in die Landschaft sei auch der Gemeinde sehr wichtig, so der Bürgermeister. Hinsichtlich der Färbung der Außenfassade habe man deswegen bereits ein gedämpfteres naturnahes Beige eingefordert. Diesem Wunsch sei in den Planungsunterlagen ebenso entsprochen worden wie der Maßgabe, die Fassade oben nicht gerade, sondern wellenförmig, sprich eher einem Gebirge nachempfunden enden zu lassen. Wirnshofer erläuterte auch das geplante vorläufige Werbekonzept des Vorhabenträgers mit neun Werbefahnen mit Masten in der Nähe der Autobahn, dem Chiemsee-Genusswelt-Logo am Haupteingang, dem Schriftzug „Chiemsee – Essen. Trinken. Schlafen“ an der Außenfassade, einem roten Punkt als Symbol vor dem Begriff „Chiemsee“ und einem beleuchteten Werbepylonen mit zehn Metern Höhe. Was die Umsetzung all dieser Planungen anbelange, sei noch nichts in Stein gemeißelt, zunächst gelte es die Stellungnahmen der Fachbehörden beziehungsweise Äußerungen der Öffentlichkeit abzuwarten, erläuterte die Verwaltung.
In Abstimmung mit der Gemeinde soll überwiegend im Bestand umgebaut werden. Nur im Südosten wird eine Erweiterung in Form einer Außenterrasse entstehen. Trotzdem dürfte das Gebäude mit der angedachten ins Auge fallenden modernen Textilfassade kaum wiederzuerkennen sein. Laut den Planungen des Vorhabenträgers Aurigia Immobilien GmbH & Co. KG, die seit 2021 als Eigentümerin auftritt, soll das zukünftige Angebot im sogenannten „Fossil-Gebäude“ von Gastronomie über Kleinflächen für Einzelhandel bis hin zu Tagungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten in Verbindung mit einem Hotel reichen. Angedacht ist eine höherwertige gastronomische Ausrichtung, die sich von standardisierten Autobahn-Raststätten abhebt. Für das Erdgeschoss vorgesehen ist ein „Marktplatz“ mit hoher Aufenthaltsqualität, Gastronomiebetrieben mit unterschiedlicher Ausprägung inklusive Café und Außenbereichen, Kleinflächen für Einzelhandelsbetriebe, aber auch Pop-up-Stores und Regionalvermarktung, Hotelzugang, Bürozugang und direkte Anbindung an die Freiflächen. Im ersten und zweiten Obergeschoss plant man den Gastrobetrieb, die Hotellobby und die Hotelzimmer, den Seminarbereich und Büroräume, den Indoor-Kinderbereich, ein Küchenstudio sowie Gemeinschafts- und Aufenthaltsbereiche. Auch die Firma Fossil soll dort weiterhin mit Büros vertreten sein. In puncto geplante Freiflächen ist in den Planungen von Parkflächen für PKWs und Busse, einem Outdoor-Spielplatz für Kinder und einem Hundebereich die Rede. Da der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans nicht größer sein wird als jener des alten von 2008, werden östlich des Gebäudes auch keine zusätzlichen Parkplätze entstehen. Von Vorteil ist, dass die besagten Flächen schon über die Autobahn und die Staatsstraße 2096 erschlossen sind. Die Planungsunterlagen, die Vorhabenbeschreibungen sowie das Werbekonzept wurden vom Gemeinderat einstimmig gebilligt. Als nächster Schritt folgt nun die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
In der Sitzung am 13.04.2026 wurde beschlossen, dass der Neubau des Hochbehälters in Vocking nach den Plänen des Ing.Büros Dippold & Gerold sowie den zugrundeliegenden bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen durchgeführt werden soll. Die Ausschreibungen wurden von der Verwaltung sodann veranlasst.
Separat auszuschreiben sind in naher Zukunft auch die Arbeiten für den Rohrleitungsbau im Zusammenhang mit der Herstellung eines Verbundes mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Mühlener Gruppe. Dies betrifft konkret die Verbundleitung vom Netz der Mühlener Gruppe zum neuen Hochbehälter in Vocking, die Verbundleitung vom neuen Hochbehälter in Vocking zur „Hochzone“ Marwang, sowie die Verbundleitung vom Hochbehälter Vocking zum Ortsnetz Marwang.
Der erstmalige Bau von Verbundleitungen für Wasserversorgungsanlagen wird nach der sog. „RZWas 2025“ (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) mit 200 €/Meter vom Freistaat Bayern gefördert (max. 70% der Ausführungskosten). Da zunächst nur die Verbundleitungen Fördergegenstand sein können, muss für das Förderverfahren laut Wasserwirtschaftsamt ein konkretisierter Gemeinderatsbeschluss vorliegen, aus dem sich die Durchführung der Verbundleitungen klar ergibt. Im o.g. Beschluss vom 13.04.2026 – mit dem die Durchführung des Hochbehälterneubaus bereits auf den Weg gebracht wurde – war die Herstellung der neuen Verbundleitungen nicht explizit genannt, obwohl diese selbstverständlich im Rahmen den Neubaukonzepts schon berücksichtigt und auch kostenmäßig eingeplant war. Der explizite Durchführungsbeschluss musste aus fördertechnischen Gründen nun nachgeholt werden, was im Gemeinderat nun einstimmig erfolgte.
Auf Rückfrage erklärte der 1. Bürgermeister, dass über die künftigen Verbundleitungen nur in das Netz der gemeindlichen Wasserversorgung eingespeist werden könne, nicht aber zurück in das Versorgungsnetz der Mühlener Gruppe. Für die Mühlener Gruppe ergibt sich durch den Verbund also kein unmittelbarer Vorteil, weshalb eine Kostenbeteiligung des Zweckverbandes ausscheidet.
Nachdem in den Hochbehälter- und Rohrleitungsbau investiert worden ist (bis 2028 soll der Hochbehälterbau abgeschlossen sein) eröffnen sich für die Gemeinde wieder Fördermöglichkeiten, beispielsweise für anstehende Leitungssanierungen. Grundsätzlich werden alle Investitions- und Unterhaltungskosten über Verbesserungsbeiträge bzw. über die Wassergebühren finanziert, so der 1. Bürgermeister. Für die Beitragskalkulation seien aktuelle Flächenerfassungen notwendig. Aus diesem Grund habe man ein Büro beauftragt, welches im Auftrag der Gemeinde alle Angaben ermitteln werde. Die mit der Erhebung beauftragten Personen würden bei den Eigentümern demnächst vorstellig werden, sich ausweisen und die notwendigen Daten erheben.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde beschlossen, dass bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung die alte Fassung zunächst weiter gelten soll. Nun wurde über den neuen Entwurf beraten, der im Wesentlichen dem Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages entspricht. Einige redaktionelle sowie rechtliche Änderungen wurden jedoch eingearbeitet und weitere individuelle Ergänzungen aufgenommen. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat beinhaltet Regelungen, die für die Ratsarbeit von besonderer praktischer Bedeutung sind. So werden darin beispielsweise die Aufgaben des Gemeinderates, der Ausschüsse und des 1. Bürgermeisters, die Form und Frist der Ladungen sowie weitere Bestimmungen zum Geschäftsgang geregelt.
Nachdem im letzten Jahr der sog. „Bauturbo“ im Baugesetzbuch verankert wurde, war es notwendig, die Organzuständigkeit in der Geschäftsordnung genauer zu regeln. Mit der gesetzlichen Neuregelung kann in bestimmten Fällen ein Bauleitplanverfahren umgangen werden, und zwar im bebauten Innenbereich (beplant oder unbeplant) und auch für den Außenbereich mit direktem Anschluss an den sog. Innenbereich. Im Rahmen eines solchen „Bauturbo“-Gesuchs könnten sich dann städtebauliche und ortsplanerische Auswirkungen ergeben, die nach dem Grundgedanken nicht dem Bau- und Planungsausschuss, sondern dem Gemeinderat zur Entscheidung obliegen. Zur Klarheit wurden deshalb die Zuständigkeiten des Bau- und Planungsausschusses und des Gemeinderates genauer definiert.
Weitere Anpassungen waren notwendig im Zusammenhang mit den einzelnen Aufgaben des 1. Bürgermeisters, die in eigener Zuständigkeit erledigt werden können. Dies betraf beispielsweise die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Verlängerungen von bereits erteilten Baugenehmigungen und Vorbescheiden, bei sonstigen verfahrensfreien Bauvorhaben, sowie hinsichtlich der Vertretungsbefugnis des 1. Bürgermeisters im Rahmen der Gesellschafterversammlungen der Chiemgau GmbH. Ferner wurden auch die Grenzen für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln angepasst und der Umfang bestimmter Grundstücksgeschäfte neu festgelegt. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Geschäftsordnungsentwurf vollumfänglich zu.
In der vorausgegangenen konstituierenden Sitzung wurden auch die Verbandsräte für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Mühlener Gruppe benannt. Im Nachgang stellte sich heraus, dass ein bestellter Verbandsrat sein Amt nicht antreten kann, weshalb eine Nachnominierung notwendig wurde. Nachrücken wird nun Herr Josef Wirnshofer. Der Gemeinderat stimmte dieser Verbandsratbestellung einstimmig zu.
Der 1. Bürgermeister informierte, dass der Wasser- und Bodenverband Winkler Moos und Sossauer Wiesen mit Bekanntmachung des Landratsamtes Traunstein vom 19.05.2026 nun aufgelöst wurde. Zuvor war die Gemeinde Grabenstätt mit der einstweiligen Geschäftsführung beauftragt worden, nachdem der Verband nicht mehr handlungsfähig war. Die vorausgegangenen Bemühungen der Gemeinde, die Verbandsarbeit zu reaktivieren und Verbandsmitglieder als Kandidaten für die Wahlämter im Vorstand bzw. Ausschuss zu gewinnen, waren leider nicht erfolgreich. Die Gemeinde bat dann im Jahr 2024 um Einleitung des Auflösungsverfahrens, welches nun vollzogen wurde.