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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Plan ohne Maßstab

Baurecht

Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„CHIEMSEE – Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl“ (Oberwinkl 1) im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1802, 1803, 1803/2, 1804, 1805, 1806, 1807/1, 1807/5, 1812, 1814, 1814/3, 1814/6, 1816, 1817, 1852/1 und 1769/3, Gemarkung Grabenstätt

Bekanntmachung

über den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 16.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „CHIEMSEE – Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl“ (Oberwinkl 1) im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1802, 1803, 1803/2, 1804, 1805, 1806, 1807/1, 1807/5, 1812, 1814, 1814/3, 1814/6, 1816, 1817, 1852/1 und 1769/3, Gemarkung Grabenstätt, gefasst.

In der Sitzung am 08.06.2026 wurde dieser Aufstellungsbeschluss nochmals bestätigt und gleichzeitig beschlossen, für dieses Bauleitplanverfahren das Verfahren nach dem Baugesetzbuch einzuleiten.

Es handelt sich um das Gebäude direkt am Kreisverkehr Ausfahrt Autobahn A 8 / Staatsstraße ST2096 südlich der Autobahn A8. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Planung beinhaltet Folgendes:

Es soll ein Umbau und eine Umnutzung im Inneren des Bestandsgebäudes ermöglicht werden. Gleichzeitig soll eine neue Fassaden-Gestaltung mit einer textilen Umhüllung geplant werden.

Mit der Umnutzung sollen künftig folgende Angebote im Gebäudekomplex vorhanden sein: Gastrobetriebe mit unterschiedlicher Ausprägung inklusive Café und Außenbereichen, Kleinflächen für Einzelhandel, Tagungs- und Veranstaltungsmöglichkeiten in Verbindung mit einem Hotel. Mit einer höherwertigen gastronomischen Ausrichtung kann sich ein Angebot, das auch Reisende als Zielgruppe anspricht, effektiv von standardisierten Raststätten abheben. Lokale und regionale Kundschaft sowie Tourismusgäste der Region sollen als Zielkundschaft angesprochen werden.

Es soll überwiegend im Bestand umgebaut werden. Die Wirkung des Gebäudes soll durch die textile Außenfassade erreicht werden. Zusätzlich sollen keine Flächen versiegelt werden. Die Außenanlagen (Parkflächen für Pkw und Busse) sollen landschaftsgerecht gestaltet werden. Die umgebenden Grünstrukturen und Retentionsflächen sollen in das Gesamtkonzept integriert werden.

Die Flächen sind bereits erschlossen über die Zufahrt A8 / TS 2096 Ausfahrt Grabenstätt. Die bereits vorhandene Infrastruktur kann genutzt werden. Es wird auf eine weitestgehende Einbindung in die umgebende Naturlandschaft geachtet.

Der Aufstellungsbeschluss vom 16.03.2026 wurde bereits im Gemeindeanzeiger vom 09.04.2026 bekannt gemacht. Außerdem wurden die damals bereits vorliegenden Planungsgrundlagen auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht, sie standen außerdem im Rathaus zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der erneute Aufstellungsbeschluss und der Billigungsbeschluss werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die vorliegenden Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, Begründung mit Vorprüfung für den Einzelfall nach dem UVPG sowie alle Anlagen für den Vorhaben- und Erschließungsplan inklusive Projekt- und Vorhabenbeschreibung und Werbekonzept) wurden vom Büro BEGS, 83278 Traunstein, und dem Architekturbüro Ankner Buchholz,

89077 Ulm, gefertigt und durch den Gemeinderat am 08.06.2026 gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden unter Offenlegung aller vorliegenden Unterlagen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

CHIEMSEE – Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl“

(Oberwinkl 1), Gemarkung Grabenstätt,

in der Zeit vom

10.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026

eingesehen werden.

Die oben genannten Unterlagen für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen hierzu zusätzlich in der Zeit vom

10.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 15.06.2026

Gemeinde Grabenstätt

Gez.

G. Wirnshofer

Erster Bürgermeister 

 

Übersichtsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

CHIEMSEE – Revitalisierung des Fossil-Gebäudes in Oberwinkl“

(Oberwinkl 1), Gemarkung Grabenstätt