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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 14/2026
Aus der Gemeindeverwaltung
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Gemeindliche Friedhofsverwaltung

Das Bild zeigt den bronzenen Verschlussdeckel eines Baumgrabes. Auf dem Deckelrand können bis zu 4 formgerechte Gravurschilder eingenietet werden.

Erweiterung Baumgräber

Ein individuell gestaltetes Grab ist der wichtigste Ort für die Verarbeitung von Trauer um einen Menschen.

Nutzungsberechtigte und Bürger unserer Gemeinde haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten eines Grabes im Hinblick eines Sterbefalles in der Familie zu entscheiden.

Für Sargbestattungen gibt es nach wie vor die Möglichkeit, ein Einzel- bzw. Familienerdgrab zu erwerben.

Festgestellt wurde in den letzten Jahren jedoch eine stetig steigende Anzahl von Urnenbestattungen im Verhältnis zu den Sargbestattungen.

Eine Sargbestattung findet nur noch selten statt und überwiegend werden von den Angehörigen alternative Grabarten für Urnen gewünscht.

Für Urnenbestattungen stehen auf dem gemeindlichen Friedhof verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung:

Urnenstele, Urnenreihengrab, Baumgrab mit Bodenhülse, ein Gemeinschaftsgrab und der Lebensweg.

Im Erweiterungsteil des Gemeindefriedhofes, im Bereich des bestehenden Ahornbaumes, wurden bereits vor 10 Jahren 6 Röhrensysteme als Baumgräber installiert, die mittlerweile alle belegt sind.

Baumgräber sind mit Bodenhülsen vorgefertigte Urnengräber. Sie werden erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (10 Jahre) vergeben.

Jedes Baumgrab (Edelstahlröhre) wird mit einem rasenbündigen Bronzedeckel dauerhaft verschlossen.

Für den Bronzedeckel werden passgenaue Gravurschilder bereitgestellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.04.2026 beschlossen, in einem weiteren Bereich des Gemeindefriedhofes, im linken vorderen A Teil des Friedhofes, 10 neue Baumgräber zu installieren.

 

Die Arbeiten sind abgeschlossen und die Baumgräber können im Falles eines Todesfalles erworben werden.

Alle weiteren Bedingungen zur Begründung eines Nutzungsrechts und zur Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen kann der Friedhofs- und Bestattungssatzung, sowie der 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.

Diese sind im Internet unter www.grabenstaett.de/ortsrecht einsehbar.

Für Fragen in diesem Zusammenhang und zur Vergabe von Grabstätten geben Frau Heitauer und Frau Rönsch der Friedhofsverwaltung während der üblichen Dienststunden persönlich bzw. telefonisch (Tel. 08661/9887-33 oder -34) gerne Auskunft.