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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 15/2023
Aus dem Gemeinderat
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 10.07.2023

Waldkindergarten in Grabenstätt

Um keine weitere Zeit zu verlieren, hatte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer in der vorletzten Gemeinderatssitzung klargestellt, dass die Gemeinde nun selbst als Träger des am Eichbergwald angedachten Waldkindergartens einspringen werde. Gut eineinhalb Monate vor der geplanten Eröffnung zum neuen Kindergartenjahr hat sich das Blatt nun allerdings noch einmal überraschend gewendet. Wie es in der jüngsten Sitzung hieß, habe das erzbischöfliche Ordinariat mitgeteilt, dass die katholische Kirchenstiftung St. Maximilian Grabenstätt jetzt doch die Trägerschaft übernehmen könne. Auch wenn der schriftliche Bescheid noch ausstehe, „freuen wir uns sehr, dass das jetzt doch noch so geklappt hat“, betonte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer und bedankte sich beim Verwaltungsleiter des Kindergartenverbundes Grabenstätt-Vachendorf-Bergen Maximilian Wimmer und der Grabenstätter Kirchenverwaltung für ihren Einsatz und ihre Hartnäckigkeit. Josef Austermayer, der auch Grabenstätter Kirchenpfleger ist, erläuterte, dass es sich faktisch betrachtet um eine Erweiterung des Pfarrkindergartens „Haus für Kinder St. Maximilian“ handle. Man erhoffe sich dadurch wertvolle Synergieeffekte. Der Waldkindergarten bekomme aber, wie vom Landratsamt Traunstein gefordert, als eigenständige Einrichtung auch eine eigene Einrichtungsummer, was nach anfänglichem Widerstand auch vom Ordinariat in München akzeptiert worden sei. Auch wenn die Kirche nun Träger sei, werde sich die Gemeindeverwaltung weiterhin um die Umsetzung der geplanten Waldkindergarten-Schutzhütte kümmern und alle notwendigen Schritte zur Abwicklung des Baus in Angriff nehmen, betonte der Vorsitzende. Die katholische Kirchenstiftung bilde ihrerseits ein neues Waldkindergarten-Team und treffe die organisatorischen Vorbereitungen, damit der Betrieb am 1. September starten könne. Für den Betriebsbeginn habe man sich eine Übergangshütte in unmittelbarer Nähe des Eichbergwaldes sichern können, welche bis zur Fertigstellung der neuen Schutzhütte genutzt werden kann. Erfreulicherweise haben sich schon Fachkräfte für den Einsatz im Waldkindergarten beworben, sodass die personellen Voraussetzungen als gesichert betrachtet werden können, so der Erste Bürgermeister. In Absprache mit dem neuen Träger werde man vor den Sommerferien nochmals zu einer Informationsveranstaltung für alle Eltern einladen.

In der vorletzten Gemeinderatssitzung hatten die Räte die vorlegte Eingabeplanung zum Waldkindergarten und die Freiflächenplanung des Ingenieurbüros Sextl vom 30. Mai bereits einstimmig abgesegnet. Planungsrechtliche Bedenken gebe es keine. Gebaut werden soll die Schutzhütte nördlich des Eichbergrundwegs am Waldesrand in einer kleinen Lichtung. Verfügen wird sie über einen Aufenthaltsraum mit überdachter Freifläche, eine von außen zugängliche Trockentoilette und einen von außen erschlossenen Lagerraum für Geräte und Gegenstände aus dem Kindergartenbetrieb. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt fußläufig über den Eichbergrundweg und für die Eltern wird es bei den Sportanlagen nur rund 150 m entfernt genügend Parkplätze geben. Unmittelbar neben der Schutzhütte wird eine Wendefläche für Rettungsfahrzeuge eingerichtet. Der gemeindliche Flächennutzungsplan stelle Wald- und Wiesenflächen dar, sodass die Zweckbestimmung diesem nicht entgegenstehe, so Wirnshofer. Der angrenzende Waldeigentümer habe sich mit der Nutzung bereits einverstanden erklärt. Die Frischwasserversorgung könne mit Kanistern gewährleistet werden. Später soll das Gebäude mit einem PV-Modul zur Elektrizitätsversorgung versehen werden. Auch wenn man den Bau einfach, schlicht und geradlinig halte, rechne man mit Kosten von rund 152.000 Euro netto, so Wirnshofer. Erst ab einer Investition von 100.000 Euro sei die Maßnahme grundsätzlich förderfähig.

Geplant war zu Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 mit maximal 15 Kindern zu starten und dann eine nicht näher terminierte Steigerung auf eine volle Gruppengröße mit 25 Kindern vorzunehmen. Da es für die Bedarfsbestätigung des Jugendamtes und für den Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern allerdings einer genaueren Formulierung bedarf, haben die Räte in der vorletzten Sitzung per neuerlichem Beschluss den konkreten Bedarf für eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern anerkannt. Auch wenn zu Beginn mit einer reduzierten Anzahl an Kindern begonnen werde, stehe der Bedarf für eine reguläre Gruppengröße außer Frage, so der Vorsitzende mit Verweis auf die Bedarfsanmeldungen in diesem Frühjahr. Diese hätten ein deutlich verändertes Buchungsverhalten aufgezeigt. Der Trend werde anhalten, wonach Eltern ihre Kinder vermehrt im krippenfähigen Alter betreuen lassen wollen. Durch zurückliegende und zukünftige Bautätigkeiten sei zudem mit weiteren Zuzügen von Familien zu rechnen. Unklar sei, so der Erste Bürgermeister, noch der Bedarf an Betreuungsplätzen, der möglicherweise durch Flüchtlingsfamilien entstehen werde. Auch Kinder aus diesem Personenkreis hätten natürlich einen berechtigten Betreuungsanspruch.

Antrag auf Kiesabbau in Kraimoos - Information zur Rechtslage

Der Abgrabungsbescheid des Landratsamtes Traunstein für den Kiesabbau im Trockenabbauverfahren in Kraimoos liegt der Gemeinde bislang nicht vor. Auch gibt es zur laufenden Petition beim Bayerischen Landtag keine neuen Erkenntnisse oder Ergebnisse. Eine aktuelle Rückfrage beim Landratsamt Traunstein brachte hierzu ebenfalls keine neuen Erkenntnisse.

Schlussendlich muss der förmliche Abgrabungsescheid mit der Begründung abgewartet werden, um überhaupt rechtlich gegen die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Traunstein vorgehen zu können.

Die Verwaltung hat sich allerdings mit der Rechtsanwaltskanzlei HGRS aus München bereits in Verbindung gesetzt und die Vorgeschichte sowie die aktuelle Situation geschildert. Der Gemeinderat wurde nun in der öffentlichen Sitzung durch Herrn Rechtsanwalt Mathias Reitberger über die rechtliche Einschätzung informiert. Herr Reitberger erörterte dabei die formellen und materiellen Voraussetzungen, welche für eine eventuelle Klageerhebung notwendig seien.

Der Gemeinderat beschloss bereits im September letzten Jahres, das Einvernehmen zu diesem Vorhaben nicht zu erteilen. In seiner Sitzung am 16.01.2023 lehnte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Kiesabbauvorhaben in Kraimoos erneut ab, nachdem das Landratsamt Traunstein die Gemeinde dazu aufgefordert hatte, das Einvernehmen zu erteilen. Aus Sicht des Landratsamtes sei das Vorhaben nämlich genehmigungsfähig, das Einvernehmen könne durch die Bauaufsichtsbehörde deshalb auch ersetzt werden.

Laut Rechtsanwalt Reitberger liegt das Vorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich (Art. 35 BauGB). Im Außenbereich seien Vorhaben nur dann zulässig, wenn sie privilegiert seien. Dazu gehören neben landwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich auch Kiesabbauvorhaben. Dies gelte aber nur dann, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstünden. Als öffentliche Belange zählte der Rechtsanwalt beispielhaft andersartige Darstellungen im Flächennutzungsplan auf sowie die Gefahr von schädlichen Umwelteinwirkungen, die Beeinträchtigung des Natur- und Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Landschaftsbildes. Reitmeier betonte allerdings, dass es nach seiner Ersteinschätzung pauschal betrachtet kein Totschlagargument zur Verhinderung des Vorhabens gebe.

Anknüpfungspunkt für eine Klagebegründung könnten jedoch die Auflagen sein, welche von der Bauaufsichtsbehörde im Bescheid festzusetzen seien. Angesichts der Angaben im Antrag und in den Gutachten des Vorhabensträgers gebe es nämlich Unstimmmigkeiten. Die beträfe vor allem die angegebenen Fahrzeugbewegungen, welche einer Überprüfung unterzogen werden sollten.

Auf Nachfrage schilderte der Rechtsanwalt auch, dass man bei den Immissionswirkungen unterscheiden müsse, wo diese letztendlich herrührten. Immissionen, welche auf dem Betriebsgelände entstünden, würden nach der sog. „TA-Lärm“ beurteilt und fänden somit im Gutachten und grundsätzlich auch in den Bescheidauflagen ihren Niederschlag. Man spricht hier vom Betriebslärm. Sobald jedoch LKW das Betriebsgelände verlassen haben, sind die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu beurteilen. Letztere helfe den Anwohnern in Kraimoos nach aktuellen Stand leider nicht weiter, weil nach dem Willen des Gesetzgebers gerade übergeordnete Straßen (Staats- und Kreisstraßen) für die Aufnahme von Verkehr privilegiert seien.

Auf die Frage aus der Mitte des Gemeinderates, ob dem Menschen, der Natur und der Tierwelt hier nicht ein höherer Stellenwert beizumessen wäre, betonte der Rechtsanwalt, dass die rechtlichen Vorgaben diesbezüglich leider sehr klar sind. Die Beinträchtigung des Landschaftsbildes wird mit dem Zweck der Maßnahme in Bezug gesetzt. Daraus ergäbe sich laut herrschender Rechtsmeinung jedoch kein Ablehnungsgrund. Das Natur- und Artenschutzgutachten sieht keine unüberwindbaren Hürden bzw. lediglich Vorsorgemaßnahmen vor. Beim Aspekt Bodenschutz sei rechtlich betrachtet nicht die Kiesentnahme das eigentliche Probleme, sondern die Wiederbefüllung. Hier wird sich der Vorhabensträger im Falle einer Genehmigung aber streng an den Verfüllungsleitfaden halten müssen.

Weitere Gegenstände der Diskussion waren der Grundwasserschutz und die Staubentwicklung. Hierzu meinte der Rechtsanwalt, dass es diesbezüglich nochmals einer sauberen Prüfung bedarf. In puncto Staubimmissionen müsse das Landratsamt Traunstein eine neue Einschätzung in Bezug auf die angegebenen möglichen Mehrfahrten treffen.

Da bei einer Entscheidung durch das Landratsamt Traunstein (Erlass eines Abgrabungsbescheides) nach der Verwaltungsgerichtsordnung lediglich eine Klageerhebung (Anfechtungsklage) binnen eines Monats möglich ist, wurde im Gemeinderat das weitere Vorgehen besprochen. Sollte der Abgrabungsbescheid der Gemeinde in der sitzungsfreien Zeit zugestellt werden, so werde die Verwaltung den Bescheid an die Rechtsanwaltskanzlei zur Begutachtung weiterleiten. Herr Reitberger werde den Bescheid dann überprüfen, ob die Auflagen mit dem Antrag übereinstimmen und ob die einschlägigen Regelwerke eingehalten werden. Anschließend werde er eine Empfehlung für eine eventuelle Klageerhebung aussprechen. Die endgültige Entscheidung müsse dann möglicherweise in einer außerordentlichen Sitzung in der Sommerpause getroffen werden.

Festellung der Jahresrechnung 2022

Einstimmig hat der Gemeinderat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt. Die Summe der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben beträgt demnach 15.271.430,62 Euro. Im Jahr zuvor lagen diese bei 12.431.838,47 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss um dessen Vorsitzenden Robert Muggenhamer hatte die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durchgeführt. Er bescheinigte der gemeindlichen Kämmerei um Kerstin Seidel und der Kassenverwaltung um Monika Loferer eine ordentliche und saubere Arbeit, die zu keinerlei Beanstandungen geführt habe. Etwaige Haushaltsüberschreitungen seien vom Gemeinderat genehmigt und ordnungsgemäß abgewickelt worden. Laut Muggenhamer hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch den gemeindlichen Kindergarten „Mäusebande“ in Erlstätt genauer unter die Lupe genommen und dabei wie erwartet festgestellt, „dass es eine sehr gut ausgestattete, vorzügliche Einrichtung ist, die von Petra Körner und ihrem Team hervorragend geführt wird“. Es sei ganz wichtig, dass man in der Gemeinde ansässige Familien, die einen Kita-Platz benötigen, auch zukünftig vor Ort bedienen könne, gab der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende zu bedenken. Angeschaut hat man sich auch die Arbeit der Gemeinde-Archivarin, die für mehrere Kommunen im Achental tätig ist. Muggenhammer sprach hier von einem „guten Ergebnis“. Auf Anregung seines Ausschusskollegen Josef Austermayer hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich auch der gemeindlichen Kurbeitragssatzung angenommen, weil diese im Bereich „Zweitwohnungen“ hinsichtlich der Beitragsentstehung offenbar zu unbestimmt sei. Muggenhamer wünschte sich zudem, dass sich das Landratsamt Traunstein mit der überörtlichen Rechnungsprüfung weniger Zeit lasse. Vielleicht könne die Gemeinde hier bei der zuständigen Abteilung vorstellig werden und dies entsprechend anmahnen. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer dankte dem Rechnungsprüfungsausschuss für seine „akribische Arbeit“. Anschließend erteilten die Räte dem Rathauschef zur Jahresrechnung 2022 einstimmig die Entlastung.

Zweckvereinbarung mit der Stadt Traunstein zur Löschwasserversorgung

Mit der unzureichenden Löschwasserversorgung im Ortsteil Staudach musste sich der Gemeinderat nun erneut befassen. Da der Gemeinde bekannt war, dass die Stadt Traunstein für den Bereich Einheim/Neuling einen Löschwasserbehälter errichten würde, hatte die Verwaltung in den letzten Wochen die Möglichkeit eines Anschlusses an die dortige Anlage geprüft. Entsprechende Verhandlungen und Abstimmungen mit der Stadt Traunstein wurden vorgenommen. Neben der grundsätzlichen Anschlussmöglichkeit, für die die Gemeinde einen Investitionsanteil in Höhe von 50.000 € zu leisten hat, muss in eigener Regie noch die Löschwasserzuleitung bis nach Staudach hergestellt werden. Da der Anschluss technisch und wirtschaftlich darstellbar ist, wurde von der Gemeindeverwaltung die Empfehlung für einen Anschluss ausgesprochen. Eine eigene Löschwasserzisterne wurde aufgrund zu hoher Kosten nicht mehr in Erwägung gezogen.

Nachdem die technische Abwicklung mittlerweile erfolgt ist, musste nun die öffentliche-rechtliche Grundlage dazu noch geschaffen werden. Dem Gemeinderat wurde deshalb die entsprechende Zweckvereinbarung zur Abstimmung vorgelegt. Das Gremium schloss sich dieser interkommunalen Vereinbarung einstimmig an.

Auflösung des Jugendtreffs

Viele Jahre war der Grabenstätter Jugendtreff in der Eichbergstraße 8 unter der Leitung von Petra Untermeierhofer (Diakonie) eine beliebte Anlaufstelle für Jugendliche aus der Gemeinde Grabenstätt. 2016 war sogar extra ein Förderverein ins Leben gerufen worden, um auch größere Projekte und Veranstaltungen bestmöglich durchführen zu können. Zu den jährlichen Highlights zählten die legendären Halloween-Feiern, die häufig sogar von Jugendlichen und Kindern aus anderen Gemeinden aufgesucht worden sind. 2019 war dies letztmals der Fall, dann kam die Corona-Pandemie mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Der Jugendtreff sollte sich davon bis heute nicht erholen, denn die jungen Leute blieben trotz aller Bemühungen auch nach dem Wegfall der Beschränkungen fern. Die Diakonie (Jugendhilfe Bayern) ist deshalb unlängst mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, den 2010 geschlossenen Vertrag einvernehmlich aufzulösen. Dieser Empfehlung sei man nun entsprechend nachgekommen, betonte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer und verwies dabei auf die vorausgegangenen Beratungen, die jedoch zu keiner befriedigenden Ersatzlösung geführt hätten. Die jungen Gemeindebürger könnten aber weiterhin die vielfältigen Angebote der Ortsvereine nutzen, die deutlich besser durch die Corona-Zeit gekommen seien, so der Vorsitzende.