Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 15/2024
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Gemeinderat

Jahresrechnung 2023

Einstimmig hat der Gemeinderat in die Jahresrechnung 2023 festgestellt. Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben beträgt demnach 19.738.498,75 Euro. Im Jahr zuvor lagen diese bei „nur“ 15.271.430,62 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss um dessen 1. Vorsitzenden Robert Muggenhamer hatte die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung durchgeführt. Es gebe „keine wesentlichen Feststellungen“, betonte dieser und dankte der gemeindlichen Kämmerei um Kerstin Seidel und der Kassenverwaltung um Monika Loferer. Muggenhamer verwies auf unvermutete Kassenprüfungen bei der Gemeindekasse und bei der Tourist-Information, die ohne Beanstandungen durchgeführt worden seien. Ein Schwerpunkt der Prüfung hat dieses Mal auf der Mittagsbetreuung in der Grundschule Grabenstätt gelegen. Dieser attestierte der Ausschussvorsitzende „eine angemessene Sach- und Personalausstattung“. Da die Zahl der in der Einrichtung zu betreuenden Kinder ständig zunehme, müsse aber davon ausgegangen werden, dass in Zukunft ein Platzmangel entstehen könnte. „Es wird daher angeraten, frühzeitig Erweiterungsmöglichkeiten, zum Beispiel in der ehemaligen Hausmeisterwohnung, zu planen und umzusetzen“, gab Muggenhamer zu bedenken. In diesem Zuge sei dann auch die Sachausstattung maßvoll anzupassen. Da die Abrechnung der Entgelte für die Betreuung und das Essen derzeit nur über eine formlose Vereinbarung mit den Eltern der Kinder erfolge, rege der Rechnungsprüfungsausschuss an, so Muggenhamer, die Abrechnung für die Gemeinde rechtssicherer zu gestalten und die Gebühren über eine gemeindliche Satzung zu regeln. Eingehend geprüft wurden auch die Vorgänge im Zusammenhang mit den PV-Anlagen auf den Dächern der Grundschule Grabenstätt, des Erlstätter Feuerwehrhauses und des Gemeindekindergartens „Mäusebande“ in Erlstätt. „Diese Maßnahmen wurden ordnungsgemäß abgewickelt, geprüft und abgerechnet“, lobte der Ausschussvorsitzende. Während sich die reinen Baukosten „auf einem üblichen und angemessenen Niveau“ bewegt hätten, seien dem Rechnungsprüfungsausschuss die Nebenkosten für das beauftragte Planungsbüro „unverhältnismäßig hoch“ erschienen, mahnte Muggenhamer an und verwies auf zirka 28 Prozent der Gesamtkosten. Man rege deswegen an, in Zukunft bei technisch einfachen Anschaffungen, wie sie hier vorlägen, „kostensparende Alternativen“ zur Abwicklung zu prüfen. „Wir werden uns dem Thema annehmen und bei auffallend hohen Nebenkosten noch genauer hinschauen. Die Gemeinde müsse sich bei solchen Investitionen jedoch an entsprechende technische Vorgaben und Vergabevorschriften halten, was sich auch bei den Ingenieursleistungen niederschlägt. Man kann sich aber sicher sein, dass wir als Gemeinde nichts leichtfertig vergeben“, versicherte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Die Räte erteilten ihm anschließend zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 einstimmig die Entlastung. Der nicht stimmberechtigte Vorsitzende war zuvor deutlich zurückgerückt und 2. Bürgermeister Andreas Danzer hatte für ihn vorübergehend die Sitzungsleitung übernommen.

Mögliche Schaffung eines seniorengerechten Quartierskonzepts

Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung am 13.05.2024 wurde das Thema „Seniorengerechtes Quartierskonzept“ im Gemeinderat vorberaten. Die Verwaltung wurde daraufhin ermächtigt, Kontakt mit entsprechenden Koordinierungs- und Beratungsstellen aufzunehmen und weitere Grundlagen zu ermitteln. Im Falle der Umsetzung eines solchen Konzeptes würden der Gemeinde entsprechende Aufwendungen (insbesondere Personalkosten) entstehen, welche heute noch nicht beziffert werden können. Der Gemeinderat bat deshalb um weitere Informationen zu diesem Thema. Der Freistaat Bayern stellt eine Anschubfinanzierung über einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung, nach der Aufbau- und Förderphase muss die Finanzierung des seniorengerechten Quartierskonzepts jedoch langfristig gesichert sein. Neben Spenden würde die Finanzierung vor allem im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge erfolgen, also mit gemeindlichen Haushaltsmitteln.

Herr Werner Fertl (Beauftragter für Senioren und für Menschen mit Behinderung beim Landratsamt Traunstein) erklärte in der Sitzung den Sinn und Zweck eines Quartierskonzepts nochmals detaillierter. Fertl schickte voraus, dass das sog. Quartiersmanagement (QM) vom Bayerischen Ministerium für Arbeit und Soziales gefördert und vom Landratsamt Traunstein befürwortet wird. Er erläuterte, wie ein QM funktioniert und welchen Nutzen es hat. Im Landkreis Traunstein gibt es bereits etliche Gemeinden, die ein QM betreiben bzw. derzeit einrichten. Durch den demografischen Wandel, einen immer größer werdenden Pflegenotstand und eine sich entwickelnde „Engagement-Müdigkeit“ sei das Einrichten eines QM in der Gemeinde sinnvoll.

Herr Fertl zeigte auf, wie wichtig ein funktionierendes QM mit einer guten Vernetzung in Zukunft sein kann. Die Gemeinde Grabenstätt würde mit der Einführung des Quartiersmanagements einen wichtigen Schritt in diese Richtung gehen, um langfristig und nachhaltig eine hohe Lebensqualität für Seniorinnen und Senioren zu schaffen. Es gelte, Vorsorge dafür zu treffen, um die Strukturen vor Ort seniorengerecht zu gestalten, damit ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben können. Nach Fertigstellung eines nachhaltigen Quartierskonzepts würde letztendlich ein sog. „Quartiersmanager“ stehen. Die Aufgabe eines Quartiersmanagers besteht unter anderem darin, Ansprechpartner und Wegweiser zu sein, wenn Seniorinnen oder Senioren bzw. Angehörige den Überblick bezüglich möglicher Leistungen verlieren oder sich über Hilfen informieren wollen. Fertl stimmte den Räten zu, dass der Begriff „Quartiersmanager“ leider etwas missverständlich klingt und die eigentliche Bedeutung nicht klar zum Ausdruck kommt. Wenngleich der Begriff „Quartier“ vom urbanen Raum herrührt, so ist damit gleichzeitig auch jegliche andere Art eines Wohnumfeldes gemeint. Der Begriff sei von politischer Seite nun mal so gesetzt, man könne aber auch einfach „Kümmerer in sozialen Angelegenheit“ dazu sagen. Ein „Kümmerer“ sollte die Koordinierung im Wohnumfeld übernehmen, die Vernetzung der Akteure und die Eigeninitiative der Bürger anregen, sowie allgemein beratend tätig sein.

Ein Kernpunkt in der darauffolgenden Diskussion war, ob die Gemeinde überhaupt ein Qualitätsmanagement brauche, oder ob man nicht bereits genügend Angebote/Möglichkeiten für Senioren im Ort habe bzw. bieten könne. Die örtlichen Vereine und regionalen Verbände erfüllten bereits vielseitige Aufgaben. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden beispielhaft verschiedene Sozialstellen und Dienste aufgezählt. Es stelle sich die Frage, ob die Kosten für einen zusätzlichen „Kümmerer“ gerechtfertigt seien, vor allem dann, wenn der Förderzeitraum abgelaufen ist. Die Gemeinde müsse sich ernsthaft überlegen, ob sie sich später einen Sozialpädagogen oder –pädagogin mit entsprechender Eingruppierung leisten könne. Außerdem sollten die bereits ehrenamtlich Tätigen sinngemäß „nicht auf’s Abstellgleis“ gestellt werden, denn die Ehrenamtsarbeit sei die wichtigste Arbeit in einer Dorfgemeinschaft. Die Notwendigkeit eines solchen Konzepts bzw. einer vorausgehenden Bedarfsanalyse wurde von einzelnen Räten deshalb in Zweifel gezogen.

Herr Fertl stellte in puncto Berufsqualifikation klar, dass ein Quartiersmanager kein Studium oder sonstige sozialpädagogische Ausbildung vorweisen müsse. Ein Kümmerer müsse letztendlich ein gutes Händchen für bürokratische Angelegenheiten besitzen und die notwendige Empathie mitbringen.

Im Hinblick auf die stetig wachsende Zahl an älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern müsse die Gemeinde vorbereitet sein, um einen Pflegenotstand, einer zunehmenden Vereinsamung oder einer Altersarmut entgegenzuwirken, so die Meinung einiger anderer Räte. Fertl betonte, dass die Pflege von Menschen in den nächsten Jahrzehnten verstärkt zuhause stattfinden müsse, weil die stationären Einrichtungen entweder voll sind oder kein Pflegepersonal mehr zur Verfügung steht. Insofern wäre ein Quartiersmanager der richtige Ansatz, um Angehörige von pflegebedürftigen Bürgern/Bürgerinnen beraten und mögliche Hilfen koordinieren zu können. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Gemeinde so gut aufgestellt ist, dass sie derzeit noch keinen Quartiersmanager brauche, so könne man heute jedoch schon die Weichen für die Zukunft stellen.

Der Erste Bürgermeister unterstreicht Fertl’s Aussagen und verweist auf die Erfahrungen der Verwaltung. Es gehe nicht darum, das gemeindliche Sozialamt zu entlasten, sondern hilfsbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern dort zu unterstützen, wo dem gemeindlichen Sozialamt Grenzen gesetzt sind. Viele Bedarfe oder Notstände würden dem Sozialamt gar nicht oder nur über Umwegen bekannt, ein Eingreifen oder die Einleitung präventiver Hilfsmaßnahmen sei jedoch nur möglich, wenn die hilfsbedürftigen Personen aktiv angesprochen oder aufgesucht werden. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Kümmerers sei, dass soziale Schieflagen erkannt und im Zusammenspiel mit den verschiedensten Einrichtungen gemildert oder bestenfalls behoben werden. Koordination und Wegweiserfunktion sind hier die Schlagworte. Angesichts der alternden Gesellschaft und der damit einhergehenden Lebenssituation eines jeden Einzelnen dürfte ein sog. Quartiersmanager eine Berechtigung in der örtlichen Daseinsvorsorge haben, so der Vorsitzende.

Am Ende der Diskussion war sich das Gremium letztendlich einig, dass die Ausarbeitung eines Quartierskonzepts zunächst nicht schaden kann. Ob es dann eines sog. Quartiersmanagers („Kümmerers“) bedarf, kann aktuell noch nicht vorhergesagt werden. Um den Prozess zumindest starten zu können, soll die Arbeitsgruppe für Sozialplanung (AfA) aus München kontaktiert werden. Die dortige Koordinierungsstelle bietet eine kostenfreie Unterstützung bei den folgenden Arbeitsschritten an.

Neufassung der Kindergartengebührensatzung

Einstimmig hat der Gemeinderat eine Anpassung der Gebühren für die Nutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtung „Mäusebande“ in Erlstätt beschlossen. Die Gebührensatzung wird nun entsprechend geändert. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer zuvor betont hatte, habe man sich als Gemeinde bereits seit einigen Monaten mit dieser Gebührenerhöhung beschäftigt, da der Teil, den man zur Finanzierung der Einrichtung selbst zu tragen habe, „unverhältnismäßig groß“ werde. Über acht Jahre rückwirkend betrachtet bedeute dies ein Defizit von durchschnittlich rund 3.206 Euro pro Kind und Jahr im Kindergarten und ein Defizit von durchschnittlich rund 3725 pro Kind und Jahr in der zugehörigen Krippe, so Wirnshofer. 2023 habe sich das Defizit im Gemeindekindergarten auf rund 5717 Euro und in der Krippe auf rund 2125 Euro pro Kind belaufen, „Tendenz jedoch steigend“. Die Gebührenanpassung sei mit den benachbarten Gemeinden Bergen und Vachendorf, der örtlichen Pfarrkirchenstiftung St. Maximilian Grabenstätt und dem Vertreter des neuen Kita-Verbundes „Franz von Assisi – Oberes Achental“ vorbesprochen worden. Letzterem gehören neben dem Pfarrkindergarten „Haus für Kinder St. Maximilian“ in Grabenstätt auch die kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Bergen, Vachendorf, Reit im Winkl und Unterwössen an.

Laut Wirnshofer habe man sich mit dem Kita-Verbund „auf ein einheitliches Gebührenniveau geeinigt“. Demnach steigen die monatlichen Gebühren für eine drei- bis vierstündige Betreuung der Kinder im Gemeindekindergarten von aktuell 90 auf 119 Euro, für vier bis fünf Stunden Betreuung von 100 auf 132 Euro, für fünf bis sechs Stunden von 110 bis 146 Euro, für sechs bis sieben Stunden von 120 auf 160 Euro, für sieben bis acht Stunden von 130 auf 176 Euro und für über acht Stunden von 140 auf 194 Euro. Was die Nutzung der Krippe in der gemeindlichen Kindertageseinrichtung anbelangt, steigen die Gebühren für eine drei- bis vierstündige Betreuung von 180 auf 222 Euro, für vier bis fünf Stunden Betreuung von 200 auf 244 Euro, für fünf bis sechs Stunden von 220 auf 269 Euro, für sechs bis sieben Stunden von 240 auf 296 Euro, für sieben bis acht Stunden von 260 auf 325 Euro und für eine über achtstündige Nutzung von 280 auf 358 Euro. Laut Bürgermeister Wirnshofer liege die prozentuale Erhöhung bei rund 32 Prozent. Bei den errechneten Krippengebühren erfolge jedoch ein pauschaler Abzug von 20 Euro, um die Gebührenlast für die Eltern zu mindern.

Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen würden, hätten für die Betreuung ihrer Kinder in der Kinderkrippe die Möglichkeit, das sogenannte „Krippengeld“ beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) zu beantragen, erinnerte Wirnshofer. Dieses beträgt im Moment 100 Euro pro Monat und wird nach der Bewilligung des Antrags direkt an die Eltern ausbezahlt. Im Kindergarten würden Elternbeiträge hingegen erst dann fällig, wenn diese über 100 Euro pro Monat und Kind lägen. Bis zu dieser Höhe bezuschusse der Freistaat die Eltern monatlich. Abgerechnet werde diese Förderung direkt mit den Gemeinden. „Bei einer Buchungszeit im Kindergarten von bis zu fünf Stunden wurde somit in der Vergangenheit keine Betreuungsgebühr fällig“, erläuterte der Erste Bürgermeister. Mit der neuen Gebührensatzung hätte man es nun bei gleicher Betreuungszeit mit einem Gebührensatz von monatlich 132 Euro zu tun (statt wie bisher 100 Euro) und so seien von den Eltern 32 Euro Betreuungsgeld zu zahlen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sei die Gebührenerhöhung „erforderlich und auch vertretbar“, stellte Wirnshofer klar. Im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis Traunstein liege das neue Gebührenniveau „noch in einem sehr annehmbaren Rahmen“.

Gestrichen wurde auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung und in Abstimmung mit dem Kita-Verbund die sogenannte „Geschwisterermäßigung“, von der aktuell zehn Kinder im Gemeindekindergarten in Erlstätt profitieren. Dieser Geschwisterbonus lasse sich „aus Gleichbehandlungsgründen nicht mehr gut rechtfertigen“, so Wirnshofer. Nach Ansicht der Verwaltung sei die Ermäßigung aufgrund des vom Freistaat Bayern mittlerweile gewährten Beitragszuschusses überholt. Einige Räte bedauerten es, dass diese Form der Entlastung für Familien mit vielen Kindern nun wegfällt. Wenn in der Gemeinde die Senioren vielfältig unterstützt werden sollen, so sollte man auch schauen, wie junge Familien unterstützt und entlastet werden können. Hinterfragt wurde auch das angesprochene Ausscheren der Gemeinde Unterwössen bei der mit dem Kita-Verbund vereinbarten Streichung des Geschwisterbonus. „Die Verwaltung sei nach dem Abstimmungsgespräch mit allen Beteiligten davon ausgegangen, dass die Absprachen für alle Einrichtungen gelten“, so Geschäftsleiter Lex.

Antrag auf Aufsstellung eines Vereinsschaukastens

Der Gemeinderat hatte sich auch mit einem Antrag der Gemeinderäte Waltraud Hübner und Josef Fleischmann zur Aufstellung eines Plakat- beziehungsweise Vereinsinformationsständers am Grabenstätter Marktplatz beschäftigt. Das Thema „Vereinsschaukästen“ war bereits im September 2023 bei einem Vereinsstammtisch besprochen worden. Im Namen der damals anwesenden Vereinsvorstände hatten Hübner und Fleischmann daraufhin das besagte Schreiben an die Gemeinde verfasst. Mit den angedachten Vereinsschaukästen am Marktplatz soll den Ortsvereinen die Möglichkeit gegeben werden, sich zu präsentieren und auf Veranstaltungen hinzuweisen. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer räumte ein, dass die Aushangmöglichkeiten für die Grabenstätter Ortsvereine aktuell sehr beschränkt seien. Der frühere Kasten am Anwesen „Marktplatz 2“ (Wagner-Anwesen) sei schon vor Jahren abgebaut worden und auch die vier kleineren Schaukästen an der Ostwand des ehemaligen Gasthofs zur Post würden durch die Neuerrichtung des Objektes vorübergehend nicht mehr zur Verfügung stehen, so Wirnshofer. Es sei jedoch davon auszugehen, dass nach der Fertigstellung des neuen Wohngebäudes mit zwei Gewerbeeinheiten in rund zwei Jahren eine entsprechende Anschlagfläche an der Ostfassade des Objekts zur Verfügung stehen werde. Eine entsprechende Vereinbarung wurde mit dem Bauträger dazu bereits formuliert. Für die rund zweijährige Übergangszeit schlug Wirnshofer vor, „eine temporäre Schautafel gegenüber den PKW-Stellplätzen am Marktplatz zu installieren“. Die Antragsteller favorisieren hingegen eine dauerhafte Lösung am Grabenstätter Ortsmittelpunkt. Deren Meinung nach benötige man mehr Frequentierung am Marktplatz und zu diesem Zweck wäre solch ein zentral gelegener Plakat- und Vereinsinformationsständer, auf dem die Vereine ihre Arbeit vorstellen und für ihre Veranstaltungen werben könnten, genau das Richtige. Eine acht Quadratmeter große Fläche würde voraussichtlich ausreichen. Es wurde in diesem Zusammenhang auch auf die Schaukästen der Ortsvereine in Erlstätt als Vorbild für einen zentralen, gut einsehbaren Standort am Marktplatz verwiesen. Plakatständer würden den Marktplatz nicht unbedingt verschönern, so die Meinung des Ersten Bürgermeisters. Im Rat wurde hingegen spontan auch der Vorschlag eingebracht, ein „Häusl“ zu errichten, dass nicht nur den Vereinen, sondern der ganzen Gemeinde zu Info- und Werbezwecken zur Verfügung stehe. Unter Umständen wäre hierfür auch der Bereich der jetzigen Sitzbank neben dem Maibaum geeignet. Fest stehe, dass die große kiesbefestigte Freifläche, die für diverse Veranstaltungen wie die regelmäßigen Märkte genutzt werde, ausfalle und auch das westliche Brunnenambiente nicht beeinträchtigt werden sollte, so Wirnshofer. Durch die ab kommenden Herbst zu erwartende Baustelle (der alte Gasthof zur Post wird abgerissen und durch einen in der Kubatur ähnlichen Neubau ersetzt) mache laut Wirnshofer auch eine Errichtung am südlichen Marktplatz keinen Sinn. Es wurde auch zu Bedenken gegeben, dass im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der immer größeren Beliebtheit von Social Media, Vereinsaushänge und Plakate zukünftig keine so große Rolle mehr spielen würden. Der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung, wonach anstelle einer Schautafelanlage am Marktplatz zunächst eine Übergangslösung angestrebt werden soll, bis die Ostfassade des neuen Gebäudes am Standort der jetzigen alten Post für Vereinsaushänge verwendet werden kann, wurde bei der folgenden Abstimmung mit 7:6 Stimmen abgelehnt. Letztendlich einigte man sich am Ende darauf, dass zeitnah ein Ortstermin mit den drei Bürgermeistern stattfinden soll, um sich gemeinsam nochmals die Gegebenheiten am Marktplatz anzuschauen.

Förderung für die Sanierung der „Alten Schule Erlstätt“

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass neben den bisherigen Fördergebern (Regierung von Oberbayern, KfW, Bezirk Oberbayern und Landkreis Traunstein) nun auch der Vorstand der Bayerischen Landesstiftung die Empfehlung ausgesprochen hat, der Gemeinde Grabenstätt für die Sanierung der „Alten Schule“ Erlstätt einen Zuschuss zu gewähren und zwar in Höhe von 74.000 €. Zuvor wurde das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege um Stellungnahme gebeten, welche die Bedeutung des Baudenkmals unterstrichen und den Antrag der Gemeinde Grabenstätt vollumfänglich unterstützt hatten. Für diesen weiteren Finanzierungsbaustein ist die Gemeinde sehr dankbar.

Rektorin Kerstin München verlässt die Grundschule

Der Erste Bürgermeister gab außerdem bekannt, dass die Rektorin, Frau Kerstin Münch, die Grundschule Grabenstätt zum Schuljahresende verlassen wird. Er sprach sein Bedauern darüber aus, da Frau Münch sowohl bei den Schülerinnen und Schülern, als auch beim Lehrerkollegium sehr beliebt war und auch die Zusammenarbeit mit der Gemeinde hervorragend funktioniert hatte. Frau Münch wird künftig die Leitung an einer deutschen internationalen Grundschule in Kario übernehmen. Spätestens bis zur offiziellen Verabschiedung von Frau Münch wird auch deren Nachfolgerin feststehen. Für die Zukunft wünschte der Vorsitzende Frau Münch alles erdenklich Gute.

Ergebnis Zensus 2022

Am 25.06.2024 wurden die Ergebnisse des Zensus 2022 bekannt gegeben. Die Erhebung gibt neben der Einwohnerzahl auch Aufschluss darüber, wie die Bevölkerung im Freistaat Bayern wohnt, lebt und arbeitet. Der Erste Bürgermeister informierte den Gemeinderat darüber, dass jede Kommune hierzu thematisch gegliederte Tabellen und weitere spezifische Ergebnisse erhalten habe. Mittlerweile sind die Daten aller bayerischen Gemeinden auch unter www.zensus2022.bayern.de öffentlich abrufbar.

Das Hauptaugenmerk richtet sich vor allem auf die Einwohnerzahl. Bezogen auf die Gemeinde Grabenstätt wurden 4.283 Einwohner mit Hauptwohnsitz ermittelt, das sind um 160 Personen (3,6%) weniger im Vergleich zur letzten Bevölkerungsfortschreibung mit Stand vom 30.06.2022, welche noch auf dem Zensus 2011 basierte. Im Verhältnis zu anderen Kommunen fällt dieser „Schwund“ eher gering aus, wobei alle Landkreisgemeinden einen Verlust bei der Bevölkerungszahl zu verzeichnen haben. Die Differenzen liegen bei bis zu 18 %. Verschiedene Gründe können dafür verantwortlich sein, z.B. weil Personen ins Ausland verziehen ohne sich abzumelden, oder weil es mehrfach angemeldete Hauptwohnsitze einer Person in der Bundesrepublik gegeben hat.

Mit der Veröffentlichung der Bevölkerungsinformationen ist zwar noch keine förmliche Feststellung der durch den Zensus 2022 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen verbunden. Nach einer Anhörungsphase wird jedoch ein Feststellungsbescheid erfolgen. Erst daraus lässt sich das Zustandekommen der Einwohnerzahlen abschließend nachvollziehen.

Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Aus nichtöffentlicher Sitzung gab der Vorsitzende abschließend bekannt, dass die Beschaffung von mobilen Hochwasserschutzbarrieren für die Feuerwehren Grabenstätt und Erlstätt in Höhe von 33.417,08 € vom Gemeinderat nachgenehmigt wurden. Die mobilen Elemente wurden vom Ersten Bürgermeister kurzfristig beschafft und kamen bei dem Starkregenereignis Anfang Juni auch gleich zum Einsatz.