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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 15/2025
Aus der Gemeindeverwaltung
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Heckenrückschnitt

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes

Störende Bepflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen

Bepflanzungen, die aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein ragen, sind bitte zurückzuschneiden. Überstehende Teile von Sträuchern und Hecken stellen oft teils erhebliche Beeinträchtigungen sowohl für Fußgänger wie auch für sonstige Verkehrsteilnehmer dar.

Daneben kann unter Umständen auch die ordnungsgemäße Übersichtlichkeit stark beeinträchtigt werden und Gefahren für die Verkehrsteilnehmer, vor allem an Kreuzungen und Einmündungen, auftreten.

Um dies vermeiden zu können, bitten wir um entspr. dringliche Prüfung der jeweiligen privaten Grundstücksbepflanzungen und umgehende Vornahme des ggf. notwendigen Rückschnitts, damit die angeführten Beeinträchtigungen und Gefahren vermieden werden können.