In den letzten 33 Jahren war die Gemeinde Grabenstätt schuldenfrei, doch damit ist es nun vorerst vorbei. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer im Beisein der neuen gemeindlichen Kämmerin Martina Schweiger und deren Vorgängerin Kerstin Seidel bei der Vorstellung des Haushalts 2026 im Gemeinderat betonte, sei für das heurige Jahr eine Darlehensaufnahme von 1,2 Millionen Euro geplant. Angesichts der geplanten Investitionen in den nächsten 5 Jahren in Höhe von insgesamt rund 25 Millionen Euro, darunter viele Maßnahmen, die nicht aufgeschoben werden könnten und Baumaßnahmen, die bereits begonnen beziehungsweise Aufträge, die bereits vergeben worden seien, sei dieser Schritt unumgänglich, so Wirnshofer. Durch die gesunkenen Einnahmen und die steigenden Ausgaben könne der Verwaltungshaushalt in den Finanzierungsjahren nicht ausgeglichen werden und die dauernde Leistungsfähigkeit sei nach derzeitigem Stand nicht gegeben, so der 1. Bürgermeister. Daher müsse bei zukünftigen Investitionen ganz genau darauf geachtet werden, dass nur Pflichtaufgaben der Gemeinde umgesetzt werden. Jede Auszahlung müsse ihm zufolge auf dem Prüfstand und die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2026 genau verfolgt werden, um gegebenenfalls mit Steuer- und Abgabenerhöhungen im Jahr 2027 entgegenzuwirken. Nur durch sparsames und wirtschaftliches Haushalten könnten die Aufgaben der nächsten Jahre gestemmt werden, so Wirnshofer. Da auch 2027 eine Kreditaufnahme geplant sei, seien in der Haushaltssatzung rund vier Millionen Euro für Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Diese Ermächtigungen ermöglichen es der Gemeinde, Verpflichtungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Jahren zu Auszahlungen führen.
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 letztendlich einstimmig verabschiedet. Zudem wurde über die Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 positiv Beschluss gefasst. Wie Bürgermeister Wirnshofer vor der Abstimmung berichtet hatte, sinke das Gesamthaushaltsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,79 Millionen Euro auf 19.972.128 Euro. Der Verwaltungshaushalt sei auf nunmehr 12.909.471 Euro in den Einnahmen und Ausgaben gesunken, was einer Minderung von 458.079 Euro entspreche. Der wichtige Einnahmeposten „Gewerbesteuer“ sei mit 2,6 Millionen Euro kalkuliert worden. Leider könne das Niveau der letzten Jahre hier nicht erreicht werden, so Wirnshofer. Die Kreisumlage, seit Jahren der größte Ausgabenposten, sinke zwar bei einem unveränderten Umlagesatz von 51,5 Prozent auf rund 3,59 Millionen Euro, doch durch die gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen stelle sie die Gemeinde vor eine schwierige Situation. Aufgrund der hohen Umlagekraft erhält die Gemeinde wieder keine Schlüsselzuweisung.
Laut Wirnshofer steigen die gemeindlichen Personalausgaben um 313.970 Euro auf rund 3,8 Millionen Euro. Als wichtige Posten auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts nannte er die Betriebskostenförderungen nach dem BayKiBiG mit 1.277.500 Euro, die Schulverbandsumlage/Gastschulbeträge mit 90.000 Euro, die Betriebskostenumlage an den Abwasser- und Umweltverband Chiemsee (AUV) mit 355.217 Euro, den Straßenunterhalt mit zirka 198.820 Euro, die Gewerbesteuerumlage mit 50.000 Euro (Guthaben aus Vorjahren), die Bebauungspläne mit 170.000 Euro, die Kanalunterhaltungsmaßnahmen mit zirka 218.767 Euro sowie das heuer angelaufene Rufbusprojekt „Traudl“ mit 43.000 Euro. Insgesamt schließt der Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung von rund 1,52 Millionen Euro vom Vermögenshaushalt ab. Wirnshofer begründete dies mit der „hohen Kreisumlage“ und den verringerten Gewerbesteuereinnahmen. Im Vermögenshaushalt, der heuer auf 7.062.657 Euro festgelegt werden soll, habe man auch heuer viele kostenintensive Investitionen vorgesehen, betonte der Vorsitzende. Er erwähnte unter anderem 564.491 Euro für die gemeindlichen Feuerwehren und die öffentliche Sicherheit, davon ein Kostenanteil von 395.391 Euro für die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Erlstätt, und 706.500 Euro für die Grundschule und Turnhalle, davon ein Großteil für die Planungen, Umbauten und die Ausstattung der Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Im Einzelplan 5 sind unter anderem Investitionszuschüsse an die Sportvereine in Höhe von 39.000 Euro eingeplant und für den Bau der Naturkundestation in der Hirschauer Bucht 210.000 Euro, für die die Gemeinde in Vorausleistung zu treten hat. Ein Betrag von 100.000 Euro ist für die Erschließung der Kleierstraße/Angerweg in Höring vorgesehen, 25.000 Euro für die Planung des Glasfaserausbaus, 18.000 Euro für die Erneuerung von Spielgeräten auf den Spielplätzen im Gemeindegebiet sowie 45.000 Euro für den Erwerb eines neuen Schmalspurtraktors für den Bauhof. Für die Planung und Ausführung von Hochwasserschutzmaßnahmen in 2026 wurden 399.000 Euro eingestellt. Für den Investitionsstau im Kanalbereich (Sanierungskonzept) sind 400.000 Euro vorgesehen und für die Kanalherstellung im Bau- bzw. Erschließungsgebiet „Tüttenseestraße“ 202.000 Euro. „Die Gesamtausgaben für Investitionen im Abwasserbereich betragen 716.000 Euro“, so Wirnshofer. Im Einzelplan 8 würden vor allem die Kosten für den neuen Hochbehälter der gemeindlichen Wasserversorgung zubuche schlagen, für dessen Bau man heuer mit Ausgaben in Höhe von 955.000 Euro rechne. Finanziert würden all diese Maßnahmen durch Beiträge, Zuschüsse, eine Rücklagenentnahme und die besagte Kreditaufnahme. Der gemeindliche Finanz- und Haushaltsausschuss hatte den Haushaltsplan 2026, die Haushaltssatzung und den Finanzplan 2025 bis 2029 im Vorfeld detailliert durchgearbeitet und beraten und dem Gemeinderat die Annahme empfohlen. Das Gremium kam dem nun geschlossen nach.
Aus aktuellem Anlass wurde im Gemeinderat über die Mobilfunksituation in der Gemeinde berichtet und die derzeitige Rechtslage in Bezug auf die baurechtliche Beurteilung von Mobilfunkanlagen erläutert. Diese resultiert aus den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie aus den Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom Juni 2025 zum Vollzug der BayBO.
Bei Mobilfunkanlagen handelt es sich um bauliche Anlagen im Sinn des Art. 2 Abs. 1 BayBO. Die Errichtung von baulichen Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn nach der BayBO nichts anderes bestimmt ist. Abweichende Bestimmungen gibt es jedoch in Bezug auf (Mobilfunk-)Masten. So können diese im Außenbereich für längstens 24 Monate aufgestellt werden, und dies unabhängig von ihrer Höhe (sog. „temporäre Mobilfunkmasten“). Die Ausführung, ob auf einem (Mast-)Wagen stehend oder mit Fundament mit dem Boden verbunden, ist in der BayBO nicht geregelt. Die Ausführung solcher Anlagen ist der Bauaufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen.
Für die Gemeinde bedeutet dies also, dass im Außenbereich feststehende oder auch temporäre Antennen aufgestellt werden können, ohne dass die Gemeinde gegenüber dem Betreiber rechtlich bindend einwirken kann. Es könnten, sofern Versorgungslücken anderer „Anbieter“ im gleichen Bereich bestehen, auch mehrere Masten mit Antennen aufgestellt werden.
Weder Gemeinde noch Bauaufsichtsbehörde haben eine Möglichkeit, diese verfahrensfreien Mobilfunkmasten zu verhindern. Damit möchte der Gesetzgeber die Weichen für einen unbürokratischen und schnelleren Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern stellen.
Vor kurzem wurde ein verfahrensfreier Mobilfunkmasten auf dem Grundstück FlNr. 1749, Gemarkung Grabenstätt, westlich der Siedlung Winkl aufgestellt (Betreiber Telefonica). Zudem liegt der Gemeinde eine Anfrage für einen weiteren verfahrensfreien Mobilfunkmast, ebenfalls im Bereich nördlich der Autobahn A8, vor (Betreiber Deutsche Telekom). Nicht weiterverfolgt wurde der ursprünglich geplante Mobilfunkmast im Bereich des Grundstücks FlNr. 1197, Gemarkung Grabenstätt (Obere Winkler Straße, südlich von McDonalds, nahe der Bahnlinie). Die Antragstellerin (Fa. ATC Germany Holdings) hat den Bauantrag im letzten Jahr zurückgenommen, weil eine Umplanung stattfinden sollte. Ein neuer Bauantrag wurde bis dato. jedoch nicht eingereicht.
Die Gemeinde wird in diesem Zusammenhang weitere Informationen von den Netzbetreibern einholen und weiterhin versuchen, auf geplante Standorte positiv Einfluss zu nehmen.
Es wurde im Gemeinderat die Frage in den Raum gestellt, ob die Gemeinde aus ortsplanerischen Gründen eine eigene Satzung zur Ortsgestaltung (Ortsgestaltungssatzung nach Art. 23 Bayerische Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 81 BayBO) erlassen sollte.
In den Bebauungsplänen, insbesondere in den älteren Fassungen, sind keinerlei Regelungen zu wichtigen gestalterischen Themen getroffen, die zwischenzeitlich vermehrt zu Diskussionen führen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der damaligen Bebauungspläne (70er Jahre) waren bestimmte Themen nicht relevant (z.B. Farbe von Dachpfannen, Gestaltung von privaten Gärten etc.). In Gebieten nach § 34 BauGB (Innenbereiche ohne Bebauungsplan) gibt es grundsätzlich sehr wenige bis keine Gestaltungsvorschriften.
Zwischenzeitlich haben sich die Zeiten geändert, der Anspruch auf eine möglichst individuelle Gestaltung und der persönliche Geschmack ist teilweise sehr ausgeprägt. Die Bayerische Bauordnung hat verschiedene Vorhaben als verfahrensfrei gestellt, so dass die Gemeinde im Vorfeld über manche Vorhaben (und damit deren Gestaltung) nicht mehr informiert wird und sich vorher dazu eben nicht mehr äußern kann. Im Nachgang – wenn also Fakten geschaffen wurden - kann gegen ortsgestalterische Differenzen dann nicht mehr vorgegangen werden.
Eine Ortsgestaltungssatzung soll dennoch „schlank“ gehalten werden und nur die Dinge regeln, die der Erhaltung eines gesunden Ortsbildes in unserer ländlich strukturierten Gemeinde dienen. Als möglicher Regelungsbedarf wurden im Gemeinderat die Farbe und die Art der Dacheindeckung, Dachformen sowie die Gestaltung von Gärten und Einfriedungen diskutiert. Einige Themen bedürften nach Ansicht des Gemeinderates tatsächlich einer Regelung. Dabei könnte auch im Hinblick auf den Klimawandel ein gewisser Rahmen vorgegeben werden. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, nun einen Satzungsentwurf als weitere Diskussionsgrundlage vorzubereiten.
In der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats am 11. Mai dieses Jahres waren auch die von der Gemeinde zu benennenden Verbandsräte des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Mühlener Gruppe bestellt worden. Für den Versorgungsbereich Grabenstätt waren dies 1. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (Vertreter: 2. Bürgermeisterin Waldraud Hübner), Johann Pertl (Vertreter: Andreas Lampersberger) und Michael Holzmann (Vertreter: Max Stein) und für den Versorgungsbereich Erlstätt Stefan Nitzinger (Vertreter: Martin Daxenberger), Klaus Muggenhamer (Vertreter: Sebastian Rächl) und Bernhard Hennes senior (Vertreter: Bernhard Poller junior). In seiner vorletzten Sitzung nahm der Gemeinderat dann Kenntnis vom Schreiben des Erlstätter Verbandsrats Klaus Muggenhamer, in dem dieser ankündigte, aus persönlichen Gründen nicht für das Amt zur Verfügung zu stehen. Für ihn bestellte man dann Josef Wirnshofer als ständigen Verbandsrat und Sebastian Rächl zu dessen Stellvertreter. Die Nachnominierung war zum damaligen Zeitpunkt kein Problem gewesen, da sich die Verbandsversammlung noch nicht konstituiert hatte. In der jüngsten Gemeinderatssitzung rückte das Thema nun nochmals auf die Tagesordnung, da Verbandsrat Bernhard Hennes senior mittlerweile in der Verbandsversammlung erneut zum 1. Vorsitzenden des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Mühlener Gruppe gewählt worden war und deswegen eine weitere Verbandsratsbestellung vorgenommen werden musste. Die Räte kamen dem nach und bestellten für den Versorgungsbereich Erlstätt Sebastian Muggenhamer einstimmig als ständigen Verbandsrat. Bernhard Poller junior wurde als Vertreter bestätigt.
Aus vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen wurden verschiedene Beschlüsse bekannt gegeben. In der konstituierenden Sitzung am 11.05.2026 wurden die Entschädigungen der 2. Bürgermeisterin und des 3. Bürgermeisters sowie die Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister festgelegt.
Mit der Dienstaufwandsentschädigung sollen die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung und Repräsentationsverpflichtungen des 1. Bürgermeisters ausgeglichen werden. Sie beträgt 572,62 € im Monat und wird dem 1. Bürgermeister neben der gesetzlich festgelegten Besoldung (A15) gewährt.
Die weiteren Bürgermeister erhalten jeweils eine Ehrenamtsentschädigung. Für die 2. Bürgermeisterin wurde eine monatliche Entschädigung in Höhe von 420 € festgesetzt. Damit sind grundsätzlich alle Vertretungstätigkeit für den 1. Bürgermeister abgegolten. Bei längfristigen Vertretungen (ab dem achten Vertretungstag in Folge) wird jedoch eine Tagespauschale von zusätzlich 250 € fällig. Eine urlaubsbedingte Abwesenheit ist davon jedoch ausgenommen.
Für den 3. Bürgermeister beläuft sich die Ehrenamtsentschädigung künftig auf 210 € monatlich. Im Übrigen gelten die gleichen Konditionen, wie für die 2. Bürgermeisterin (z.B. im Falle von längerfristigen Vertretungstätigkeiten).
Der Vorsitzende gab zudem verschiedene Auftragsvergaben bekannt. So wurden die Tiefbauarbeiten für den Hochbehälterneubau in Vocking an die Fa. Lampersberger aus Chieming zum Bruttoangebotspreis von 324.853,72 € vergeben. Den Auftrag für die Hochbauarbeiten erhielt die Fa. Zosseder aus Eiselfing. Die Angebotssumme beläuft sich hier auf 528.870,57 €. Die mechanische Ausrüstung und den Behälterbau übernimmt die Fa. Hydro-Elektrik GmbH aus Ravensburg. Dieser Posten schägt mit brutto 676.044,00 € zu Buche.
Im Rahmen der Gigabit-Förderung des Bundes (Lückenschlussprogramm) wurde das Ergebnis vom sog. Auswahlverfahren bekanntgegeben. Der Gemeinderat nahm das Angebot der Deutschen Telekom für den Glasfaserausbau in äußerst unterversorgten Ortsteilen an. Die von der Deutschen Telekom errechnete Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich auf 740.060,36 € und muss von der Gemeinde nach Umsetzung zunächst vorfinanziert werden. Durch die Förderung des Bundes und der Kofinanzierung des Freistaates Bayern verbleibt der Gemeinde allerdings nur ein Eigenanteil von 10%, also rund 74.000 €. Vom Ausbau im Rahmen des Lückenschlussprogramms werden die Bereiche Aberg, Campingplatz Chiemsee, Hagenau, Kaltenbach, Mooshäusl, Obereggerhausen, Pitzlloch, Sossau, Untereggerhausen und Vocking umfasst.
Der 1. Bürgermeister gab abschließend bekannt, dass die Gemeinde die Reparatur der Gasinstallation im Erlstätter Schützenheim bezuschusst hat. Die Schützengesellschaft Erlstätt hatte hierzu einen Antrag gestellt, weil dort ein Leck aufgetreten war.