Anordnung gemäß §§ 44 und 45
zum Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
für den Grabenstätter Bauernmarkt zu Mariä Himmelfahrt
am Samstag, den 05. August 2023
Die Gemeinde Grabenstätt erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbe hörde gemäß§ 44 Abs. 1 und§ 45 Abs. 1 und 3 StVO i.V.m. Art. 2 bis 4 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (GVBI S. 220, BayRS 9210-1-1/B), zu letzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBI. S. 683) aus Gründen der öf fentlichen Sicherheit und Ordnung folgende
Anordnung:
| 1. | Aus Anlass des Grabenstätter Bauernmarktes Mariä Himmelfahrt werden am Samstag, den 05. August 2023, von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt: | |
| - | der gesamte Marktplatz (von Norden her nach der Abzweigung in die Marktstraße) und vom Süden her ab dem Kriegerdenkmal, wobei die Straße von dort in Richtung Marktplatz bis zum Sepphuberweg für Anlieger frei ist, |
| - | die Ausfahrt der Poststraße in den Marktplatz. |
| 2. | Für die Hauptstraße und die Marktstraße wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Km/h angeordnet. | |
| 3. | Die Umleitung erfolgt über die Marktstraße. | |
Die Straßensperrungen und Umleitungen werden entsprechend beschildert. Diese Anord nung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mir deren Beseitigung. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Bauhof Grabenstätt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.