Die Friedhofsträger sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen verpflichtet, alle Grabmäler in angemessenen Zeitabständen auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
Langjährige Witterungseinflüsse und Frostperioden können für eine Lockerung des Grabmals ebenso verantwortlich sein, wie auch Erdabsenkungen oder eindringendes Wurzelwerk, ohne dass sichtbare Schäden entstanden sind.
Die Notwendigkeit einer gesicherten Standfestigkeit erfordert deshalb eine regelmäßige Überprüfung. Die Gemeinde muss dieser Prüfungspflicht aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen vollständig nachkommen.
Die Kontrolle wird auf dem gemeindlichen Friedhof in Grabenstätt ab der 34. Kalenderwoche 2023 (21.08.2023 – 25.08.2023) stattfinden.
Mit der technischen Prüfung wurde, wie schon in den vergangenen Jahren, ein sachkundiges Unternehmen beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu gewährleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro Grabmal nur wenige Sekunden und wird mit einem Prüfgerät durchgeführt und anschließend dokumentiert.
Weist ein Grabmal geringe Mängel auf, die nicht zu einer akuten Unfallgefährdung führen, wird der jeweilige Nutzungsberechtigte von der Gemeinde angeschrieben, damit wieder die ordnungsgemäße Befestigung des Grabmals innerhalb einer angemessenen Frist veranlasst wird. Bei akuter Unfallgefahr muss ein Grabmal durch geeignete Maßnahmen statisch gesichert, abgesperrt oder sach- und fachgerecht abgebaut werden.
Wir bitten deshalb alle Nutzungsberechtigten um Verständnis, deren Grabmäler entsprechende Mängel aufweisen und von der Gemeinde zur Reparatur aufgefordert werden.
Gegebenenfalls können auch gemeinsame Begutachtungen Vorort vereinbart werden.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Heitauer oder Frau Rönsch von der gemeindlichen Friedhofsverwaltung zur Verfügung (Tel. 08661/9887-33).