Plan ohne Maßstab
Bebauungsplan „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung im Bereich des Kieswerks Brodeich 5, Gemarkung Erlstätt
über die Billigung der Planungsunterlagen
und eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
im Rahmen der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 28. Januar 2019 beschlossen, einen Bebauungsplan „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich des Weilers Brodeich. Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1290, 1290/4 und 1312 jeweils der Gemarkung Erlstätt. Östlich des Plangebiets verläuft in geringer Entfernung die Kreisstraße TS 54, die der straßenmäßigen Anbindung bzw. Erschließung des derzeitigen Kieswerks dient. Auch künftig soll die Erschließung von der TS 54 her über eine neue Betriebszufahrt gewährleistet bleiben.
Planungsziel: Durch den Bebauungsplan sollen die bestehenden betrieblichen sowie baulichen Anlagen der Firmen Rohrdorfer Sand und Kies GmbH und Rohrdorfer Transportbeton GmbH bestandgesichert und darüber hinaus eine bedarfsgerechte bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Der Weiterbetrieb am Standort Brodeich soll langfristig und bauplanungsrechtlich gesichert werden.
Es soll ein Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ festgesetzt werden.
Der Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung fand statt in der Zeit vom 07.12.2020 bis 07.01.2021. In der Sitzung am 27.06.2022 hat sich der Gemeinderat mit den Stellungnahmen aus diesem Verfahrensschritt befasst. Dabei wurden Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und die Stellungnahmen der Fachbehörden behandelt.
Zwischenzeitlich wurden vom Planungsbüro Hohmann & Steinert, 83236 Übersee, Überarbeitungen an den Planungsunterlagen vorgenommen, die sich aufgrund des ersten Verfahrensschrittes ergeben haben.
Diese Planungsunterlagen wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 22.05.2023 vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat hat die Unterlagen mehrheitlich gebilligt. Auf der Grundlage dieser Unterlagen soll der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.
Der Billigungsbeschluss und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die entsprechenden Planunterlagen liegen hierzu in der Zeit vom
11.08. bis 11.09.2023
im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zi.-Nr. 10 im 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird parallel eine 21. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ durchgeführt.
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
www.grabenstaett.de/ortsinformationen/Ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
eingesehen werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“