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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Baurecht:

Plan ohne Maßstab

21. Änderung des Flächennutzungsplans; Darstellung einer Sonderbaufläche „Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ in Brodeich, Gemarkung Erlstätt

Bekanntmachung

über die Billigung der Planungsunterlagen und eine

erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

im Rahmen der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 28. Januar 2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Absatz (Abs.) 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch zu ändern. Damit wurde die 21. Flächennutzungsplanänderung eingeleitet.

Das Plangebiet bezieht sich auf den Bereich des Kieswerks in Brodeich 5. Insbesondere sind die Grundstücke Fl.Nrn. 1290, 1290/4 und 1312, Gemarkung Erlstätt von der Änderung betroffen.

Anlass und Zielsetzung der 21. Flächennutzungsplanänderung ist es, den Änderungsbereich im gemeindlichen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche (S) „Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ darzustellen. Bislang wird der Änderungsbereich im Wesentlichen als Fläche für Abgrabungen und im Übrigen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Der Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung fand statt in der Zeit vom 07.12.2020 bis 07.01.2021. In der Sitzung am 27.06.2022 hat sich der Gemeinderat mit den Stellungnahmen aus diesem Verfahrensschritt befasst. Dabei wurden Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und die Stellungnahmen der Fachbehörden behandelt.

Zwischenzeitlich wurden vom Planungsbüro Hohmann & Steinert, 83236 Übersee, Überarbeitungen an den Planungsunterlagen vorgenommen, die sich aufgrund des ersten Verfahrensschrittes ergeben haben.

Diese Planungsunterlagen wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 22.05.2023 vorgestellt und erläutert. Der Gemeinderat hat die Unterlagen mehrheitlich gebilligt. Auf der Grundlage dieser Unterlagen soll der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.

Der Billigungsbeschluss und die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die entsprechenden Planunterlagen liegen hierzu in der Zeit vom

11.08. bis 11.09.2023

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zi.-Nr. 10 im 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ferner wird parallel ein Bebauungsplan „Sondergebiet Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ aufgestellt.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

www.grabenstaett.de/ortsinformationen/Ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

eingesehen werden.

Grabenstätt, den 02.08.2023
Gemeinde Grabenstätt
Gez. G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans

Darstellung einer Sonderbaufläche „Betonmischwerk und Kiesaufbereitung“ in

Brodeich, Gemarkung Erlstätt