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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 16/2025
Aus der Gemeindeverwaltung
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Aus der Gemeindeverwaltung - Verkehrsanordnung Bauernmarkt

Anordnung gemäß §§ 44 und 45 zum Vollzug

der Straßenverkehrsordnung (StVO)

für den Grabenstätter Bauernmarkt zu Mariä Himmelfahrt am Samstag, den 16. August 2025

Die Gemeinde Grabenstätt erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO i.V.m. Art. 2 bis 4 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220, BayRS 9210-1-I/B), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570) geändert worden ist, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende

Anordnung:

  1. Aus Anlass des Grabenstätter Bauernmarktes zu Mariä Himmelfahrt werden am Samstag, den 16. August 2025, von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:

    - der gesamte Marktplatz (von Norden her nach der Abzweigung in die Marktstraße) und vom Süden her ab dem Kriegerdenkmal, wobei die Straße von dort in Richtung Marktplatz bis zum Sepphuberweg für Anlieger frei ist,

    - die Ausfahrt der Poststraße in den Marktplatz.
  2. Für die Hauptstraße und die Marktstraße wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.
  3. Die Umleitung erfolgt über die Marktstraße.

Die Straßensperrungen und Umleitungen werden entsprechend beschildert. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mir deren Beseitigung. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Bauhof Grabenstätt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Gemeinde Grabenstätt

gez. Gerhard Wirnshofer

1. Bürgermeister