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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Grabenstätt, Landkreis Traunstein für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

12.909.471 €

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.062.657 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.200.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden

auf 4.063 000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.850.000 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Grabenstätt, 14. Juli 2026

Gemeinde Grabenstätt

Wirnshofer, 1. Bürgermeister

Nachrichtliche Angaben:

Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern wurden in der Satzung

vom 21.11.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

 

b) für die Grundstücke (B)

300 v. H.

2.

Gewerbesteuer

350 v. H.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.07.2026, Geschäftszeichen: 5.20-940-250006, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 rechtsaufsichtlich genehmigt.

Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 13.07.2026, Geschäftszeichen 5.20-940-250006, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.

Diese Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr. 8, I. Stock, während der allgemeinen Dienstzeiten, aus.