Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.909.471 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.062.657 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.200.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden
auf 4.063 000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.850.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Grabenstätt, 14. Juli 2026
Gemeinde Grabenstätt
Wirnshofer, 1. Bürgermeister
Nachrichtliche Angaben:
Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern wurden in der Satzung
vom 21.11.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 300 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v. H. |
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.07.2026, Geschäftszeichen: 5.20-940-250006, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 13.07.2026, Geschäftszeichen 5.20-940-250006, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO) und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 Abs. 4 GO) genehmigt.
Diese Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich im Rathaus, Schlossstraße 15, Zimmer Nr. 8, I. Stock, während der allgemeinen Dienstzeiten, aus.