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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 17/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat - Kurzbericht über die Bau- und Planungsausschusssitzung vom 31.07.2023

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit folgenden Anträgen und Angelegenheiten befasst:

  • Antrag auf Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 116 (Schloßstraße 11), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Abbruch einer Doppelgarage und Errichtung zweier Doppelgaragen und einer Gartenwohnung auf dem Grundstück FlNr. 85/1 (Eichbergstraße 4), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Errichtung einer überdachten Mistlagerstätte und eines überdachten Güllelagers mit darüberliegendem Auslauf für Mutterkühe auf dem Grundstück FlNr. 723 (Alte Dorfstraße 19), Marwang, Gemarkung Oberhochstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Nutzungsänderung der Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 1774/19 (Ringstraße 31), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Nutzungsänderung einer bereits genehmigten Wohnung im Dachgeschoss in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 745 (Daxbinderweg 2a), Gemarkung Oberhochstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Umbau des vorhandenen Wohngebäudes mit Abtrennung zweier Wohneinheiten (für insgesamt 3 Wohneinheiten), Errichtung von 4 zusätzlichen Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 785/7 (Am Etzhäusl 2), Marwang, Gemarkung Oberhochstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag zur Entwurfsplanung auf Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern und 2 Tiefgaragen auf dem Grundstück FlNr. 572/3 (Tüttenseestraße - Neubaugebiet), Gemarkung Grabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt.
  • Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ für den Bereich der Grundstücke FlNrn. 572/3 und 573/3 (Nähe Tüttenseestraße – Neubaugebiet), Gemarkung Grabenstätt: Es wurde der grundsätzliche Änderungsbeschluss gefasst zur Überarbeitung von Textlichen Festsetzungen und zur Umplanung der gemeindlichen Parzellen 7 und 8. Nach Ausarbeitung der Planungsunterlagen werden diese dem Bau- und Planungsausschuss zur Billigung vorgelegt werden.
  • Neu erteilte Baugenehmigungen konnten keine bekanntgegeben werden.