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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 17/2024
Aus dem Gemeinderat
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 22.07.2024

Flächennutzungsplanänderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“

Bei zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat die Planungsunterlagen für die 26. Änderung des Flächennutzungsplans und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“ an der Gemeindegrenze zur Stadt Traunstein in der Gemarkung Erlstätt gebilligt. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer betonte, werde das Bauleitverfahren im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt. Das Bauvorhaben soll zudem mit einer 25-prozentigen genossenschaftlichen Ausrichtung umgesetzt werden. In der Juni-Sitzung hatte der Gemeinderat schon mehrheitlich die Einleitung der besagten 26. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Zuvor war bereits im Januar der Antrag der Traunsteiner Firma EHG Dienstleitung GmbH für die Errichtung eines Solarparks behandelt worden. Im Nachgang hatte sich dann ergeben, dass das Nachbargrundstück mit der Flächennummer 829 der Gemarkung Erlstätt ebenfalls in den Geltungsbereich mit einbezogen werden könne. Beide Grundstücke sind Konversionsflächen, sprich wiederverfüllte Kiesgruben. Die ursprüngliche Planung der Gemeinde, in dem Bereich Gewerbeflächen zu entwickeln, ließ sich nicht realisieren. Wirnshofer verwies hier nochmals auf die „absolute Ablehnung der Stadt Traunstein“ zur Erschließung des Areals über das Stadtgebiet und auf die „unwirtschaftliche Darstellung der Erschließung über eigenes Gemeindegebiet“.

In der Juli-Sitzung stellten zuletzt Thomas Schachner und Simon Mayer vom Ingenieurbüro Kumandra für Erneuerbare Energien dem Gremium die Bauleitplanung für die Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage vor, mit der der Strombedarf von zirka 900 bis 1.200 Haushalten pro Jahr gedeckt werden kann. Entstehen soll die Anlage mit einer Leistung von zirka 4,1 Megawatt Peak (MWp) auf einer überbaubaren zirka 3,5 Hektar großen Konversionsfläche. Beide Flurstücke können vom Antragsteller für die nächsten Jahrzehnte gepachtet werden. In unmittelbarer Nähe befinden sich bereits zwei Freiflächen-PV-Anlagen sowie ein Gewerbegebiet (Wolkersdorf im Nordwesten und Aberg im Süden). Die elektrische Anbindung der Anlage soll über das 20-kV-Netz der Bayernwerk Netz GmbH erfolgen und die erzeugte Energie über eine Übergabeschutzstation in das Netz eingespeist werden. Die PV-Paneele werden auf Metallgestellen mit mindestens 80 Zentimetern Bodenfreiheit errichtet. Die Verankerung erfolgt ausschließlich über vollständig rückbaubare Konstruktionen. Lediglich die Trafostation erhält ein Betonfundament. Die PV-Module werden mit einer Neigung von 17 bis 19 Grad nach Süden ausgerichtet. Die maximale Bauhöhe der Modultische wird 3,5 Meter betragen. Zur Erschließung: Das Baufeld kann über die Gewerbegebietsstraße Wolkersdorf von der Schmidhamer Straße im Nordwesten erreicht werden. Um das anfallende Niederschlagswasser weiterhin vor Ort angemessen zu versickern, ist zwischen den Modulen ein Abstand von zwei Zentimetern und zwischen den Modultischreihen ein Abstand von 3,6 Metern vorgesehen. Was den Natur- und Artenschutz anbelangt, ist anzumerken, dass es sich bei der Fläche um eine Brachfläche handelt. Ein naturschutzfachlicher Ausgleich soll nach aktuellem Stand innerhalb des Geltungsbereichs erbracht werden. Um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen, ist eine Beteiligung der Bevölkerung am geplanten Projekt vorgesehen. Mit der Gemeinde Grabenstätt wurde deshalb eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Teilung der Anlage in Höhe von 25 Prozent zu Händen einer regionalen Bürgerenergiegenossenschaft abgestimmt. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf zwei bis 2,5 Millionen Euro. Die Betriebsdauer wird auf mindestens 30 Jahre ausgelegt. Für den Rückbau und die Rekultivierung der Fläche sollen entsprechende finanzielle Rückstellungen getroffen und bedarfsweise eine verbindliche Regelung mit der Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags geschlossen werden.

Neuerlass der Kindergartengebührensatzung

Im Gemeinderat wurde ursprünglich schon am 01.07.2024 über die Neufassung der gemeindlichen Kindergartengebührensatzung beraten und Beschluss gefasst. Dazu wurde bereits im Gemeindeanzeiger vom 18.07.2024 berichtet. Da sich im damaligen Satzungsentwurf jedoch redaktionelle Fehler eingeschlichen hatten, wurde dem Gremium der bereinigte Satzungstext erneut zur Anerkennung vorgelegt. Der Gemeinderat stimmte dem endgültigen Satzungsentwurf zu, der in der Amtsblattausgabe vom 01.08.2024 auch schon bekannt gemacht wurde. Die Gebührensatzung tritt zum neuen Kindergartenjahr, also zum 01.09.2024, in Kraft.

Neuerlass von Satzungen für die gemeindliche Notunterkunft

Einstimmig hat der Gemeinderat eine Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlagen in der Gemeinde sowie eine entsprechende Gebührensatzung für deren Benutzung beschlossen. Konkret geht es um den vor rund einem Jahr angeschafften gemeindlichen Wohncontainer, für den nun eine Nutzungsgebühr in Höhe von 223 Euro pro Monat erhoben wird. Darin inbegriffen ist die Versorgung mit Wasser, der Abwasseranschluss und die Müllabfuhr. Laut Satzung muss die untergebrachte Person bei einem Wasserverbrauch von über zwei Kubikmetern im Monat und einem Stromverbrauch von mehr als 160 Kilowattstunden (das ist laut Statistischem Bundesamt jeweils der durchschnittliche monatliche Pro-Kopf-Verbrauch) den Mehrverbrauch der Gemeinde erstatten. In den letzten Jahren haben Wohnungsnotstände auch aufgrund der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten landauf, landab stark zugenommen. Die häufigsten Ursachen für eine drohende Obdachlosigkeit sind Räumungsklagen wegen Mietschulden. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer betonte, seien die Gemeinden als Sicherheitsbehörden in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit dazu verpflichtet, die Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen und obdachlos gewordene Gemeindebürger entsprechend unterzubringen. Der Gemeinderat habe ihm zufolge deswegen im Mai 2023 die Errichtung einer Notunterkunft beschlossen, für die ein Wohncontainer beschafft worden sei. Darin befänden sich eine kleine Küche, eine Nasszelle mit WC, eine Dusche und ein Waschbecken. Laut Satzung könne die Gemeinde das Benutzungsverhältnis auch jederzeit beenden, wenn der Benutzer wieder in der Lage sei, sich aus eigener Kraft oder mit Unterstützung eine Wohnung zu beschaffen. Da gegenüber dem jeweiligen Nutzer nicht der Eindruck eines Mietverhältnisses entstehen soll, werde laut Wirnshofer empfohlen, das Nutzungsverhältnis öffentlich-rechtlich mittels einer zu erlassenen Satzung zu regeln. Der Gemeinderat kam dieser Aufgabe nun mit entsprechendem Beschluss einstimmig nach.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Erste Bürgermeister gab im Zusammenhang mit der Sanierung der Alten Schule in Erlstätt die Vergabe der Holzrestaurationsarbeiten für die bauzeitliche Türen sowie für die Treppen bekannt. Der Auftrag wird von der Firma Neubauer aus Bad Endorf zum Angebotspreis von 171.288,89 € ausgeführt.

Außerdem wurden im Rahmen der Sanierungsmaßnahme nun auch das Gewerk Fliesenarbeiten vergeben, und zwar in Bezug auf die Behandlung der bauzeitlichen Fliesen. Die Arbeiten über nimmt die Fa. Reitz aus Siegsdorf mit einer Auftragssumme in Höhe von 91.253,42 €.

Der Vorsitzende teilte schließlich noch mit, dass die Firma Streicher GmbH & Co. KG den Zuschlag für die Erledigung mehrerer kleiner Asphaltierungsarbeiten erhalten hat. Die Auftragswert beträgt insgesamt 59.757,69 €.