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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 17/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit folgenden Anträgen und Angelegenheiten befasst:

  • Antrag auf Abbruch und ‚Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Tenne (Austauschplan) auf dem Grundstück FlNr. 687 (Untereggerhausen 2), Gemarkung Oberhochstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Abbruch eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Errichtung eines Ersatzbaus als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und einer integrierten Doppelgarage sowie einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 704 (Kraimoos 50), Gemarkung Erlstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Umbau des Nebengebäudes mit Einbau einer Wohnung im Obergeschoss, Anhebung des Daches, Einbau einer Treppe und Balkonanbau auf dem Grundstück FlNr. 229 (Eckering 3), Gemarkung Holzhausen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 665/6 (Obereggerhausen 1), Gemarkung Oberhochstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Nutzungsänderung der Wohnung Nr. 1 (EG) in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 1774/113 (Hörburger Straße 10), GemarkungGrabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Antrag auf Nutzungsänderung der Wohnung Nr. 9 (OG) in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück FlNr. 1774/113 (Hörburger Straße 10), GemarkungGrabenstätt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
  • Für das Bauleitplanverfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4(Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt wurde der Änderungsbeschluss gefasst. Die Planungsunterlagen wurden gebilligt.Das Verfahren soll fortgeführt werden (Parallelverfahren mit der Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“).
  • Für den Bebauungsplan „Marwang Nord““ wurde im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt wurde der Aufstellungs- und Erweiterungsbeschluss gefasst. Die Planungsunterlagen wurden gebilligt. Das Verfahren soll fortgeführt werden (Parallelverfahren mit der 28. Änderung des Flächennutzungsplans).

Im Übrigen nahm der Bau- und Planungsausschuss erteilte Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen sowie Isolierte Befreiungen wie folgt zur Kenntnis: