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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 17/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

1.Bürgermeister Gerhard Wirnshofer gratuliert 2. Bürgermeister Alois Binder (links) und 3. Bürgermeister Josef Austermayer (rechts) zur Wahl.

Neuwahl des 2. und 3. Bürgermeisters, Nachbesetzung im Gemeinderat

Nachdem der neu gewählte Traunsteiner Landrat Andreas Danzer (Freie Wähler) zuletzt aus dem Grabenstätter Gemeinderat ausgeschieden war, wählte das Gremium in der jüngsten Sitzung den bisherigen 3. Bürgermeister Alois Binder (CSU) mit 11:5 Stimmen zum neuen 2. Bürgermeister. Josef Austermayer (FW) wurde im Anschluss mit 15:1 Stimmen zum 3. Bürgermeister gewählt. Sowohl Binder als auch Austermayer nahmen die Wahl an und bedankten sich unter Applaus für das Vertrauen. Zuvor musste noch Binders Entlassung vom bisherigen dritten Bürgermeisteramt zugestimmt werden. Im Anschluss daran erfolgte die Vereidigung durch den 1. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Vor ihrer Wahl hatten Austermayer und Binder, die jeweils aus den Reihen ihrer Gruppierungen (FW bzw. CSU) vorschlagen worden waren, kurze Bewerbungsreden gehalten. Austermayer war nach eigenen Worten über 45 Jahre im öffentlichen Dienst tätig, davon lange Zeit in leitender Funktion. Zuletzt stand er bis zu seiner Pensionierung 2019 der Schloss- und Gartenverwaltung Herrenchiemsee vor. Der Grabenstätter Kirchenpfleger war 2020 erstmals in den Gemeinderat gewählt worden. Alois Binder, der in Grabenstätt ein Baugeschäft betreibt, gehört dem Gemeinderat seit 2014 an und wurde 2020 zum 3. Bürgermeister gewählt. Vor rund 30 Jahren sei er als gebürtiger Trostberger nach Grabenstätt gekommen und habe über den Schützenverein ZSG Grabenstätt/Chiemsee, dem er von 2006 bis 2025 als 1. Schützenmeister vorgestanden habe, im Ort und in der Gemeinde viel mitgestalten können, so Binder. Sowohl der neue 2. Bürgermeister Binder als auch der neue 3. Bürgermeister Austermayer sind bis zum Ende der laufenden Wahlperiode in rund neun Monaten gewählt. Die turnusmäßigen Kommunalwahlen finden in Bayern am 8. März 2026 statt. Die neue Amtsperiode beginnt dann am 01.05.2026. 1. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer freute sich auf eine gute Zusammenarbeit mit seinen neu gewählten Stellvertretern.

Da der neue Landrat Danzer sein Gemeinderatsmandat zurückgeben musste, kam es nun auch zu Nachbesetzungen in Ausschüssen und Zweckverbänden, wo er bisher vertreten war. Im Bau- und Planungsausschuss beerbt ihn der neue 3. Bürgermeister Austermayer, der dort bisher Stellvertreter für die ständigen Mitglieder der Freien Wähler war. Zum namentlichen Stellvertreter im Falle einer Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds der Freien Wähler bestimmte man Andreas Lukas. Dieser war zu Beginn der Sitzung von Wirnshofer als neues Gemeinderatsmitglied vereidigt worden, da er für Danzer über die FW-Liste in den Gemeinderat nachgerückt war. Lukas saß bereits von 2014 bis 2020 für die FW im Gemeinderat. Danzers bisherigen Stellvertreterposten für die ständigen Mitglieder der Freien Wähler im Finanz- und Haushaltsausschuss übernimmt nun Josephine Brunnhuber (FW), die dort bisher ständiges Mitglied war. Durch ihren erklärten Rücktritt von diesem Amt, konnte nun ihr neuer FW-Kollege Lukas den frei gewordenen Ausschusssitz übernehmen. In den Zweckverbänden Abwasser- und Umweltverband Chiemsee, Kassenzweckverband für wasserwirtschaftliche Vorhaben und Zweckverband zur Wasserversorgung der Mühlener Gruppe übernimmt der neue 2. Bürgermeister Alois Binder kraft Gesetz die allgemeine Vertretung von 1. Bürgermeister Wirnshofer. Beim Schulverband Chieming steht Binder die Vertreterrolle als 2. Bürgermeister ebenfalls kraft Amt zu. Im Verwaltungsrat „Fernwärmeversorgung Grabenstätt Süd KU AöR“ wurde der neue 3. Bürgermeister Austermayer von seinen Ratskollegen für Danzer einstimmig zum neuen Verwaltungsrat bestellt. Damit sind dort weiterhin alle drei Bürgermeister vertreten. Im Referat Friedhof/Anlagen übernimmt das neue Gemeinderatsmitglied Lukas die Funktion von Danzer. Austermayer beerbt letzteren als Kuratoriumsmitglied für die Pfarr- und Gemeindebücherei. Auch die Bestellungen der beiden neuen genannten Referenten erfolgten einstimmig.

Antrag auf Bauleitplanung für eine Batteriespeicheranlage

Bei der Gemeinde ging im Juni ein Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung eines Batteriespeichers auf dem Grundstück Fl.Nr. 223/1 der Gemarkung Grabenstätt ein. Es handelt sich dabei um einen Projektanten, der im Auftrag bzw. mit der entsprechenden Unterstützung eines ortsansässigen Landwirts eine Entwurfsplanung zugesendet hat, die das Projekt zwar räumlich grob darstellt, aber vorerst nur als Grundlage für ein Bauleitplanverfahren dienen kann. Der Gemeinderat beschloss, den Antrag auf Bauleitplanung zunächst zurückzustellen. Es sollen erst noch die Ergebnisse aus den Gesprächen mit der Bayernwerk Netz GmbH und der NEA (Neue Energie Achental eG) abgewartet werden.

Änderung des Bebauungsplan „Gewerbegebiet Aberg“

Den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs und Änderung des Bebaungsplans „Gewerbegebiet Aberg“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 828/2 bis 828/6 der Gemarkung Erlstätt nahm der Gemeinderat zur Kenntnis und beschloss, die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens an den Bau- und Planungsausschuss zu übertragen. Es soll eine Neufassung als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erfolgen. Soweit erforderlich, ist gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan anzupassen bzw. zu ändern. Die Kostentragung für die Bauleitplanung wird dem Antragsteller auferlegt. Der städtebauliche Vertrag, der noch auszuarbeiten ist, wird dem Gemeinderat zu gegebener Zeit zur Billigung vorgelegt.

Kiesabbau Kraimoos – Zustimmung zur neuen Zufahrtsvariante

Nachdem eine Bürger-Petition gegen den Kiesabbau im Trockenabbauverfahren bei Kraimoos abgelehnt worden war, wurde das Genehmigungsverfahren Anfang vergangenen Jahres zum Abschluss gebracht. Im Zuge dessen erhielt die Gemeinde Grabenstätt dann von der Genehmigungsbehörde Landratsamt Traunstein einen Abgrabungsbescheid. Da die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs als äußerst gering eingeschätzt wurden, verzichtete man nach Rücksprache mit einer Anwaltskanzlei auf eine Klage. Nun kam das Thema wieder auf die Tagesordnung des Gemeinderats und es gab für die betroffenen Anwohner etwas sehr Positives zu berichten. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer erläuterte, sei es nämlich der Firma Rohrdorfer Sand und Kies GmbH gelungen, mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümer und nach Vorgesprächen mit der Gemeinde und dem Landratsamt Traunstein eine neue Variante für die sehr umstrittene Zufahrt zum geplanten Abgrabungsbereich zu finden. Letzterer befindet sich auf einer bereits gerodeten Anhöhe im Norden von Kraimoos. Bisher wären die Zu- und Abfahrten über einen Feldweg durch den westlichen Ortsteil erfolgt, was wohl mit nicht unerheblichen Lärm- und Staubbelästigungen für die Anwohner verbunden gewesen wäre, auch wenn dies in einem vom Vorhabenträger in Auftrag gegebenen immissionsschutzrechtlichen Gutachten verneint worden ist. Die neue Zu- und Abfahrtsvariante hätte keinen direkten Anschluss mehr zur südlich verlaufenden Staatsstraße 2095 (Seebruck-Traunstein), sondern würde über einen gemeindlichen Feldweg und über landwirtschaftlich genutzte private Flächen (ein kurzes Stück Feldweg müsste neu errichtet werden) zur östlich verlaufenden Kreisstraße TS 2 führen, die in Richtung Nordosten nach Wolkersdorf (Traunstein) und in Richtung Süden zum Kreuzungsbereich mit der Staatsstraße 2095 führt. „Der komplette LKW-Verkehr würde demnach nördlich von Kraimoos mit einem Abstand von mindestens 200 Metern entlanggeführt werden und den Ortsteil nicht mehr belasten“, so Wirnshofer. Die entsprechenden Unterlagen für eine Tekturplanung zur neuen Zufahrtsvariante lägen der Gemeinde vor und man sei vom Landratsamt um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Fachbehörden im Landratsamt, denen der Unmut aus der Kraimooser Bürgerschaft wohl nicht verborgen geblieben ist, seien mit der Änderung einverstanden, betonte Wirnshofer und fügte an, dass aus Sicht der Gemeinde der geänderten Zu- und Abfahrt ebenfalls zugestimmt werden kann, da die Belastung für den Ortsteil Kraimoos mit Sicherheit reduziert wird, allein dadurch, dass keine Brems- und Beschleunigungen aus der ehemals geplanten Zufahrt mitten in Kraimoos mehr erfolgen. Auch die potentielle Unfallgefahr beim Ein- und Abbiegen der LKW in und von der Staatsstraße wäre gebannt. Die Räte kamen der Empfehlung der Gemeindeverwaltung nach und erteilten einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für die Verlegung der Zufahrt.

Erlass einer Stellplatzsatzung

Am 01.01.2025 trat eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Eine wesentliche Änderung der neuen BayBO betrifft die Stellplatzregelung, die erst ab 01.10.2025 zugunsten der Schaffung von Wohnraum erleichtert werden soll. Ab diesem Zeitpunkt besteht gesetzlich keine Notwendigkeit mehr, Stellplätze zu schaffen, außer, die Gemeinden erlassen eine entsprechende Stellplatzsatzung, die überhaupt Stellplätze für Wohneinheiten einfordert. Über die Anzahl der Höchstzahl an Stellplätzen gab es zwischen dem Bayerischen Staatsministerium und den Gemeinden sowie dem Bayerischen Städtetag noch weitere Diskussionen und Verhandlungen. Die Ergebnisse fanden dann in der einschlägigen Rechtsverordnung ihren Eingang.

Als Obergrenze für die Anzahl der geforderten Stellplätze gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze. In der Anlage zur sog. „Garagen- und Stellplatzverordnung“ in der Fassung ab 01.10.2025 sind in Tabellen die maximalen Zahlen der Stellplätze enthalten, die die Gemeinde künftig per Verordnung festsetzen kann. Die Verwaltung wurde bereits im Februar dazu beauftragt, eine Neufassung der Stellplatzsatzung im rechtlich zulässigen Rahmen auszuarbeiten. Für Wohngebäude (gleichgültig, ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus) liegt die Obergrenze pro Wohneinheit künftig bei 2 Stellplätzen. Bei Mietwohnungen, für die eine Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz besteht, sind das max. 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit (unabhängig von der Größe). Zusätzliche Stellplätze für Besucher bei Mehrfamilienhäusern können nicht mehr eingefordert werden.

Die Satzung gilt künftig für das gesamte Gemeindegebiet, mit Ausnahme der Bereiche, für die Bebauungspläne oder andere verbindliche städtebauliche Regelungen abweichende Festsetzungen enthalten. In diesen Fällen haben die jeweiligen Planungen Vorrang. Für unbeplante Bereiche (§ 34 BauGB) und für Vorhaben ohne spezifische Regelung greift die neue Satzung vollumfänglich. Der Satzungsentwurf orientiert sich inhaltlich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags und konkretisiert die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung in den Bereichen, für die die Gemeinden überhaupt einen Beschluss fassen können. Die Regelungen betreffen bauliche Anlagen, bei denen Zu- und Abfahrtsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu erwarten ist und definieren die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen.

Bei Wohnnutzungen legt die Gemeinde abweichend von der GaStellV für Wohneinheiten ab 50 m² künftig zwei Stellplätze je Einheit fest – nach der GaStellV wäre hier max. 1 Stellplatz gedacht gewesen. Für kleinere Wohneinheiten (unter 50 m²) gelten 1,5 Stellplätze. Für fördergebundenen Wohnraum gelten die gesetzlichen Maximalwerte (0,5 Stellplätze pro Einheit). Dieses Maß wurde im Rat für den ländlichen Raum als unrealistisch beurteilt. Hier sei mit anderen Maßstäben zu rechnen. Die Verwaltung stellte in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass das Maß der Anlage zur GaStellV die absolute, vom Bayerischen Landtag beschlossene Obergrenze sei.

Die Berechnung erfolgt nach Wohneinheiten und auf die jeweiligen Nutzungseinheiten bezogen und wird nach Addition dabei nach kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Der notwendige Stellplatznachweis muss auf dem Baugrundstück selbst oder in unmittelbarer Nähe erfolgen. Für freiberufliche Nutzungen ist eine individuelle Begründung erforderlich; der Stellplatzbedarf wird dabei fallbezogen am Nutzungszweck bemessen.

Die Gemeinderäte stimmten dem Entwurf der Stellplatzsatzung einstimmig zu. Für das Wirksamwerden ist die Satzung noch im Amtsblatt der Gemeinde (Grabenstätter Gemeindeanzeiger) bekannt zu machen.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Grabenstätt ist seit 01.09.2021 in Kraft und beinhaltet die Grabgebühren (Gebühren für die Nutzungszeit der jeweiligen Grabarten), sowie die Bestattungsgebühren (Gebühren für die Herstellung des Grabes und Bestattung). Die Grabgebühren wurden 2021 neu berechnet und haben weiterhin Bestand. Die vorgestellte Änderung der Friedhofsgebührensatzung betrifft daher nur die Grabherstellungs- und Bestattungsgebühren, die neben den Grabgebühren durch die Gemeinde von den Angehörigen erhoben werden. Die Gemeinde bedient sich bei der Erfüllung dieser hoheitlichen Aufgabe eines Bestattungsunternehmens. Eine letzte Preisanpassung dieser Gebühren erfolgte im September 2021.

Das beauftragte Bestattungsunternehmen hat die Anhebung der zugrundeliegenden Grabherstellungs-/Bestattungskosten für ihre Dienstleistung pausibel begründet. Die Preisanpassung soll die gestiegenen Kosten für Löhne/Lohnnebenkosten sowie den Aufwand für Arbeitsmittel und Gerätschaften ausgleichen. Wenngleich eine merkliche Steigerung festzustellen ist, sind die Konditionen plausibel und nach einem Vergleich mit anderen Bestattungseinrichtungen auch nachvollziehbar.

Mit der Änderungssatzung werden gleichzeitig auch die Gebühren für Dienstleistungen der Träger und die Organisation bei Beerdigungen angepasst. Die ehemalige Leichenfrau der Gemeinde Grabenstätt, Frau Luise Meisinger, hatte zum Ende des Jahres 2024 ihren Dienst beendet. Diese Dienstleistung/Organisation muss nun direkt vom Bestattungsunternehmen mitübernommen werden. In diesem Zusammenhang muss die Firma künftig zusätzliches Personal und weitere Wege einkalkulieren.

Mit der Anpassung der Gebühren wird innerhalb der Gemeinde ein einheitliches Gebührenniveau geschaffen, denn auch die Kosten für die Dienstleistungen auf dem kirchlichen Friedhof wurden bereits angepasst. Die Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers beträgt nun 65,00 €. Das Öffnen und Schließen eines Grabes beträgt bei normalen Erdbestattungen nun 590,00 € und bei Tieferlegungen der Grabsohle zusätzlich 180,00 €. Die Kosten für das Öffnen und Schließen von Urnen-Erdgräber betragen künftig 210,00 €, von Urnennischen unverändert 170,00 €. Die Änderungssatzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft (siehe hierzu den Bekanntmachungstext in dieser Gemeindeanzeigerausgabe unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“). Der Gemeinderat stimmte dieser Änderungssatzung einstimmig zu.

Defizitausgleich für den Waldkindergarten

Einstimmig hat der Gemeinderat die gemeindliche Kämmerei angewiesen, das Defizit für den am 1. September 2023 in Betrieb gegangenen Grabenstätter Waldkindergarten „Pfifferlinge“ aus dem Jahr 2024 in Höhe von 79.744,23 Euro auszugleichen. Die Katholische Kirchenstiftung St. Maximilian beziehungsweise die KiTa-Verwaltungsleitung hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Hintergrund: Für den zur Pfarrkirchenstiftung gehörenden Waldkindergarten besteht eine Betriebsträgervereinbarung zum Defizitausgleich in Höhe von 100 Prozent des ungedeckten Betriebsaufwands. Schon 2023 hatte das Defizit für den Zeitraum September bis Dezember 36.718,98 Euro betragen. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer erläuterte, seien die Einnahmen 2024 noch sehr gering gewesen, da die Kinderzahl zum Jahresbeginn (Zeitpunkt des 1. Antrags auf Abschlag der Förderung gemäß Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) niedrig gewesen sei und man den Antrag auf Abschlag im September 2024 laut Landratsamt Traunstein nicht mehr anpassen habe können. Der aus der stärkeren Belegung resultierende Förderanspruch aus 2024 gleiche sich aber in 2025 wieder aus, da die Endabrechnung 2024 in 2025 gebucht werde. 70.000 Euro wurden für den Defizitausgleich im Haushalt bereits zur Verfügung gestellt, die restliche Ausgabe werde man im Nachtragshaushalt berücksichtigen. Auf die Frage aus der Mitte des Gemeinderates, ob der malerisch am Waldesrand am Eichberg gelegene, vor rund einem Jahr feierlich eingeweihte Waldkindergarten mittlerweile voll belegt sei, erläuterte Kirchenpfleger und Gemeinderatsmitglied Josef Austermayer, dass die Einrichtung für 25 Kinder ausgelegt sei und man aktuell mit rund 20 Kindern noch etwas Luft nach oben hat, was aber aus Gründen der Flexibilität auch gut sei.

Bildung eines Arbeitskreises „Zukunftskonzept Marktplatz / Ortskernentwicklung“

Die weitere Belebung des Grabenstätter Markplatzes ist ein großes Anliegen, das in der Gemeinde von vielen Seiten verfolgt wird. Neben den bewährten Marktplatz-Veranstaltungen, zu denen die drei Bauernmärkte zur Irisblüte, zu Maria Himmelfahrt und zum Erntedank, der traditionelle Mai- und Herbstmarkt und auch bayerische Abende zählen, lieferte die sehr gut besuchte neue sommerliche Konzertreihe „Zamm kemma“ heuer bereits wichtige Beiträge dazu. Der veranstaltende Verkehrsverein Grabenstätt hatte es mit Unterstützung der Gemeinde möglich gemacht. In puncto Marktplatz-Verschönerung dürfen die einladende saisonale Bepflanzung (Tröge) des Gartenbauvereins Grabenstätt und dessen Oster-Dekoration nicht unerwähnt bleiben. Insbesondere die lustigen bunten Holzhasen zauberten den Passanten auch heuer wieder ein Lächeln ins Gesicht. Der CSU-Ortsverband Grabenstätt hat sich ebenfalls intensiv Gedanken darüber gemacht, wie man den Marktplatz beleben und attraktiver machen könnte. Im Zuge dessen entstand ein Antrag für ein „Zukunftskonzept für die Entwicklung des Ortskerns“, der bereits vor rund einem Jahr in der Gemeindeverwaltung eingegangen ist. Der Ortsverband appelliert darin unter anderem, dass man für eine erfolgreiche Marktplatz-Belebung mit den Bürgern, Gewerbetreibenden und der Gastronomie ins Gespräch kommen müsse. Neben kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Frequenzsteigerung des Marktplatzes, müsse das dortige gastronomische Angebot dauerhaft gesichert und die Aufenthaltsqualität verbessert werden, so der Tenor des Antrages. Bevor der Gemeinderat hier thematisch intensiver in die Beratung einsteigt, wurde nun ein Arbeitskreis gebildet. Neben der Aufgabe der Ideenfindung soll dieser die einzelnen Themenbereiche analysieren, grundsätzliche Lösungsvorschläge entwickeln und einen Maßnahmenplan erstellen. Einstimmig in diesen Arbeitskreis berufen wurden neben dem 1. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer die Gemeinderäte Monika Willmes, Waltraud Hübner und der neue 3. Bürgermeister Josef Austermayer, Gemeinderat Josef Fleischmann als Vertreter der Ortsvereine und Gemeinderätin Marilena Pfeilstetter als Gewerbe-Vertreterin sowie die 1. Vorsitzende des Grabenstätter Verkehrsvereins Bärbel Schuster und die Leiterin der Tourist-Info Grabenstätt Susanne Pfliegl. Wie der Bürgermeister betonte, könnte man in einem nächsten Schritt mit den Bürgern und Gewerbetreibenden in Dialog treten. Dabei gehe es ihm zufolge im Kern darum, Bedarfe und Perspektiven zu klären. Der Arbeitskreis soll als Vorstufe für die Erarbeitung von möglichen Maßnahmen fungieren und dem Gemeinderat Entscheidungsgrundlagen liefern, so Wirnshofer. Letztendlich gehe es auch um eine Prioritätenliste, denn nicht alle Maßnahmen oder Vorschläge könnten gleichzeitig umgesetzt werden.

Baugenehmigung für die Errichtung eines Mobilfunkmasten

Der Vorsitzende informierte, dass der Deutschen Funkturm GmbH die Baugenehmigung zur Errichtung eines Antennenträgers (30 m Stahlgittermast) inklusiv Outdoortechnik/ Mobilfunksendeeinrichtungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 331 der Gemarkung Grabenstätt vom Landratsamt Traunstein erteilt wurde. Der Gemeinderat hatte hierzu bereits im November letzten Jahres sein planungsrechtliches Einvernehmen erteilt. Der Standort befindet sich an der Erlstätter Straße am Ortsausgang Richtung Marwang (auf Höhe der Abzweigung zur Kreisstraße TS3).

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Erste Bürgermeister gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass die Beschlüsse vom November 2024 zur Beschaffung und Herstellung einer Kunsteisfläche auf den Asphaltstockbahnen am Eichbergfeld in Grabenstätt sowie die entsprechende Mittelbereitstellung dazu aufgehoben wurden, weil die Maßnahme dort nicht umsetzbar sei. Der Gemeinderat beschloss nun in der vorletzten nichtöffentlichen Sitzung, dem Antrag des SV Erlstätt auf Bezuschussung eines Allwetterplatzes, der im Winter auch als Eislauffläche präpariert werden kann, zuzustimmen. Der Allwetterplatz soll der Öffentlilchkeit ganzjährig für verschiedene Sport- und Freizeitmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Bekanntgegeben wurde auch der Beschluss des Gemeinderates über die Vergabe der Honorarleistungen an das Büro Aquasoli in Siegsdorf für die Objektplanung im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen an der Hochfellnstraße in Grabenstätt. Der Vorsitzende wurde auch ermächtigt, die weiteren Fachplanungen zu vergeben. Die Ausschreibung der Maßnahme soll nach Vorliegen der Ausführungsplanung erfolgen.

Eine bereits erfolgte Maßnahme wurde vom Gemeinderat nachgenehmigt und zwar die von der Firma Loos GmbH aus Röthenbach durchgeführte Kanaldeckelsanierung im Gemeindebereich, welche mit 16.965,83 € zu Buche schlug. Im Rahmen des Auftrages wurden über 40 Kanal-/Schachtrahmen bzw. Untermauerungen saniert.