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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 18/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Baugebiet Tüttenseestraße – Bauleit- und Erschließungsplanung

Gleich mehrfach beschäftigte sich der Gemeinderat in der letzten Sitzung vor der Sommerpause mit dem geplanten Baugebiet an der Tüttenseestraße in Grabenstätt, dessen Umsetzung sich im gemeindlichen Baubereich verzögert. Dabei wurde die 26. Änderung des Flächennutzungsplans, mit der dort ein allgemeines Wohngebiet dargestellt werden soll, ebenso einstimmig abgesegnet wie die Planungsunterlagen zur Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“. Die Verwaltung wurde mit diesen Beschlüssen beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Bereits Ende 2021 war der besagte Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ in Kraft gesetzt worden, demzufolge am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt auf einer gut 1,5 Hektar großen Fläche zwischen Tüttenseestraße und Höringer Straße ein Baugebiet entstehen soll. Im gemeindlichen Baubereich im Osten sind vier Doppel- und fünf Einfamilienhäuser sowie zwei Dreispänner im Rahmen des Familienansiedlungsmodells vorgesehen. Im westlichen Bereich plant ein Investor sechs Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen für den freien Markt. Bereits im Oktober 2022 ist im Gemeinderat darüber informiert worden, dass die gemeindlich festgesetzten Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen in Reihenhäuser mit Garagen und Carports umgeplant werden sollen und das Gremium gab damals grünes Licht dafür. Das Vergabeverfahren konnte aber bis heute noch nicht eingeleitet werden, weil die Bauleitplanung und Erschließungsplanung deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als gedacht. Gründe dafür seien laut Bürgermeister Gerhard Wirnshofer Unzulänglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit dem Bodengutachten, den Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes und dem Umgang mit Oberflächenwasser und Startregenereignissen. Hier bestehe eine Diskrepanz zu den Abwägungen und Festsetzungen des früheren Planungsbüros für die Bauleitplanung. Eine Überarbeitung des Oberflächenwasserkonzepts in Verbindung mit einem Starkregenmanagement sei deshalb erforderlich und müsse nachgeholt werden, betonte Wirnshofer. Von der Bebauungsplan-Änderung beziehungsweise -Neufassung betroffen sei neben dem besagten Oberflächenwasserkonzept auch die Umplanung der gemeindlichen Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in Reihenhäuser mit Garagen und Carports.

Alexander Sextl vom 2021 mit der Erschließungsplanung beauftragten Ingenieurbüro Sextl stellte den Räten in der jüngsten Sitzung die aktuelle Planung der Innenerschließung des Baugebiets vor. Außerdem erläuterte er das Konzept zur Oberflächenentwässerung und zum Umgang mit Starkregenereignissen, das mit dem Büro Aquasoli erarbeitet worden war. Beim Bodengutachten habe sich gezeigt, so Sextl, dass die Baugrundverhältnisse bezogen auf die Versickerungsfähigkeit im gesamten Planungsgebiet sehr unterschiedlich seien. Besonders schlecht seien sie im östlichen Areal des gemeindlichen Baubereichs. Im Zuge der Planungen habe man in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt herausgearbeitet, wie das Niederschlagswasser von den Straßen-, Dach- und Hofflächen dennoch sicher abgeleitet beziehungsweise versickert werden könne. Angedacht sei ein Regenrückhalt für häufigere Starkregenereignisse und eine Versickerung im westlichen Grundwasser nach entsprechender Vorreinigung. Im Detail angesprochen wurde zunächst die Oberflächenentwässerung der zirka 235 Meter langen und 5,33 Meter breiten Erschließungsstraße, die die Höringer Straße im Westen mit der Tüttenseestraße verbindet. Hier plane man Sextl zufolge eine Vorreinigung über Absetzschächte und eine belebte Bodenzone, eine Einleitung in ein oberirdisches Sicker- und Rückhaltebecken sowie einen Notüberlauf in eine unterirdische Kies-Rigole. Die Oberflächenentwässerung der Dächer und Zufahrten erfolge getrennt von der Straßenentwässerung, da man es dort mit einem deutlich geringeren Verschmutzungsgrad zu tun habe. Die Vorreinigung erfolge über Absetzschächte und das Wasser werde dann in eine unterirdische Kies-Rigole eingeleitet. Was die Oberflächenentwässerung der Tüttenseestraße und des südlich angrenzenden Gehwegs anbelange, werde man in Abstimmung mit dem Landratsamt eine Querneigungsänderung des Gehweges vornehmen, so Sextl. Das Wasser lasse man in eine mittige Mulden-Kies-Rigole fließen. Abschießend kam das wildabfließende Oberflächenwasser zur Sprache. Da der Retentionsraumverlust durch das Bauvorhaben zirka 3.800 Kubikmeter betrage, werde man laut Sextl das Erschließungsgebiet durch einen 400 Meter langen Erdwall schützen. Bemessen an einem Starkregenereignis HQ100, wie es nur alle 100 Jahre auftritt, werde dieser Wall bis zu 1,30 Meter hoch und bis zu 15 Meter breit sein. Der Retentionsraumausgleich sei aber bereits bei einer Einstauhöhe von 75 Zentimetern erreicht, man hätte also noch Luft nach oben, so Sextl. Ziel sei es, mit dem Erdwall eine großflächige Versickerung und Verdunstung des sich dort ansammelnden Wassers zu erreichen. Der Schmutzwasserkanal des Neubaugebiets soll an den bestehenden Kanal in der Tüttenseestraße angeschlossen werden.

Die Gesamtkosten für die Erschließung belaufen sich laut Sextl auf 1.076.950 Euro brutto. Zum weiteren geplanten Bauablauf: Von September 2024 bis März 2025 rechnet man mit der Erstellung Tiefgaragen durch den Investor. Im Dezember 2024 soll die Ausschreibung Tiefbau für das Erschließungsgebiet erfolgen und von April bis Juli 2025 die entsprechende Durchführung. Je nach Tiefbaufortschritt beginnen 2025 die Hochbau-Maßnahmen.

Wahlsichtwerbung und Plaktierungen

Schon mehrmals wurde aus der Mitte des Gemeinderates der Wildwuchs beim Plakatieren der politischen Parteien und Gruppierungen in Wahlkampfzeiten angemahnt und als Beispiel insbesondere die diesjährige Europawahl, die letztjährige Landtagswahl, die Bundestagswahl 2021 und die Kommunalwahl 2020 genannt. Mit Hilfe von offiziellen Plakatierungswänden, wie sie in anderen Gemeinden, beispielsweise auch in der großen Kreisstadt Traunstein gängig seien, könnten zukünftig die Wahlplakate reduziert und dadurch erhebliche Mengen an Papiermüll eingespart werden. Zudem würde sich auch das Ortsbild in Wahlkampfzeiten verbessern. Die Gemeindeverwaltung bereitete die Thematik mit einer ausführlichen Sitzungsvorlage auf, sodass sich der Gemeinderat nun damit befassen konnte. Nach einer lebhaften Diskussion sprach sich das Gremium bei 7:4 Stimmen für die Beschaffung und Errichtung von etwaigen Anschlagtafeln aus, die den Parteien und Gruppierungen vor allgemeinen Wahlen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden, Volksbegehren und Volksentscheiden zum Zwecke der politischen Wahlwerbung zur Verfügung gestellt werden sollen. Dieser Grundsatzbeschluss erging vorbehaltlich einer zielführenden Regelung mittels Verordnung. Diese sei in einem solchen Fall grundsätzlich notwendig, so die Auffassung der Verwaltung. Im Rahmen einer solchen Verordnung würde laut Wirnshofer aber nicht nur die Wahlwerbung, sondern auch jegliche Vereins- und Veranstaltungswerbung zukünftig einem Regelungsvorbehalt unterliegen. Dies sahen wiederum einige Räte kritisch, da die Vereine ihrer Meinung nach oft kurzfristig, schnell und unbürokratisch für ihre Veranstaltungen plakatieren müssten. Vor der Abstimmung wurde eine Kompromisslösung ins Spiel gebracht, welche allgemein Anklang fand. Demnach solle sich die Verordnung nur auf die Wahlwerbung beschränken. Dennoch wurden von der Verwaltung Bedenken angemeldet, denn eine Plaktierungsverordnung dürfe aus Gleichbehandlungsgründen nicht nur auf eine Zielgruppe gerichtet sein. Angemahnt wurde aus den Reihen des Gremiums jedoch der zusätzliche Arbeitsaufwand für den gemeindlichen Bauhof, der die großen Anschlagtafeln aufstellen, entsprechend sichern, kontrollieren und auch wieder abbauen müsste.

Da die Gemeinde noch keine eigene Plakatierungsverordnung habe, gelte für die Wahlplakatierung aktuell die Vollzugsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums, so Wirnshofer. Der zufolge dürften Wahlplakate im Gemeindegebiet frühestens zwei Monate vor der Wahl und ausschließlich innerorts angebracht werden. Eine Beeinträchtigung der Wirkung von amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen sei untersagt. Plakatwerbung an Pfosten von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen werde nur geduldet, sofern sie sich auf den ruhenden Verkehr beziehen und die Verkehrssicherheit gewahrt sei, so der Vorsitzende. Falls eine Plakatierung auf Privatgrundstücken geplant werde, müsse die Anbringung im Vorhinein mit dem Grundstücksbesitzer abgesprochen werden. Eine Standortreservierung für Plakate oder eine Standortvergabe durch die Gemeinde gebe es nicht, stellte der Erste Bürgermeister klar. Selbiges gelte auch für die Aufstellung beziehungsweise Anbringung von Großbannern. Außerdem müsse jeder Antragsteller die Entfernung der Wahlwerbung umgehend nach der Wahl veranlassen. In der Vergangenheit hätten sich hinsichtlich der bisherigen Praxis jedenfalls keine größeren Probleme oder Beschwerden gegeben, so der Vorsitzende. Der Gemeinderat sah mehrheitlich jedoch einen Änderungsbedarf. Am Ende der Diskussion wurde die Verwaltung schließlich beauftragt, nochmals einen tragbaren Lösungsvorschlag auszuarbeiten.

Grüngutlagerplatz für den gemeindlichen Wertstoffhof

Einstimmig hat der Gemeinderat auch die Planungsunterlagen für die Errichtung eines Grüngutlagerplatzes auf dem Gelände des Wertstoffhofes in der Gewerbestraße 23 in Grabenstätt gebilligt. Ebenfalls geschlossen anerkannt wurde die Kostenschätzung in Höhe von 55.500 Euro für die Variante 1 mit Versickerungsanlage sowie einer Stahlbeton-Bodenplatte statt Asphaltbelag. Zudem wurde Bürgermeister Gerhard Wirnshofer damit beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Die Grüngutentsorgung am Wertstoffhof erfolgt derzeit über einen rund 40 Kubikmeter großen Absetzcontainer mit Planendach, der in der Regel einmal wöchentlich geleert wird. Schon seit Jahren überlege die Gemeinde einen ebenerdigen Grüngutlagerplatz zu errichten, weil die Befüllung des bestehenden Containers nur über eine Gitterrosttreppe möglich sei, „was speziell für ältere Menschen und Personen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Hürde darstellt“, so Wirnshofer. Um für diese Personengruppen eine Alternative zu schaffen, habe man schon vor geraumer Zeit zwei ebenerdig zu befüllende Boxen beschafft, die mittels Traktor in den eigentlichen Grüngutcontainer geladen werden. Das Problem sei, dass diese Boxen nur begrenzte Kapazitäten hätten, die gerade im Frühjahr und Herbst schnell erschöpft seien. Zudem dürfe die Leerung dieser Behälter aus Unfallschutzgründen nur außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Die Bestrebungen für einen ebenerdigen Grüngutlagerplatz seien Wirnshofer zufolge bisher im Sande verlaufen, weil die zuständigen Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Sickerwasserthematik der Gemeinde keinen Erfolg in Aussicht gestellt hätten.

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung stellt der in der südöstlichen Grundstücksecke vorgesehene ebenerdige, sechs Meter lange, 5,4 Meter breite und 2,4 Meter hohe Grüngutlagerplatz mit einem Volumen von 78 Kubikmetern nun die bestmögliche Option dar. Im Normalbetrieb des Wertstoffhofes sollen nur 40 Kubikmeter davon genutzt werden, sodass das Grüngut weiterhin wöchentlich von einem LKW vollständig abgefahren werden kann. Durch die geringe Lagerdauer soll die Bildung von Sickersäften und Geruchsemmissionen minimiert werden. Das anfallende Wasser soll auf dem benachbarten Flurstück mit der Flurnummer 325 über einen Absetzschacht und eine mindestens 30 Zentimeter hohe, belebte Bodenzone vorgereinigt und versickert werden. Hinsichtlich der bestehenden Eingrünung wird angedacht, diese zu ergänzen und speziell im Bereich des Lagerplatzes zu verdichten, sodass die maximal 2,40 Meter hohen Betonwände im Süden und Osten kaum noch sichtbar sind. Angenehme Nebeneffekte der Maßnahme: Der bestehende Container mit Treppe kann entfernt werden und mit dieser Wertstoffhof-Umgestaltung ist auch eine Anpassung der Parksituation und somit eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssituation am Wertstoffhof möglich. Die Grüngutlagerplatz-Maßnahme soll spätestens bis zum kommenden Frühjahr umgesetzt werden. Die dafür notwendigen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2024 veranschlagt.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Erste Bürgermeister gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass der Auftrag für die Detailuntersuchungen hinsichtlich der Altablagerungen in der früheren sog. „Dorfhubergrube“ in Erlstätt an das Büro BGU GbR aus Starnberg vergeben wurde. Ziel der Detailuntersuchungen ist die abschließende Bewertung eines möglichen Gefährdungspotentials, aus der sich letztendlich ergibt, ob aufgrund der erkundeten Altlasten weitere Maßnahmen für erforderlich gehalten werden.

Der Vorsitzende informierte des Weiteren über die Vergabe der dringenden Kanalsanierungsarbeiten aus der Kamerainspektion 2023. Der Auftrag wurde an die Firma BC Kanal GmbH aus Perlsreut zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 118.904,89 € vergeben.

Hinsichtlich der Sanierung der Alten Schule Erlstätt teilte der Bürgermeister mit, dass die Firma Kemmlit Bauelemente aus Dusslingen den Zuschlag für das Gewerk Sanitärtrennwände erhalten hat. Die Auftragssumme beträgt 11.255,77 €.