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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 18/2024
Aus der Gemeindeverwaltung
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Aus der Gemeindeverwaltung

Im Amtsblatt des Landkreises Traunstein vom 09.08.2024 wurde die Verordnung über das Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Grabenstätt zum Schutz des Brunnens „Eggerhauser Holz“ veröffentlicht und damit förmlich bekannt gegeben. Die Verordnung trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Schutzgebietsplan im Maßstab 1:5000 ist beim Landratsamt Traunstein (Abt. Wasser- und Bodenrecht), Kernstraße 4, 83278 Traunstein und im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt niedergelegt; er kann dort während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Der Verordnungstext und die dazugehörigen Anlagen (Lageplan und weitere Erläuterungen) können auch über die gemeindliche Internetseite unter www.grabenstaett.de/wasserversorgungen abgerufen werden.

Aus dem Brunnen „Eggerhauser Holz“, für den das Schutzgebiet festgesetzt wurde, wird Trinkwasser zutage gefördert und in den Hochbehälter bei Marwang eingespeist. Über den Hochbehälter Marwang werden Wasserabnehmer im Bereich der früheren Gemeinde Oberhochstätt versorgt. Dazu gehören die Ortsteile Hirschau, Hagenau, Marwang und Obereggerhausen auf Grabenstätter Gemeindegebiet sowie die Ortsteile Ober- und Unterhochstätt im Bereich der Gemeinde Chieming.

Das Schutzgebiet erstreckt sich über eine Fläche von rund 82 Hektar. Es dehnt sich vom Fassungsbereich des Brunnens (nördlich von Marwang) in nordöstliche Richtung aus. Der Grenzverlauf endet im Nordosten an der Gemeindestraße von Tettenmoos nach Kaltenbach.