Ortssatzung „Winkl Süd“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1759/2 und 1759
Teilfläche (bei Winkl 17), Gemarkung Grabenstätt
Bekanntmachung
Satzungsbeschluss
Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 08.05.2025 die oben genannte Erweiterung der Entwicklungs- und Einbeziehungsatzung in der Planfassung vom 08.05.2025 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die vorstehend bezeichnete Änderung der Ortssatzung „Winkl Süd“ in Kraft.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum Inkrafttreten der Satzungsänderung „Winkl Süd“ steht auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt www.grabenstaett.de > Ortsinformationen – Ortsrecht – laufende Bauleitverfahren > Bebauungsplanänderung Ortssatzung „Winkl Süd“ während der Bekanntmachungsfrist zum Download bereit.
Die Planungsunterlagen ‚(Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung sowie Immissionsschutzgutachten) ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt im Schloss Grabenstätt, Schloßstraße 15 in 83355 Grabenstätt, Zimmer-Nr. 10 im 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung folgender Vorschriften beim Zustandekommen der Bebauungsplanänderung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des geänderten Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind:
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Geltungsbereich der in Kraft getretenen Satzungsänderung
Erweiterung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung
Ortssatzung „Winkl Süd“ im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1759/2 und 1759
Teilfläche (bei Winkl 17), Gemarkung Grabenstätt