Bekanntmachung
über den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 10.04.20531 und ergänzend am 31.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt, zu erweitern
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.
Die Planung beinhaltet Folgendes:
Im Anschluss an die Bestandsbebauung im Stocketweg soll eine weitere Wohnbaufläche entwickelt werden. Es soll die Möglichkeit für den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und städtebaulicher Begründung) wurden am 31.07.2025 durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Die Planungsunterlagen wurden von der Planungsgruppe Strasser PLG, 83278 Traunstein.
Mit diesen Planungsgrundlagen soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom
05.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren
Erweiterung des Bebauungpslans „Marwang Nord“
im Bereich der FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt
eingesehen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplanserweiterung liegt hierzu zusätzlich in der Zeit vom
05.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025
im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren für Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt, und die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im sogenannten
Parallelverfahren stattfindet.
Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.dezu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Übersichtsplan zur Erweiterung des Bebauungsplans „Marwang Nord“ im Bereich des Grundstücks FlNr. 905/4 (Stocketweg), Gemarkung Oberhochstätt