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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 19/2023
Aus der Gemeindeverwaltung
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Information zur Beantragung von Briefwahl

Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!

Die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich bis zum Freitag, den 06. Oktober 2023, 15.00 Uhr möglich. Bei Antragstellung kurz vor Fristende sollten die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde möglichst persönlich (oder von einem Bevollmächtigen) abgeholt werden, da die Zusendung auf dem Postweg möglicherweise nicht mehr zeitgerecht erfolgen kann. Wir raten dringend, schriftliche Anträge bereits einige Tage früher zu stellen, sofern keine persönliche Abholung erfolgen kann.

Für die schriftliche Antragstellung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (an Fax-Nr. 08661/9887-40) oder E-Mail (meldeamt@grabenstaett.de) als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Zudem steht auf der gemeindlichen Homepage unter www.grabenstaett.de/aktuelles > Landtags- und Bezirkswahl 2023, eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske für die Beantragung zur Verfügung. Die Eingabemaske kann auch per Smartphone oder Tablet mit dem folgenden QR-Code bequem aufgerufen werden. Der Link ist bis zum 5. Oktober 2023 erreichbar.

Link zum elektronischen Wahlscheinantrag

(Briefwahlunterlagen)

Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661/9887-30.