Die Gemeinde Grabenstätt erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 und 3 StVO i.V.m. Art. 2 bis 4 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220, BayRS 9210-1-I/B), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570) geändert worden ist, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende
Anordnung:
Aus Anlass des Grabenstätter Herbstmarktes werden am Sonntag, den 21. September 2025, folgende Straßen für den gesamten Verkehr gesperrt:
- die Tüttenseestraße (Kreisstraße TS 3) einschl. des straßenbegleitenden Geh- bzw. Geh- und Radweges ab der Abzweigung Eichbergstraße (beim Anwesen Tüttenseestraße 4) bis zur Abzweigung in die Straße nach Mühlbach,
(Für den Markt selbst wird aufgrund der bestehenden Baustelle entlang der Tüttenseestraße lediglich der Abschnitt von der Abzweigung Eichbergstraße bis zur Kreuzung Höringer Straße benötigt.)
- die Schloßstraße ab der Abmündung von der Tüttenseestraße (beim Rathaus) bis auf Höhe des Anwesens Schloßstr. 9 (vor der Mühlbachbrücke),
- der gesamte Marktplatz wird von Norden her ab Höhe „Kaiser-Parkplatz“ komplett gesperrt
Vom Süden her wird ab dem Kriegerdenkmal gesperrt, wobei die Straße von dort in Richtung Marktplatz bis zu den Anwesen Maurer/Gasthof „Zur Post“ einseitig als Parkfläche genutzt werden kann und nach der Einfahrt in den Sepphuberweg (Anlieger Sepphuberweg frei) komplett gesperrt wird,
- die Hauptstraße ab dem Anwesen Hauptstraße 3a bis zur Abzweigung in die Schloßstraße (beim Anwesen Marktplatz 6) wird komplett gesperrt (Anlieger bis Marktkplatz 6 frei)
- die Ausfahrt der Poststraße in den Marktplatz,
Die Umleitung erfolgt über die Erlstätter Straße – auf der TS 3 in Richtung Marwang – über die Max-Buchfellner-Straße (siehe Umleitungsplan)
Für den kompletten Marktplatzbereich, dem Bereich der Tüttenseestraße (Abzweigung Eichbergstraße, beim Anwesen Tüttenseestraße 4, bis zur Abzweigung/Kreuzung in die Höringer Straße), der Höringer Straße und der Vachendorfer Straße (Bereich Höhe Abzweigung- in Straße zum Mühlbach) wird für Sonntag, den 21.09.2025, ein absolutes Halteverbot angeordnet, das von der FFW Grabenstätt od. dem gemeindlichen Bauhof nach Bedarf aufgestellt und erweitert werden darf. Zur rechtzeitigen Information muss das Halteverbot bereits vier Tage vor dem Markt, also am Mittwoch, den 17.09.2025, aufgestellt werden.
Die Straßensperrungen und Umleitungen werden entsprechend beschildert. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mir deren Beseitigung. Die Beschilderung wird von der FFW Grabenstätt durchgeführt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.