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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 2/2023
Aus der Gemeindeverwaltung
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Information dergemeindlichen Friedhofsverwaltung

Ablauf von Grabnutzungszeiten
auf dem gemeindlichen Friedhof
in Grabenstätt

In diesem Jahr enden die Nutzungszeiten folgender Grabstätten:

Grabstätte

Ablauf:

Racher Theresia und Hans

24.02.2023

Urbach Ruth

28.02.2023

Fischer Anton, Gehr Karl und Anna

01.03.2023

Beyer Volker, Beyer Gerhard und Horn Margarete

11.04.2023

Roenisch Gesine

16.05.2023

Krüger Harald

18.06.2023

Janker Maria und Hermann

20.06.2023

Weber Gotthard

22.07.2023

Jacobs-Nippe Sabine und Nippe Werner

08.08.2023

Kaden Ursula und Dobersch Charlotte

05.09.2023

Nachtigall Gloria und Maria, Werner Clemens

11.09.2023

Hahn Else, Maas Adolf, Riese Hans und Anna

20.09.2023

Otto Maria und Paul

23.11.2023

Mielech Hermann und Theresia

28.12.2023

Thaler Elisabeth und Max

03.01.2024

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nach Einzahlung der Grabgebühr durch den Berechtigten verlängert werden. Die Höhe der Grabgebühr bemisst sich nach der gemeindlichen Friedhofgebührensatzung, und zwar nach der jeweils geltenden Fassung zum Zeitpunkt des Ablauftermins. Die Berechtigten erhalten rechtzeitig vor Ablauf ein entsprechendes Angebot zur Grabnutzungsverlängerung.

Die regelmäßige Nutzungszeit beträgt für Einzel- und Familiengrabstätten 15 Jahre, für Urnenreihengräber 10 Jahre, für Kammern in der Urnenstelenanlage 10 Jahre und auch für die Baumgräber 10 Jahre.

Das Nutzungsrecht kann auch für einen kürzeren Zeitraum verlängert werden, die Mindestverlängerungszeit beträgt jedoch 5 Jahre. Die Gebühr ist für den gesamten Verlängerungszeitraum bzw. anteilig im Voraus zu entrichten.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Heitauer oder Frau Rönsch von der Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 08661/9887-33, bzw. 08661/9887-34 zur Verfügung.