Dann wählen Sie doch einfach per Briefwahl!
Im Zuge der Kommunalwahl werden neben den Bewerbern für das Amt des ersten Bürgermeisters auch die künftigen Mitglieder für die kommunalen Gremien, nämlich für den Gemeinderat und den Kreistag gewählt. Die Stimmabgabe für die Mitglieder dieser Gremien kann u.a. durch sogenanntes Kummulieren (bis zu 3 Stimmen pro Bewerber) und Panaschieren (Stimmverteilung auf verschiedene Listen) erfolgen. Für die Wahl des Gemeinderats in Grabenstätt können somit beispielsweise bis zu max 16 Stimmen vergeben werden, bei der Wahl des Kreistages für den Landkreis Traunstein bis zu max. 70 Stimmen. Die Wählerinnen und Wähler sind somit etwas mehr gefordert als bei sonstigen Wahlen.
Die Briefwahl bietet dabei eine einfache Möglichkeit sich in Ruhe und mit der entsprechenden Sorgfalt an der Wahl zu beteiligen. Die Gemeinde stellt deshalb auch für die anstehende Kommunalwahl die Möglichkeit zur Verfügung, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Wer kann per Briefwahl wählen?
Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Hierzu ist ein „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ notwendig. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die Erteilung eines Wahlscheines kann ab sofort schriftlich (z.B. durch Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) oder mündlich (persönlich) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (Fax-Nr. 08661 9887-40) oder E-Mail (briefwahl@grabenstaett.de) als gewahrt. Unter www.grabenstaett.de/aktuelles > Kommunalwahl 2026, steht auch eine sichere elektronische Internet-Eingabemaske zur Verfügung. Eine telefonische Antragstellung ist dagegen nicht zulässig. Mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab dem 16.02.2026 begonnen werden.
Der Wahlberechtigte muss seinen Namen, sein Geburtsdatum und seine vollständige Wohnanschrift angeben. Wahlberechtigte Personen mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt oder für diesen die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Für die Wahlberechtigten unserer Gemeinde sind die schriftlichen Anträge an die Gemeinde Grabenstätt (Einwohnermeldeamt), Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt, zu adressieren.
Wann und wie werden die Briefwahlunterlagen von der Gemeinde ausgegeben?
Eingehende Briefwahlanträge werden nach ihrem Eingang abgearbeitet. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend an die vom Wahlberechtigten angegebene Zustelladresse versandt. Bei persönlicher Vorsprache können die Briefwahlunterlagen in der Regel auch gleich mitgenommen werden.
Wann müssen Wahlbriefe wieder an die Gemeinde zurückgesandt werden?
Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde) spätestens am Wahlsonntag (08.03.2026) bis 18.00 Uhr eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde) abgeben bzw. abgeben lassen.
Die Stimmabgabe per Briefwahl sollte deshalb sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief umgehend wieder an die Gemeinde abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde ab, so kann er seine Stimme auch gleich im Rathaus in einem unbeobachteten Berreich abgeben.
Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.
Telefonische Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661 9887-30.