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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 2/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Flächennutzungsplanänderung / Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“

Bei Aberg will die Firma EHG Dienstleitung GmbH unweit der Gemeindegrenze zur Großen Kreisstadt Traunstein einen Solarpark errichten. Auf der insgesamt 3,5 Hektar großen Fläche soll eine Anlage mit einer Leistung von 4,1 Megawatt Peak (MWp) entstehen, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern. Es handelt sich vor Ort um sogenannte „Konversionsflächen“, sprich wiederverfüllte Kiesgruben, die anderen Zwecken nur schwerlich zugeführt werden können. Bereits im Juli 2024 hatte der Gemeinderat mehrheitlich die beiden Bauleitverfahren zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines Sondergebiets „Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“ und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“ in die Wege geleitet. In seiner jüngsten Sitzung stellten die Räte nun die ordnungsgemäße Durchführung des ersten Verfahrensschrittes nach dem Baugesetzbuch und den Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung fest. Im laufenden Parallelverfahren hatte der Verfahrensschritt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 9. August bis 13. September 2024 stattgefunden. Stellungnahmen abgegeben hatten zur erwähnten Flächennutzungsplanänderung und zur besagten Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bund Naturschutz, die Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Traunstein, die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, die Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt, das Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz beim Landratsamt sowie die Regierung von Oberbayern und das Wasserwirtschaftsamt Traunstein. „Die naturschutzrechtlichen Anforderungen werden durch – zwischenzeitlich erarbeitete – entsprechende Gutachten gewürdigt, deren Umsetzung im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Aberg“ erfolgen wird“, heißt es in der vom Gemeinderat einstimmig abgesegneten Beschlussfassung zu den beiden Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde. Zusätzlich erfolge die naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Sicherung über entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Wie es im ebenfalls einstimmig abgesegneten Beschlussvorschlag zu den beiden Stellungnahmen des Sachgebiets Wasserecht und Bodenschutz beim Landratsamt heißt, sei auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Abstimmungen zwischen Veranlasser (Antragsteller) und Wasserwirtschaftsamt vereinbart worden, „dass die Rekultivierung als ebene Fläche erfolgen soll und eine Grundflächenzahl (GRZ) von mindestens 0,6 festgesetzt werden soll, um die Eintragung von Niederschlagswasser in den Boden und die Durchdringung des Altlastenkörpers zu vermeiden“. Erreichen will man dies durch „die grundlegende Änderung der Modulanordnung nun in Ost-West-Richtung der Solartische“, bei der die Module wie Dachflächen zusammenstehen („Grabendach“). Das anfallende Niederschlagswasser werde dabei über ein Ableitungssystem an den Rand der Deponiefläche geleitet und hier in einer Rigole versickert, so Wirnshofer. Laut Beschluss ist zudem eine geeignete Regelung zur Nachweispflicht der Versickerungsfähigkeit in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit in den Durchführungsvertrag aufzunehmen, um das anfallende Niederschlagswasser geordnet versickern zu lassen. Auch diese Lösung basiert auf der Grundlage der Untersuchungen zu den vorhandenen Altlastenverdachtsflächen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemahnt, dass die künftige Nutzung für das Grundwasser unbedenklich sein müsse. Seitens der gemeindlichen Bauamtsleitung wurde angefügt, dass es im Bauantrag klar hervorgehen müsse, dass das Wasser den Vorgaben entsprechend abgeleitet werde. Zu den beiden Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde einstimmig beschlossen, dass keine Eingrünung erfolge, allerdings Ausgleichsmaßnahmen für artenschutzrechtliche Belange erforderlich seien, die nicht im Geltungsbereich möglich seien. Wie es in der Beschlussfassung dazu weiter heißt, dienten diese gleichzeitig dem naturschutzrechtlichen Ausgleich (Zusammenlegung auf einer Fläche), sodass der Flächenverbrauch minimiert werde. Die Planungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die das Ingenieurbüro KomPlan in Landshut erstellt hatte, sind nun gemäß den Beratungs- und einstimmigen Beschlussergebnissen zu den Stellungnahmen der besagten Fachstellen/Träger öffentlicher Belange (TöB) entsprechend fortzuschreiben. Es folgt eine weitere Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit.

Familienansiedlungsmodell;

Vergabekriterien für Baugebiet „Tüttenseestraße“ beschlossen

Der Gemeinderat hat den Entwurf der modifizierten Vergabekriterien beraten und diese in der letzten Sitzung einstimmig verabschiedet. Im Baugebiet „Tüttenseestraße“ am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt, wo im gemeindlichen Bereich 13 Einzel-Parzellen mit vier Doppelhäusern und fünf Einfamilienhäusern sowie zwei Reihenhäuser mit einem Vier-Spänner und einem Drei-Spänner geplant sind, steht für die Grundstücke demnächst die Ausschreibung an. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer vor der Abstimmung betont hatte, habe die Einkommensgrenze bei Paaren beziehungsweise Familien bislang 96.000 Euro und bei Alleinstehenden die Hälfte dieses Betrages betragen. Da nach dem EU-Leitlinienkompromiss auf den Einkommensdurchschnitt einer steuerpflichtigen Person innerhalb der Gemeinde abzustellen sei, „ist für die Gemeinde Grabenstätt eine Einkommensgrenze von 56.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 112.000 Euro bei Paaren ermittelt worden“, so Wirnshofer. Grundlage sei dabei der Gesamtbetrag der Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich zudem um mögliche Kinderfreibeträge. Auch die Vermögensobergrenze von Grundstücksinteressenten soll erhöht werden. Während Bewerber bislang die Vermögensobergrenze von 195.000 Euro nicht überschreiten durften, hatte die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Vermögensobergrenze auf 220.000 Euro zu erhöhen und die errechnete Vermögensobergrenze von 242.000 Euro nicht komplett auszuschöpfen, um keinen Anfechtungsgrund zu riskieren. Auch dieser Empfehlung kamen die Räte im Beschluss geschlossen nach. In der Beschlussfassung hieß es zudem, dass von einer grundstücksbezogenen Vermögensobergrenze künftig Abstand genommen werden sollte, da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorhergesehen werden könne, ob der Bewerber tatsächlich auch den Zuschlag für das bevorzugte Grundstück erhalte. Man hätte es gerne gesehen, wenn man im Beschlussvorschlag ganz auf eine Vermögensobergrenze verzichtet hätte, „um mehr Leuten die Möglichkeit zu geben, einen Antrag stellen zu können“, so eine Anmerkung aus der Mitte des Gemeinderates. Ein Bewerber mit einem Vermögen von 220.000 Euro hätte nach dem Kauf eines 150.000 Euro teuren Grundstücks nur noch 70.000 Euro zum Bauen übrig und da sei es fraglich, ob es von einer Bank eine Finanzierung gebe, so die Begründung eines Mitglieds. Nach Ansicht der Verwaltung sei ein Vermögenswert von 220.000 Euro eine gute Grundlage für eine Finanzierung. Entscheidend sei mehr das Einkommen, das so hoch sein müsse, dass man das Darlehen auch langfristig bedienen könne. Der Erste Bürgermeister verwies auf das Baugebiet Meckenheimer Straße in Grabenstätt, in dem Familien vor einiger Zeit auch zum Bauen gekommen seien. In Bezug auf die Einkommensgrenze sei für Kinder zuletzt schon ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von je 7000 Euro berücksichtigt worden, nun sind es 9.600 Euro, so der Vorsitzende. Grundstücksinteressenten könnten sich schon jetzt auf der dafür bereitgestellten Bewerbungsplattform über www.grabenstaett.de/bauland registrieren. Dort können auch die neuen Vergabekriterien heruntergeladen werden.

Neufassung der Unternehmenssatzung für das gKU Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel

Der Gemeinderat stimmte zuletzt auch dem Entwurf der Neufassung der Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ (RCR) zu. Das besagte Regionalwerk war Ende 2020 von insgesamt 16 Kommunen aus den vier Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein gegründet worden und hatte seine Tätigkeit 2021 aufgenommen. Vom Verwaltungsrat des gKU ist im selben Jahr eine weitere befristete Beitrittsmöglichkeit bis Ende Juli 2022 zu den Gründungskonditionen des Unternehmens beschlossen worden. In der Folge hat das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel weitere 15 Kommunen aufgenommen, darunter auch die Gemeinde Grabenstätt. „Damals wurde eine Stamm- beziehungsweise Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 30.000 Euro geleistet, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Wie der Rathauschef weiter ausführte, soll nun nach entsprechenden Beschlüssen der beitrittswilligen Gemeinden Eiselfing, Höslwang, Riedering und Wonneberg, die dem RCR vorlägen, eine weitere Erweiterungsrunde in Betracht gezogen werden. Eine Aufnahme der vier vorgenannten Gemeinden werde aufgrund ihrer geographischen Lage als sinnvoll erachtet, aber auch deswegen, weil dort Projekte geplant seien, „die im Aufgabenspektrum des RCR liegen“, erläuterte der Vorsitzende. Voraussetzung für die Beitritte sei jeweils die Leistung einer Stammeinlage in Höhe von 40.000 Euro. Der Beirat des gKU hat nach genauer Prüfung des Sachverhalts den RCR-Mitgliedsgemeinden die Aufnahme der vier besagten Kommunen aus den Landkreisen Rosenheim und Traunstein empfohlen und darum gebeten, der entsprechend überarbeiteten Unternehmenssatzung zuzustimmen. Der Grabenstätter Gemeinderat kam dieser Empfehlung nun einstimmig nach und ermächtigte den Bürgermeister zugleich dazu, die Unternehmenssatzung zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen und erforderlichen Maßnahmen und Erklärungen abzugeben.

Sonderausgabe des Grabenstätter Gemeindeanzeigers für die Kommunalwahl

Der Vorsitzende gab bekannt, dass für die anstehende Kommunalwahl wieder eine Sonderausgabe herausgebracht wird. Den Parteien bzw. Wählergruppen wird dadurch die Möglichkeit geboten, sich mit ihrem Programm und mit Bildern ihrer Bewerberinnen und Bewerbern vorzustellen. Die Wahlsonderausgabe wird zudem weitere Bekanntmachungen und Hinweise zur Durchführung der Wahl beinhalten.