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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 20/2023
Aus der Gemeindeverwaltung
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Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen!

Die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich nur bis zum Freitag, den 06. Oktober 2023, 15.00 Uhr möglich. Wegen der kurzen Zeit bis zur Wahl bitten wir darum, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur noch persönlich (oder durch einen Bevollmächtigen) zu beantragen und gleich mitzunehmen bzw. abholen zu lassen. Eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen über den normalen Postweg kann andernfalls nicht gewährleistet werden.

Zu beachten ist, dass der Briefwahlantrag auch bei einer persönlichen Vorsprache in Schriftform abzugeben ist. Dazu kann z.B. die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden oder ein entsprechendes Formblatt, welches bei der Gemeinde aufliegt. Eine rein telefonische Antragstellung reicht leider nicht aus.

Wenn eine stimmberechtigte Person glaubhaft versichert, dass ihr die rechtzeitig beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 07. Oktober 2023) 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diesen Fall ist die Bereitschaftsnummer am Eingang des Rathauses angeschlagen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Briefwahlantrag auch noch bis zum Wahltag (Sonntag, 08.10.2023) 15.00 Uhr (z.B. unter Zuhilfenahme eines Bevollmächtigten) schriftlich beantragt werden. Das Wahlamt ist am Wahltag durchgehend besetzt. Wahlbriefe müssen bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Gemeinde Grabenstätt) spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr wieder eingegangen sein.

Telefonische Auskünfte im Zusammenhang mit der Briefwahl erteilt das gemeindliche Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 08661/9887-30.