Im November letzten Jahres haben die drei Telekommunikationsunternehmen Avacom, Deutsche Giganetz und Deutsche Telekom Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau im Gemeindebereich Grabenstätt angemeldet. Avacom und Deutsche GigaNetz kündigten an, den Ausbau aber nur im Rahmen eines Kooperationsvertrages durchzuführen, da hier bessere Ausbauquoten zu erwarten seien. Die Deutsche Telekom hat Ausbaupläne ab 2026 angezeigt, die jedoch nur den Hauptort Grabenstätt und Winkl betreffen. Der Rest bliebe unberücksichtigt. Der gemeindliche Bautechniker Thomas Dürrbeck berichtete weiter, dass „Avacom“ und „Deutsche GigaNetz“ einen großflächigeren Ausbau angekündigt hätten. Im vergangenen Jahr sei geprüft worden, ob der Zusammenschluss der Kommunen Vachendorf, Bergen und Grabenstätt einen weiteren Vorteil bringen würde. Obwohl sich zeigte, dass die Gemeinden grundsätzlich unabhängig voneinander agieren könnten, wurde in einer gemeinsamen Gemeinderatssitzung die interkommunale Zusammenarbeit beschlossen. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote wurde ersichtlich, dass die Pläne der Deutschen GigaNetz den größten eigenwirtschaftlichen Ausbau und somit die voraussichtlich geringsten Kosten für den Restausbau, der im Rahmen des ergänzenden Förderverfahrens mit Eigenbeteiligung der Gemeinde erfolgen kann, erwarten lassen. Daher wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar beschlossen, einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen GigaNetz einzugehen. Der entsprechende Vertrag ist am 22. Mai geschlossen worden. Da die Gemeinde zur Wahrung der wettbewerbsrechtlichen Neutralität verpflichtet ist, wird sie neben der Deutschen GigaNetz aber auch jedem anderen Konkurrenzunternehmen wettbewerbsrechtlich neutral gegenübertreten.
Um für die nicht im eigenwirtschaftlichen Ausbau der Deutschen GigaNetz erfassten Bereiche ebenfalls einen Breitbandausbau zu ermöglichen, wurde von 11. Mai bis 6. Juli 2023 ein Markterkundungsverfahren als Vorbereitung zum Einstieg in das Förderverfahren durchgeführt, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Hierbei seien erneut die Ausbaupläne aller Telekommunikations-Netzbetreiber und die Leistungsfähigkeit der bestehenden Netze abgefragt worden. Dabei zeigte sich, dass im Gemeindegebiet 171 Anschlüsse im Rahmen der Bundesrichtlinie förderfähig sind. Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen in sogenannten „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 seien ab dem 1. Januar 2023 auch Haushalte förderfähig, welche mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download aufweisen, hieß es im Gremium mit Verweis auf Giganetz-Richtlinie des Bundes 2.0. Dabei handle es sich in der Praxis um DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen seien. Für den Gigabitausbau sollen nun entsprechende Förderanträge beim Bund und beim Freistaat Bayern (Kofinanzierung) gestellt werden. Die Breitbandberatung Bayern wurde bauauftragt, die Gemeinde bei der Antragsstellung zu unterstützen. Für die fristgerechte Förderantragsstellung ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten. Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichte die Kommune nicht, in ein Auswahlverfahren einzusteigen. Der finale Einstieg werde später dann auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
Die Gemeinde Grabenstätt wurde vom Landratsamt Traunstein zum Antrag auf Neubau eines Mobifunkmastes auf dem Grundstück FlNr. 1197 der Gemarkung Grabenstätt (Nähe Obere Winkler Straße / Bahnlinie) um das gemeindliche Einvernehmen gebeten. Der Antrag wurde von der ATC Holdings GmbH gestellt. Sie ist Eigentümerin und Betreiberin der passiven Infrastruktur von Mobilfunkanlagen und stellt die Mast- und Dachstandorte der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG sowie weiteren Mobilfunknetzbetreibern zur Verfügung. Der Ausbau der Mobilfunkversorgung für 4 G (LTE) und künftig auch für 5G ist Ziel des Bundes und der Länder. Versorgungslücken im ländlichen Bereich sollen systematisch geschlossen werden. Der Masten soll insbesondere die Bahnstrecke und den Autobahnabschnitt abdecken. Der vorliegende Bauantrag dient vor allem der Erfüllung der Versorgungsauflagen, die sich aus der Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur im Jahr 2019 ergeben. Diese Auflagen sollen unter anderem die Mobilfunkversorgung bisher unversorgter Bereiche (sog. weißer Flecken), insbesondere entlang von Verkehrswegen, signifikant verbessern und die Mobilfunknetze in ländlichen Räumen weiter verdichten.
Der Antrag beinhaltet die Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Gesamthöhe von 44,83 m. Es handelt sich um eine ortsfeste bauliche Anlage zur Anbringung von Mobilfunkantennen von Mobilfunknetzbetreibern. Die einzuhaltenden Werte werden durch die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur nachgewiesen. Mobilfunkanlagen in der oben beschriebenen Form sind bauliche Anlagen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 BayBO und unterliegen den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Bauplanungsrechtlich handelt es sich um ein Vorhaben, für das die §§ 30 bis 37 BauGB anzuwenden sind, da eine solche Anlage aufgrund der Höhe eine städtebauliche Relevanz hat. Es handelt sich hier um einen Sonderbau, der besonderen bauordnungsrechtlichen Vorschriften unterliegt. Die Gemeinde wurde bereits vor einiger Zeit zu diesem Standort angehört, konnte jedoch keine Alternative nennen. Auch in der Online-Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Mobilfunk am 07.06.2021 wurde der Standort bereits thematisiert.
Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben aufgrund der Lage nach § 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt. Zulässig sind solche Vorhaben, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn eine Privilegierung vorliegt. Hinsichtlich der Errichtung von Mobilfunkmasten, Windkraftanlagen und Solaranlagen an Verkehrs- und Schienenwegen wurden gesetzliche Erleichterungen geschaffen. Öffentliche Belange stehen nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen. Die Zufahrt zum Baugrundstück kann über den gemeindlichen Feld- und Waldweg FlNr. 1191, Gemarkung Grabenstätt, erfolgen. Die weitere Zufahrt erfolgt auf dem privaten Baugrundstück. Es wurden lediglich hinsichtlich der Inanspruchnahme des Feld- und Waldwegs Bedenken angemeldet – die Herstellung des derzeitigen Zustands nach der Errichtung sei dem Antragsteller aufzuerlegen. Das Bauvorhaben erscheint insgesamt als zulässig, die bauordnungsrechtliche Prüfung habe aber durch das Landratsamt zu erfolgen hat. Die Gemeinde könne das gemeindliche Einvernehmen zwar verweigern, sofern das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde aber auf das Ergebnis kommt, dass der Masten bauordnungsrechtlich und bauplanungsrechtlich zulässig ist, könne das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden. Bedenken könnten seitens der Gemeinde nur hinsichtlich des Bauplanungsrechts eingebracht werden.
Im Gremium war man sich allerdings einig, dass der Standort im Vergleich zur Wohngebietnähe die bessere Alternative darstelle und das gemeindliche Einvernehmen deshalb erteilt werden solle. Die Räte stimmten dem Vorhaben einstimmig zu, mit den Hinweisen, dass die ordnungsgemäße Wiederherstellung des gemeindlichen Feld- und Waldweges nach Beendigung der Baumaßnahme zu erfolgen hat, eine entsprechende Rückbauverpflichtung gesichert ist und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen sind.
Bürgermeister Gerhard Wirnshofer gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass nun der Auftrag für die Arbeiten zur Errichtung einer Pumptrack-Strecke vergeben wurde. Entstehen soll diese am Sportgelände des TSV Grabenstätt (im Westen). Im vergangenen Juni hatte es zum Ideenaustausch und zur besseren Abstimmung der Parcours-Gestaltung bereits ein Treffen mit Jugendlichen, Erwachsenen, der Gemeinde und dem Projektumsetzer (MTB-Promoter und früheren erfolgreichen Mountainbike-Profi Guido Tschugg) gegeben. Für die Planungen war dies sehr hilfreich. Entsprechende Abstimmungen fanden auch mit dem TSV Grabenstätt statt. Dessen Verantwortliche gaben umgehend grünes Licht für die Pumptrack-Anlage, die sich aber nur teilweise auf dem Vereinsgelände befinden wird. Man erwartet sich mit dem Pumptrack eine zusätzliche Belebung der Sportanlage durch Kinder und Jugendliche. Die Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 42.500 Euro. Hinzu kommen Kosten von etwa 13.000 Euro für die Einzäunung, sodass für die Gemeinde Gesamtkosten von rund 55.500 Euro zu erwarten sind. Das Bauvorhaben wird voraussichtlich im Frühjahr umgesetzt. Man freue sich mit der Pumptrack-Strecke das Freizeitangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erweitern zu können.
Am 04.09.2023 nahm der neue Waldkindergarten in Grabenstätt wie geplant seinen Betrieb auf. Da die Trägerschaft von der Katholischen Kirchenstiftung St. Maximilian in Grabenstätt übernommen wurden, bedurfte es einer Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung mit der Gemeinde. Der Vorsitzende gab diesen Vertragsabschluss nun bekannt. Die Gemeinde trägt somit nicht nur die Kosten für den Neubau des Waldkindergartens, sondern übernimmt auch das daraus entstehende mögliche Defizit aus dem Betrieb und Unterhalt der Einrichtung. Derzeit befindet sich die Waldkindergartengruppe noch in einer Übergangshütte am Eichbergfeld. Es wird damit gerechnet, dass die neue Waldhütte am Rande des Eichbergwaldes bis zu Spätherbst bezugsfertig ist.