In seiner Sitzung am 18. März hatte sich der Grabenstätter Gemeinderat einstimmig für eine Beteiligung am Rufbusprojekt „Traudl“ ausgesprochen. Diese Zustimmung galt auch für den Fall, dass eine oder mehrere der für das Projekt vorgesehenen Gemeinden der geplanten Vorgehensweise nicht zustimmen, soweit das Bediengebiet weiterhin zusammenhängt und die geschätzten Kosten für die Gemeinde durch die Anpassung des Bediengebiets den ursprünglichen Ansatz nicht um mehr als 20 Prozent überschreiten. „Leider fand das Projekt bei der Gemeinde Seeon-Seebruck keine Mehrheit, weshalb das Konzept nochmals überarbeitet und neu kalkuliert werden musste“, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer in der jüngsten Gemeinderatssitzung, in der dem Gremium der Sachverhalt nochmals mit einer aktuellen Präsentation vorgelegt wurde. Mit den verbliebenen Kommunen Chieming, Grassau, Übersee und Grabenstätt hätte man es aber auch ohne Seeon-Seebruck weiterhin mit einem geschlossenen Bediengebiet zu tun. Der Nahverkehrsmanager beim Landratsamt Traunstein Marko Just stand den Räten vor der erneut einstimmigen positiven Beschlussfassung Rede und Antwort und betonte, dass der geplante On-Demand-Verkehr Traudl wie die bereits in der Region etablierten flexiblen Bedarfsverkehre „Rupi“ und „Rosi“ nicht in Konkurrenz zum bestehenden ÖPNV-Angebot stehen, sondern dieses sinnvoll ergänzen würde. Ein Erfolgsmodell sei ihm zufolge der „Rupi“ rings um den Waginer See. Nachdem man diesen auf neue Füße gestellt habe, seien die Fahrgastzahlen auf beachtliche 17000 gestiegen, auch weil ganz neue Zielgruppen erschlossen worden seien. Es sei ganz wichtig, dass man in Beherbergungsbetrieben, Praxen, Altenheimen, Vereinen und anderswo über die neuen Angebote informiere, meinte Just, denn „dann kann man so ein Projekt auch erfolgreich implementieren und umsetzen“. Für den Rufbus Traudl seien mindestens zwei, optional drei barrierefreie Fahrzeuge mit fünf bis acht Sitzen vorgesehen, die per App oder per Telefon für Fahrten gebucht werden könnten, so Just. Der Landkreis schreibe aus, koordiniere alles und stelle die entsprechende Software bereit. Insgesamt plane man beim Traudl-Projekt 300 Haltepunkte, von denen sich 60 in der Gemeinde Grabenstätt befänden.
„Wir wollen den On-Demand-Verkehr Traudl in Angriff nehmen“, betonte Bürgermeister Wirnshofer vor der Abstimmung und zeigte sich davon überzeugt, dass man dann mit dem bereits bestehenden gemeindlichen sozialen Fahrdienst und dem heuer in der Gemeinde gestarteten Car-Sharing-Projekt „verkehrstechnisch sehr gut erschlossen wäre“. Im Gemeinderat wurde betont, dass es ganz wichtig wäre, dass es auch einen Haltepunkt in Traunstein gebe, was Just zusicherte. Wer ein Deutschland-Ticket nutze, müsse nicht den vollen Preis bezahlen, beantworte er eine Frage im Zusammenhang mit dem sogenannten Comfort-Zuschlag. Es bestehe zwar die Möglichkeit, dass man auch ad hoc buche, es sei aber dann nicht sicher, ob man dann auch gleich einen Bus bekomme, so Just auf Nachfrage. Nach längerer Diskussion gab der Gemeinderat erneut geschlossen grünes Licht für eine Teilnahme am flexiblen Bedarfsverkehr Traudl und sprach sich bei den zur Auswahl stehenden Bedienzeit-Modellen für die Option B aus, wonach von Montag bis Sonntag zwischen 6 und 22 Uhr gefahren würde und es zusätzlich eine Nachtbedienung von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis 1 Uhr gäbe. Die Kosten würden sich hier für die Gemeinde Grabenstätt laut neuer Kostenschätzung (jetzt ohne Seeon-Seebruck) zwischen rund 86.000 im 1. Betriebsjahr und rund 115.000 Euro im letzten Betriebsjahr bewegen. Die Dauer des Vorhabens beträgt insgesamt sechs Jahre, in denen die Gemeinde zur Zahlung des jährlichen Betrags verpflichtet ist. Wirnshofer gab sich zuversichtlich, dass auch die anderen vier Gemeinden grünes Licht für das interkommunale Traudl-Projekt geben (Chieming und Grassau haben bereits zugestimmt). Bei unterschiedlicher Option-Wahl wird indes die Option nach einfacher Mehrheit umgesetzt und bei Gleichstand die Option A, nach der täglich nur zwischen 6 und 22 Uhr gefahren und die Wochenend-Nachtbedienung entfallen würde.
Um die steigenden Anforderungen und Erwartungen an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erfüllen, hatte der Landkreis Traunstein im Jahr 2022 einen Nahverkehrsplan aufgestellt, damit begonnen einzelne ÖPNV-Linien schrittweise auszubauen und die Planungen für einen Verkehrsverbund vorangetrieben. Da Buslinien aber gerade im ländlichen Raum und in einem Flächenlandkreis nicht jeden kleinen Ortsteil beziehungsweise Weiler erschließen können, hat der Landkreis dann vor knapp zwei Jahren auch ein Förderprogramm für die Umsetzung flexibler Bedarfsverkehre für kreisangehörige Gemeinden beschlossen. Dieses Förderprogramm ermöglicht den landkreisangehörigen Kommunen die Einführung sogenannter flexibler Bedarfsverkehre mit organisatorischer, planerischer und finanzieller Unterstützung des Landkreises. Vor diesem Hintergrund hatten die vier Gemeinden Chieming, Grabenstätt, Grassau und Übersee (nun ohne Seeon-Seebruck) in enger Abstimmung mit dem Landkreis ein Konzept für einen haltestellenbezogenen Bedarfsverkehr, den sogenannten On-Demand-Verkehr namens „Traudl“ erarbeitet.
Bereits vor rund zweieinhalb Jahren hatte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel, Ferienwohnungen, Gastronomie und Büroräume“ gefasst. Mit diesem wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Edeka-Marktes mit einem angegliederten Backshop samt Bistro sowie einem Fitnessstudio, Büro-, Archiv-, Aufenthalts- und Schulungsräumen und elf Wohnungen im Obergeschoss geschaffen. Konkret vorgesehen sind rund 50 bis 80 Quadratmeter große Wohnungen, darunter eine Betriebsleiterwohnung, Mitarbeiter-, Ferien- und frei vermietbare Wohnungen. Der im Erdgeschoss geplante Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) soll über eine Verkaufsfläche von bis zu 1.200 Quadratmetern verfügen. Der Vorhabenträger setzt auf eine Massivbauweise (Stahlbetontragwerk) mit Ziegelmauern im Erdgeschoß und mit Ziegel- beziehungsweise Holzständer im Obergeschoß. Bei dem etwa 6300 Quadratmeter großen Baugebiet handelt es sich um eine Brachfläche mit abgebrochener Bausubstanz. Von 2016 bis 2021 war in einem der alten Strickerei-Gebäude die Spielstätte der Theater-Strickerei Grabenstätt untergebracht.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden nun die Verfahrensschritte der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer verlas die abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen beziehungsweise Träger öffentlicher Belange.
Die Regierung von Oberbayern hatte in ihrer Stellungnahme unter anderem darauf verwiesen, dass die Einbindung in das Ortsbild eng mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgestimmt werden müsse. Zudem seien die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt abzuklären. Diese verwies ihrerseits auf die durchgeführte schalltechnische Untersuchung, mit der die grundsätzliche Nachbarverträglichkeit der Planung nachgewiesen worden sei. Von der Eigentümerin des nördlich benachbarten Grundstücks wurde angemahnt, dass dieses im Falle einer künftigen Wohnnutzung durch etwaige Lärmbelästigungen (Lüftungen) nicht beeinträchtigt werden dürfe. Der Vorsitzende erläuterte, dass die Gemeinde nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Berichtigung des Flächennutzungsplans die dazugehörigen Unterlagen an die Regierung von Oberbayern weiterleiten werde.
Zur Stellungnahme des Landratsamts Traunstein als Bauaufsichtsbehörde in Sachen Grünordnung hieß es im einstimmigen Beschluss, dass der Pflanzzeitraum im Sinne einer guten Gestaltung des Ortsbildes auf ein Jahr nach Nutzungsaufnahme im Bebauungsplan und im Durchführungsvertrag verkürzt werden sollte. Auch die Untere Naturschutzbehörde hatte auf eine vollständige Realisierung der Festsetzungen zur Grünordnung gepocht. Im einstimmigen Gemeinderatsbeschluss zur Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz beim Landratsamt heißt es, dass die Regelungen zum Oberflächenwasser/Niederschlagswasser im Durchführungsvertrag enthalten seien und vom Vorhabenträger entsprechend umgesetzt werden müssten. Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, erwiderten die Gemeindeverwaltung und das für die Bauleitplanung beauftragte Planungsbüro, dass der Vorhabenträger bezüglich Grundwasser und Wasserversorgung laut Durchführungsvertrag wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen habe. Hinsichtlich des Oberflächenwassers verweist man auf die im Bebauungsplan festgelegten „eigenverantwortlichen Schutzmaßnahmen“. Die Abwasseranlagen hat die Gemeinde „als ausreichend leistungsfähig eingestuft“. Hinsichtlich der bestehenden Altlastenverdachtsflächen sei deren Sanierung mit dem Nachbargrundstück abzustimmen.
In der Stellungnahme der Bautechnik der Gemeinde Grabenstätt wird angezweifelt, dass die gesamte Löschwasserversorgung über das Trinkwassernetz bereitgestellt werden könne. Deshalb rät man dazu, im Rahmen der Brandschutznachweiserstellung eine Hydrantenmessung der beiden nächstgelegenen Entnahmestellen durchzuführen. Zusätzlich empfiehlt die gemeindliche Bautechnik, den Mühlbach im Bereich der Flurnummer 199 als Saugstelle auszuweisen und zu beschildern. Da die beiden Zufahrten zum Grundstück über einen öffentlichen Geh- und Radweg führen, der parallel zur Chieminger Straße verläuft, wird von Seiten der Gemeinde zum Schutz der Radfahrer empfohlen, die Radwegkreuzungen entsprechend zu markieren. Die Deutsche Telekom mahnte an, dass bei der Planung und Bauausführung die bestehenden Telekommunikationslinien nicht gestört werden dürften. Ein Anwohner erinnerte daran, dass seine Geh- und Fahrtrechte zu berücksichtigen seien.
Abschließend segnete der Gemeinderat den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 9. September 2024 einstimmig ab. Der Durchführungsvertrag schreibt u.a. vor, dass der Baubeginn binnen zwei Jahren nach erteilter Baugenehmigung zu erfolgen habe. Zudem billigten die Räte zum Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung alle fortzuschreibenden Planungsunterlagen in der Fassung vom 16. September 2024 und fassten den Satzungs- und Bekanntmachungsbeschluss – alles einstimmig. Der Erste Bürgermeister resümierte, dass sich alle über einen großen Markt in Grabenstätt freuten und die Versorgung der Bürger damit gesichert sei. Ein großer Dank galt allen Beteiligten.
Die Fa. pbz GmbH informierte die Gemeinde Grabenstätt im Namen der Fa. Vantage Towers AG darüber, dass zugunsten den Netzbetreibers Vodafone eine Mobilfunksendeeinrichtung auf den Bestandsmast in Erlstätt (Funkmast der Deutschen Funkturm GmbH - DFMG) installiert werden soll. Es geht also um die Mitnutzung des bestehenden Funkmasten auf dem Grundstück Fl.Nr. 347 der Gemarkung Erlstätt, der aktuell ausschließlich von der Deutschen Telekom als Mobilfunkeinrichtung genutzt wird.
Da es sich erst um eine Vorabinformation der Fa. pbz GmbH handelte, können noch keine genaueren Angaben über den Zeitpunkt der Umsetzung gemacht werden. Zunächst müssten erst noch weitere Abstimmungen zwischen der Fa. Vantage Towers AG und dem Masteigentümer (DFMG) erfolgen und dann die konkreten Planungen auf den Weg gebracht werden.
Unabhängig davon sei es zu befürworten, dass sich die Fa. Vodafone nun zu einer Mitbenutzung der vor zwei Jahren in Betrieb genommenen Mobilfunkeinrichtung entschieden hat, was vonseiten des Gemeinderates bereits im Rahmen des vorausgegangenen Genehmigungsverfahrens für den DFMG-Mast vorausgesetzt wurde. Die Mitbenutzung scheint nun wohl in die Tat umgesetzt zu werden, was in absehbarer Zeit dann zu einer angemessenen Vodafone-Netzabdeckung im Erlstätter Ortsbereich führen könnte. Der Gemeinderat stimmte der geplanten Netzerweiterung deshalb einstimmig zu.
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Erschließungsstraße im künftigen Neubaugebiet an der Tüttenseestraße die Bezeichnung „An der Mühlwiese“ erhalten soll. Der Straßenname wird von einer früheren Flurbezeichnung im dortigen Bereich abgeleitet. Die Verwaltung wurde beauftragt, das entsprechenden Widmungsverfahren durchzuführen.
Des Weiteren informierte der Erste Bürgermeister, dass die Gebäudereinigungsarbeiten für die Alte Schule in Erlstätt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an die Fa. „Komplett-Gebäudereinigung“ aus Traunreut vergeben wurde.