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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Baurecht

Ortssatzung „Winkl Süd“:

Änderung im Bereich der Grundstücke

FlNrn. 1753, 1753/1 und 1753/2 (Winkl 16),

Gemarkung Grabenstätt

Bekanntmachung

über den Erweiterungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 18.09.2025 beschlossen, die Ortssatzung „Winkl Süd“ zu ändern und im Geltungsbereich geringfügig zu erweitern. Die Änderung bezieht sich auf die Grundstücke FlNrn. 1753, 1753/1 und 1753/2 (Winkl 16), Gemarkung Grabenstätt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Änderung beinhaltet Folgendes:

Im Rahmen einer maßvollen Nachverdichtung soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein weiteres Wohngebäude (Doppelhaus) im Westen des Grundstücks sowie einen Anbau an das bestehende Wohnhaus Richtung Osten errichten zu können.

Die Planzeichnung enthält nun Festsetzungen für Haupt- und Nebengebäude. Zwischenzeitlich erfolgten auch eine Teilung des Grundstücks, so dass Geh- und Fahrtrechte sowie ausreichende Leitungsrechte notariell zu sichern sind.

Die Festsetzung einer Fläche für die Ortsrandeingrünung ist aufgrund der bereits bestehenden Gehölzstrukturen außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung nicht erforderlich. Eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist jedoch für die zusätzliche Bebauung festzusetzen und wurde im Vorfeld mit der Fachbehörde abgestimmt.

Die Erschließung des gesamten Grundstücks erfolgt wie bisher über eine Zufahrt zur TS3, wobei die bestehenden 2 Zufahrten auf eine reduziert werden sollen

Da die Voraussetzungen vorliegen, ist das Änderungsverfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durchzuführen.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) in der Fassung vom 08.09.2025 wurden vom Planungsbüro BEGS, 83278 Traunstein, gefertigt und am 18.09.2025 durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt nach § 3 Abs. 2 BauGB unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Ortssatzung „Winkl Süd“,

FlNrn. 1753, 1753/1 und 1753/2 (Winkl 16), Gemarkung Grabenstätt,

in der Zeit vom

06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025

eingesehen werden.

Der Entwurf der Satzungsänderung liegt hierzu zusätzlich in der Zeit vom

06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 22.09.2025
Gemeinde Grabenstätt
Gez. G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur Änderung der Ortssatzung „Winkl Süd“:

Grundstücke FlNrn. 1753, 1753/1 und 1753/2 (Winkl 16), Gemarkung Grabenstätt