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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Baurecht

Bebauungsplan „Erlstätt“:

Änderung im Bereich des Grundstücks FlNr. 93/5

(Kreuzbergstraße 7), Gemarkung Erlstätt

Bekanntmachung

über den Änderungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung am 19.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Erlstätt“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück FlNr. 93/5 (Kreuzbergstraße 7), Gemarkung Erlstätt.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Änderung beinhaltet Folgendes: Es soll im Rahmen einer verträglichen Nachverdichtung auf dem Grundstück ein weiteres Baufenster für ein Wohngebäude mit Nebengebäude festgesetzt werden.

Da die Voraussetzungen vorliegen, ist das Änderungsverfahren gem. § 13a BauGB (Innenentwicklung) durchzuführen.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden vom Planungsbüro Eisenbichler, 83313 Siegsdorf, gefertigt und am 19.09.2024 durch den Bau- und Planungsausschuss gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Dieser Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt hierzu in der Zeit vom

18.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 BauGB)

Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Bebauungsplan „Erlstätt“ FlNr. 93/5

(Kreuzbergstraße 7),

Gemarkung Erlstätt

eingesehen werden.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 07.10.2024
Gemeinde Grabenstätt
gez.G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur Änderung des Bebauungsplans „Erlstätt“ FlNr. 93/5 (Kreuzbergstraße 7), Gemarkung Erlstätt

geplante Änderung

Pläne ohne Maßstab