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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung / Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt

Plan ohne Maßstab

Baurecht

Aufstellung / Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt

Bekanntmachung

über den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt, neu zu fassen und den Aufstellungsbeschluss hierfür gefasst. Es handelt sich bereits aufgrund eines abgeschlossenen Bauleitplanverfahrens um eine Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet), für die insbesondere im Bereich der Umweltthematik Nacharbeiten notwendig sind und verschiedene Festsetzungen geändert werden sollen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Planung beinhaltet Folgendes:

Für das Planungsgebiet wurde ein Oberflächenwasserkonzept in Verbindung mit dem Umgang mit Starkregenereignissen ausgearbeitet. In den Unterlagen wurden die entsprechenden Festsetzungen und Hinweise getroffen. Weiterhin werden die ursprünglich vorgesehenen gemeindlichen Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in Reihenhäuser mit Garagen oder Carports umgewandelt, um auch kleinere Grundstücke im Familienansiedlungsmodell anbieten zu können. Des Weiteren wurden unklare Festsetzungen und Hinweise eindeutig und klar formuliert.

Im Jahr 2021 wurde der ursprüngliche Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ auf Grundlage des § 13 b BauGB aufgestellt. In 2023 wurde aufgrund einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Vorschrift des § 13 b BauGB (großflächige und erleichterte Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich) aufgehoben. Deshalb muss der Bebauungsplan in einem geordneten Verfahren nochmals neu gefasst werden mit Ergänzung des Umweltberichts und Betrachtung des naturschutzrechtlichen Eingriffs.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen wurden grundsätzlich am 29.07.2024 durch den Gemeinderat gebilligt. Folgende Planungsunterlagen wurden von der Planungsgruppe Strasser PLG,

83278 Traunstein, bzw. dem Büro Aquasoli, 83313 Siegsdorf, ausgearbeitet:

  • Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 02.09.2024
  • Städtebauliche Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 02.09.2024
  • Hydrotechnisches Gutachten vom 23.05.2024
  • Konzept zur Ableitung des wildabfließenden Oberflächenwassers vom 05.08.2024.

Mit diesen Planungsgrundlagen soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der o. g. Planungsunterlagen liegt hierzu in der Zeit vom

18.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung für die Aufstellung / Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt, und für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans im sogenannten Parallelverfahren stattfindet.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

Aufstellung / Neufassung Bebauungsplan

Tüttenseestraße“

FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579,

Gemarkung Grabenstätt

eingesehen werden.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 07.10.2024
Gemeinde Grabenstätt
Gez.G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur Aufstellung / Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ im Bereich der Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt