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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Baurecht

27. Änderung des Flächennutzungsplans

zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des Baugebiets Tüttenseestraße, FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt

Bekanntmachung

über den Änderungs- und Billigungsbeschluss und die Durchführung der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 29.07.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Darstellung einer Wohnbaufläche zu ändern.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann dem nachfolgend gedruckten Übersichtsplan entnommen werden.

Die Änderung beinhaltet Folgendes:

Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Bauleitplanung zur Festsetzung eines Wohnbaufläche südlich der Tüttenseestraße eine Berichtigung des Flächennutzungsplans nach § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB vorgenommen. In 2023 wurde aufgrund einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Vorschrift des § 13 b BauGB (großflächige und erleichterte Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich) aufgehoben. Auch der Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ soll neu gefasst werden. Aufgrund der Rechtsprechung muss nun der Flächennutzungsplan in einem geordneten Verfahren geändert werden.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und städtebauliche Begründung) wurden von der Planungsgruppe Strasser PLG, 83278 Traunstein) gefertigt und am 29.07.2024 in der Fassung vom 19.07.2024 gebilligt. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt hierzu in der Zeit vom

18.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024

im Rathaus Grabenstätt, Schloßstraße 15, Zimmer Nr. 10.2, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans und das Verfahren für die Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ für die Grundstücke FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt im sogenannten Parallelverfahren stattfindet.

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der Öffentlichkeitsbeteiligung auch auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

https://www.grabenstaett.de/ortsinformationen/ortsrecht/laufende-bauleitverfahren

27. Änderung des Flächenutzungsplans

zur Darstellung einer Wohnbaufläche

Baugebiet Tüttenseestraße, Gemarkung Grabenstätt

eingesehen werden.

Es wird darum gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Grabenstätt Gebrauch zu machen, die Unterlagen auf dieser Homepage einzusehen und die Stellungnahmen per Post an die Gemeinde Grabenstätt, Schloßstraße 15, 83355 Grabenstätt oder per E-Mail an bauamt@grabenstaett.de zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Im Übrigen wird für die Einsichtnahme in die Planunterlagen um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Grabenstätt, den 07.10.2024
Gemeinde Grabenstätt
Gez. G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister

Übersichtsplan zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Wohnbaufläche Baugebiet Tüttenseestraße, FlNrn 572/3, 573/3 und 577/2 sowie Teilflächen von 577, 578, 579, Gemarkung Grabenstätt

Plan ohne Maßstab