Während die Tiefbauarbeiten im Baugebiet „Tüttenseestraße“ am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt voranschreiten und im Bereich des Investors (im Westen) auch schon mit dem Hochbau begonnen wurde, hatte sich der Gemeinderat zuletzt mit der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigt, die im laufenden Parallelverfahren – 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes und Aufstellung beziehungsweise Neufassung des Bebauungsplans Tüttenseestraße – zwischen dem 13. Juni und 14. Juli beziehungsweise dem 5. Juni und 14. Juli durchgeführt worden war. Aufgrund einer Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof 2023 musste die Neufassung für den Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ im sogenannten (zweistufigen) Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch mit einer frühzeitigen sowie einer ordentlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Zusätzlich musste auch eine geordnete Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.
Einige Fachstellen beziehungsweise Träger öffentlicher Belange (TöB) nahmen nochmals Stellung. Bezüglich der Forderung der Regierung von Oberbayern, die Hydrologie und den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu klären, meinte nun Bürgermeister Gerhard Wirnshofer, dass das hydrotechnische Gutachten und die darauf basierenden Festsetzungen des Bebauungsplans mit den zuständigen Wasserrechtsbehörden abgestimmt worden seien, sodass der Gemeinderat davon ausgehe, dass die Bauleitplanung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegenstehe. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt erklärte ihr Einverständnis mit der geplanten Ausgleichsfläche, schlug jedoch vor, mit Blick auf die angedachte Pflanzfläche „Waldrandgestaltung“ zum Schutz der bestehenden Feuchtwiese auf eine Bepflanzung zu verzichten. Stattdessen sei die im Plan als „Krautsaum“ bezeichnete Flächengestaltung auszudehnen. In puncto Bauleitplanung seien die Planungsunterlagen hierzu hinsichtlich der Ausgleichsfläche A3 anzupassen und entsprechend festzusetzen, hieß es später im einstimmigen Beschluss. Bezugnehmend auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt, meinte der Bürgermeister, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum die Festsetzungen zum Schallschutz nun als „eventuell über das Ziel hinausgehend“ betrachtet würden. Es sei der planerische Wille der Gemeinde, diese unverändert aus dem ersten Bauleitplanverfahren, das Ende 2021 abgeschlossen worden war, zu übernehmen, stellten Wirnshofer und die gemeindliche Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss klar. Die Tiefbauverwaltung beim Landratsamt mahnte an, dass die Sichtverhältnisse im Bereich der Zufahrten zur Kreisstraße nicht beeinträchtigt werden dürften. Wirnshofer betonte hierzu, dass die in der Planzeichnung festgesetzten Sichtdreiecke den Vorgaben entsprächen. Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) meinte in seiner Stellungnahme, dass die berechnete Ausgleichsfläche dem sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche zuwiderlaufe. Anstatt des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ von 2003 sollte der aktuelle Leitfaden von 2021 verwendet werden, da dieser in der Regel eine Reduzierung des Umfangs an Ausgleichsfläche bei Steigerung der Qualität beinhalte. Laut Wirnshofer habe sich die Gemeinde hier aufgrund der planerischen und naturräumlichen Situation für den Leitfaden von 2003 entschieden, der im Übrigen auch Grundlage für das erste Bauleitplanverfahren mit Abschluss in 2021 war. Die Berechnung und Umsetzung der Ausgleichsflächen seien frühzeitig und umfassend durch das Planungsbüro PLG beziehungsweise das Planungsbüro BEGS mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt abgestimmt worden.
Abschließend stellte der Gemeinderat die ordnungsgemäße Durchführung und den endgültigen Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung fest. Im Rahmen der 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes hat sich daraus keine Fortschreibung der Planungsunterlagen ergeben, im Rahmen der Neufassung des Bebauungsplans sind diese hingegen auf Grundlage der nun erfolgten Beratungs- und Beschlussergebnisse fortzuschreiben. Einstimmig stellten die Räte die 27. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans fest und fassten sodann den Satzungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“. Es muss nun die Genehmigung dieses 27. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans bei der Bauaufsichtsbehörde, Landratsamt Traunstein, beantragt werden. Sobald diese vorliegt, können der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans und auch der Satzungsbeschluss für die Neufassung des besagten Bebauungsplans öffentlich bekanntgemacht und damit rechtsgültig gemacht werden.
Das gut 1,5 Hektar Baugebiet „Tüttenseestraße“ wird aus verschiedenen Nutzungszonen bestehen. Einige Grundstücke im östlichen Bereich des Bebauungsplans werden im Rahmen eines sogenannten „Familienansiedlungsmodells“ durch die Gemeinde Grabenstätt veräußert. Hier sollen künftig Bauflächen für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen. Im westlichen Drittel wird ein Bauträger (Investor) sechs Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen für den freien Markt errichten. Dieser Bauträger hat bereits mit seinen Tiefbauarbeiten für die beiden großen Tiefgaragen und mit ersten Hochbaumaßnahmen begonnen. Im gemeindlichen Bereich im Osten sind im Detail vier Doppel- und fünf Ein- beziehungsweise Zweifamilienhäuser sowie ein Dreispänner und ein Vierspänner vorgesehen. Die Gemeinde hat bereits die Vergabe der Straßenbaumaßnahme vollzogen und mit den Erschließungsarbeiten von der Ostseite des Baugebiets her begonnen. Mit dem nun zu erwartenden Abschluss der beiden Bauleitplanverfahren könne in absehbarer Zeit auch die Ausschreibung der einzelnen Bauparzellen erfolgen, so die Gemeindeverwaltung.
Der Vorsitzende gab allgemein bekannt, dass der Abriss des seit 2017 leer stehenden alten Gasthauses zur Post am Grabenstätter Marktplatz unmittelbar bevorstehe. Das Areal ist mittlerweile auch schon von Bauzäunen umgeben und auch ein Bagger war zuletzt schon an der Nordseite zu sehen. Das markante Marktplatz-Gebäude war 2021 von der Grassauer Immobilienfirma Wohnlinie GmbH von der Rosenheimer Brauerei Flötzinger gekauft worden. Nach einigen Verzögerungen sollen nun der Abriss des Hauptgebäudes und der südlich angrenzenden Nebengebäude erfolgen und nachfolgend ein Neubau mit ähnlicher Kubatur entstehen. Auch die charakteristischen Gauben und das große Rundtor im Nordwesten sollen Teil des Neubaus sein. Laut den Planungen sind im Erdgeschoss zwei Gewerbeeinheiten mit 200 beziehungsweise 70 Quadratmetern vorgesehen und in den beiden Obergeschossen sollen elf 50 bis 100 Quadratmeter große Wohneinheiten unterkommen – sieben im ersten und vier im zweiten Obergeschoss. Um den Charakter des historischen Gebäudes so gut wie möglich zu erhalten, wird man die Wohnungen nur mit kleinen Balkonen versehen. An der Ostseite wird es gar keine Balkone geben. Vorgesehen ist auch ein öffentlicher Durchgang durch das Gebäude und öffentliche Toiletten an dessen Ostseite. Der Zugang zur Kirche bleibt auf jeden Fall barrierefrei.
Des Weiteren verwies der Erste Bürgermeister auf die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in der Grabenstätter Hochfellnstraße, die im April kommenden Jahres abgeschlossen sein sollen. Begonnen wird im November mit der Retentionsfläche. Auf die Frage aus dem Rat, wer diese Maßnahme umsetze, entgegnete der Vorsitzende, dass gerade die Ausschreibung vorbereitet werde. Auch im Rahmen der Starkregenvorsorge in Marwang geht es voran. Dort sei laut Wirnshofer ein kleiner Wall entlang der Max-Buchfellner-Straße vorgesehen, der das Wasser aufstaue und dann kontrolliert in einen Entwässerungsgraben ablaufen lasse.
Erfreulicher Weise seien laut Wirnshofer kürzlich vom Landratsamt Traunstein einige wichtige Baugenehmigungen erteilt worden, darunter für den Umbau der Mittagsbetreuung in der Grundschule Grabenstätt, die Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Erlstätt, den Neubau des Hochbehälters für die gemeindliche Wasserversorgung Marwang in Vocking und des dazugehörigen Mischgebäudes an der Straße nach Eggerhausen.
Für die Zufahrt zum Kiesabbaugebiet in Kraimoos wurde vom Landratsamt Traunstein eine Tektur genehmigt. Die neue Zufahrt soll nun nicht mehr durch den Ortsteil Kraimoos führen, sondern nördlich an der Wohnbebauung vorbei bis zur Kreisstraße TS 2. „Wir sind sehr froh, dass man zu dieser Lösung gekommen ist, da das für den Ortsteil Kraimoos erheblich weniger Verkehr bedeutet“, freute sich Wirnshofer und fügte an: „Nur wenn alle zusammenhelfen kann man so etwas erreichen“. Ein besonderer Dank galt den Grundstücksbesitzern, die die neue Zufahrtstrasse ermöglicht hatten.
Der Erste Bürgermeister gab aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass der Gemeinderat die Firma Langerspacher mit den Arbeiten zur Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in der Max-Buchfellner-Straße in Grabenstätt beauftragt wurde. Des Weiteren habe das Gremium beschlossen, die Sanierung des Kirchturmkreuzes in Erlstätt mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu unterstützen.