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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Grabenstätt

Bekanntmachung

Bürgerversammlung 2023

in der Gemeinde Grabenstätt

Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. Für das Jahr 2023 finden in Grabenstätt wie gewohnt zwei Teilversammlungen statt, und zwar

für die Bereiche der früheren Gemeinde Oberhochstätt und Grabenstätt

am Dienstag, den 14. November 2023, um 19.30 Uhr

im Ökonomiesaal der Gemeinde Grabenstätt (Schloßstr. 17)

und

für den Bereich der früheren Gemeinde Erlstätt

am Mittwoch, den 15. November 2023, um 19.30 Uhr

im Gasthof Fliegl (Raiffeisenstr. 1)

In der Bürgerversammlung können alle Gemeindeangehörige, also sämtliche Gemeindeeinwohner, vom Rederecht Gebrauch machen. Anregungen und Fragen sollen sich dabei grundsätzlich nur auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Sie können bei den Bürgerversammlungen mündlich vorgetragen oder bis spätestens 10. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Grabenstätt schriftlich eingereicht werden. Zu diesen Vorbringen und Eingaben wird der Erste Bürgermeister sodann Stellung nehmen.

Grabenstätt, den 04.10.2023
Gemeinde Grabenstätt
gez. Wirnshofer
1. Bürgermeister