Gemeinde Grabenstätt
Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. Für das Jahr 2023 finden in Grabenstätt wie gewohnt zwei Teilversammlungen statt, und zwar
für die Bereiche der früheren Gemeinde Oberhochstätt und Grabenstätt
am Dienstag, den 14. November 2023, um 19.30 Uhr
im Ökonomiesaal der Gemeinde Grabenstätt (Schloßstr. 17)
und
für den Bereich der früheren Gemeinde Erlstätt
am Mittwoch, den 15. November 2023, um 19.30 Uhr
im Gasthof Fliegl (Raiffeisenstr. 1)
In der Bürgerversammlung können alle Gemeindeangehörige, also sämtliche Gemeindeeinwohner, vom Rederecht Gebrauch machen. Anregungen und Fragen sollen sich dabei grundsätzlich nur auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Sie können bei den Bürgerversammlungen mündlich vorgetragen oder bis spätestens 10. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Grabenstätt schriftlich eingereicht werden. Zu diesen Vorbringen und Eingaben wird der Erste Bürgermeister sodann Stellung nehmen.