Bei der Gemeindeverwaltung werden in letzter Zeit wieder verstärkt Klagen vorgetragen, die sich auf Probleme mit Hunden beziehen. So wurden unter anderem auch Befürchtungen vor Belästigungen durch freilaufende Hunde, insbesondere für Kinder, vorgetragen und Klagen über die Verunreinigung von öffentlichen Bereichen oder auch von Privatgrundstücken durch den Kot fremder Hunde vorgebracht.
Diese Klagen sind leider nicht unbegründet.
In den letzten Jahren mussten schon mehrmals förmliche Anordnungen gegen einzelne Hundehalter erlassen werden, nachdem es zu Vorfällen gekommen war, bei denen Personen durch deren frei laufende Hunde belästigt oder auch gebissen und verletzt wurden.
Besonders auffällig sind in letzter Zeit Beobachtungen in den Bereichen des Tüttensees, der Traunsteiner Siedlung und Winkl. Wir möchten die Hundebesitzer, die in den genannten Gebieten unterwegs sind, ganz besonders darum bitten, ihren Vierbeiner an die Leine zu nehmen! Andere Tiere dürfen ebenso wenig zu Schaden kommen wie andere Menschen!
Es erscheint uns deshalb notwendig, wieder einmal auf die gegebene Problematik hinzuweisen und wir möchten so die Hundehalter bitten, die folgenden Punkte zu beachten.
Uneingeschränkt muss gelten, dass aus der Haltung von Hunden keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und die öffentliche Reinlichkeit auftreten dürfen (Grundlage hierfür ist § 18 LStVG).
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf die gemeindliche Hundeanleinverordnung verweisen, die Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice – Ortsrecht“ finden.
Wir hoffen, dass wir mit diesen Hinweisen zu einem verträglichen und verständnisvollen Miteinander beitragen können.