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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 22/2023
Aus der Gemeindeverwaltung
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Haltung von Hunden

Ein Apell an alle Hundebesitzer!

Bei der Gemeindeverwaltung werden in letzter Zeit wieder verstärkt Klagen vorgetragen, die sich auf Probleme mit Hunden beziehen. So wurden unter anderem auch Befürchtungen vor Belästigungen durch freilaufende Hunde, insbesondere für Kinder, vorgetragen und Klagen über die Verunreinigung von öffentlichen Bereichen oder auch von Privatgrundstücken durch den Kot fremder Hunde vorgebracht.

Diese Klagen sind leider nicht unbegründet.

In den letzten Jahren mussten schon mehrmals förmliche Anordnungen gegen einzelne Hundehalter erlassen werden, nachdem es zu Vorfällen gekommen war, bei denen Personen durch deren frei laufende Hunde belästigt oder auch gebissen und verletzt wurden.

Besonders auffällig sind in letzter Zeit Beobachtungen in den Bereichen des Tüttensees, der Traunsteiner Siedlung und Winkl. Wir möchten die Hundebesitzer, die in den genannten Gebieten unterwegs sind, ganz besonders darum bitten, ihren Vierbeiner an die Leine zu nehmen! Andere Tiere dürfen ebenso wenig zu Schaden kommen wie andere Menschen!

Es erscheint uns deshalb notwendig, wieder einmal auf die gegebene Problematik hinzuweisen und wir möchten so die Hundehalter bitten, die folgenden Punkte zu beachten.

  • Führen Sie Ihre Hunde, insbesondere in Wohn- und Siedlungsgebieten, immer an der Leine und nehmen Sie besonders Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und andere Hundehalter, die Ihnen begegnen. Bedenken Sie, dass Begegnungen durch etwaige Angstgefühle und unerwartete Reaktionen anderer Menschen und anderer Tiere durchaus problematisch werden kann.
  • Wenn Sie Ihren Hund in Außenbereichen führen, ist es wichtig, dass Sie die absolute Kontrolle über das Tier haben und es jederzeit zurückgerufen werden kann. Auch in den Außenbereichen ist es wichtig, dass Sie stets eine Leine zur Hand haben, um das Tier im Notfall anzuleinen.
  • Beachten Sie auch die jagdrechtlichen Bestimmungen, wonach Hunde, die frei laufen und den Eindruck vermitteln, sich nicht in Kontrolle ihrer Halter zu befinden oder wildern, unter Umständen von den jeweiligen Jagdbetreibern erlegt werden können.
  • Lassen Sie Ihren Hund in öffentlichen Anlagen und Wäldern nicht frei umherlaufen, Hunde gehören außerdem nicht auf Kinderspielplätze!

Uneingeschränkt muss gelten, dass aus der Haltung von Hunden keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und die öffentliche Reinlichkeit auftreten dürfen (Grundlage hierfür ist § 18 LStVG).

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf die gemeindliche Hundeanleinverordnung verweisen, die Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice – Ortsrecht“ finden.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Hinweisen zu einem verträglichen und verständnisvollen Miteinander beitragen können.