Mit der Vorstellung und der Anerkennung der Entwurfsplanung ist der Hochwasserschutz an der Hochfellnstraße einen Schritt weitergekommen. Herr Bernhard Unterreitmeier vom beauftragten Ingenieurbüro Aquasoli aus Siegsdorf vor stellte die Maßnahme vor. Wenn alles gut gehe, könne eventuell bereits im kommenden Jahr mit den Baumaßnahmen begonnen werden, schickte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer in seiner Einleitung voraus.
Aus dem vorausgegangenen Gesamtuntersuchung zum Hochwasserrisiko in Grabenstätt hätten sich Teilbereiche herauskristallisiert, in denen durch einen technischen Hochwasserschutz eine Verbesserung herbeigeführt werden könne, so Unterreitmeier. Die Planungszeit für den Bereich an der Hochfellnstraße habe rund zwei Jahre in Anspruch genommen, da der Bereich mit dem angrenzenden Trinkwasserschutzgebiet nicht ganz einfach sei. Es seien dabei Abstimmungen mit den Anliegern ebenso eingeflossen wie mit den verschiedenen Fachbehörden.
Durch eine Mauer, einen Erdwall und Geländemodellierungen sowie Straßenanhebungen werde das Eindringen von Hochwasser in das direkt angrenzende Siedlungsgebiet künftig verhindert. Eine Straßenanhebung mit Geländeangleichung sei im östlichen Bereich der Hochfellnstraße eingeplant und zwar dort, wo die Straße mit der Biegung aus der Siedlung in die freien Flächen führt. Die zweite Anhebung mit Geländemodellierung wird unterhalb der betroffenen Wohnhäuser im Bereich des südlich gelegenen landwirtschaftlichen Anwesens liegen. Eine zusätzliche Mauer entlang der Grundstücksgrenze zweier Wohnanwesen wird an einem Erdwall angeschlossen und weiter nach Osten geführt.
Die Schutzmauer wird ungefähr die Höhe eines Gartenzauns erreichen. Ein südlich von der besagten Geländemodellierung geplantes Fahrsilo wird ebenfalls Bestandteil der Schutzmaßnahme sein, indem die dazugehörige Bodenplatte etwas erhöht und zu den Seitenwänden hin entsprechend aufgeschüttet werde. Daran orientiert sich dann auch die Hochwasserschutzlinie. Das künftig anfallende Regenwasser im geschützen Bereich der Wohnbebauung, dass auch als Binnenwasser bezeichnet wird, wird durch ein Drainagesystem abgeführt und im Unterlauf des Mühlbaches eingeleitet.
Durch die Schutzmaßnahmen werde Wasser verdrängt und es gehe dadurch Wasservolumen verloren, so der Planer. Das verdrängte Volumen müsse laut gesetzlicher Vorgaben wieder ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolge durch einen neuen Retentionsraum unweit der Siedlung auf einer nordöstlich gelegenen, gut 3.000 m² großen Fläche der Gemeinde, die um etwa 70 cm abgegraben wird. Dadurch entsteht ein neues Retentionsvolumen von ca. 1800 Kubikmeter. Die Maßnahme sei mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden. Vorausgegangen war eine artenschutzrechtliche Betrachtung. Durch die Umgestaltung werde die Fläche sogar ökologisch aufgewertet, merkte Unterreitmeier an und fügte hinzu, dass somit keine weiteren naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die Maßnahme erforderlich seien. In einem Bereich der Mulde entstehe eine Biotopfläche. Diese werde anhand einer Sodenverpflanzung entstehen, nachdem zuvor die Vertiefung hergestellt wurde. Damit bleibe die natürlich vorhandene Vegetation erhalten. Unterreitmeier erinnerte daran, dass innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes keine Grabungen erfolgen dürfen. Die geplante Überflutungsmulde liege jedoch außerhalb und könne an dieser Stelle somit realisiert werden.
Auf die Frage aus dem Gemeinderat, ob das Regenwasser dem Mühlbach zugeführt oder durch die Traunsteiner Siedlung abgeleitet werde entgegnete der Planer, dass das Regenwasser nicht durch den Siedllungsbereich, sondern durch einen bereits bestehenden, ausreichend groß dimensionierten Regenwasserkanal in den Unterlauf des Mühlbaches abgeleitet werde. Der Einlauf befinde sich unterhalb des Sägewerks im Bereich der Entermühlstraße. Verschlechterungen würden sich im Unterlauf nicht ergeben, weil sich das Durchflussvolumen am Mühlbach insgesamt nicht ändere. Auch andere Gebäude im Siedlungsbereich werden nicht schlechter gestellt. Lediglich bei einem Gebäude sei der Garten betroffen, was mit dem Anlieger jedoch abgestimmt sei. Vonseiten des Wasserwirtschaftsamtes sei es nämlich vorgegeben, dass der Verlust der bisher bestehenden Retentionsfläche so gering wie möglich gehalten werde.
Auf die Nachfrage, ob sich durch die Maßnahme die Situation an der Von-Wrede-Straße verschlechtern würde, antwortete der Planer mit einem deutlichen „Nein“. Der Erste Bürgermeister kündigte in diesem Zusammenhang an, dass die Von-Wrede-Straße mit der nächsten Teilmaßnahme berücksichtigt werde. Auch die Planungen zum Hochwasserrisiko am sog. Pfarrer Bachl würden dann fortgeführt.
Die Entwurfsplanung für den Hochwasserschutz an der Hochfellnstraße besitze nun jedenfalls die entsprechende Planungsschärfe, um die wasserrechtliche Genehmigung beantragen zu können. Der Gemeinderat stimmte am Ende des Vortrags der Entwurfsplanung geschlossen zu. Abschließend bedankte sich der Erste Bürgermeister bei den betroffenen Anliegern für die konstruktive Mitwirkung im Planungsprozess.
Bericht vom Presseberichterstatter Manfred Peter
Die aktuelle Vereinbarung des Landkreises Traunstein und aller 35 Städte, Märkte und Gemeinden zur Finanzierung des Chiemgau Tourismus endet zum Jahresende 2023. Die Planungen für das kommende Jahr 2024 und Folgejahre standen somit an.
Mit der Verschmelzung des Chiemgau Tourismus e.V. in die Chiemgau GmbH soll die Finanzierung der Sparte Tourismus grundsätzlich unverändert beibehalten werden, formell wird diese jedoch künftig über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Städten, Gemeinden und dem Landkreis mit der Chiemgau GmbH festgelegt.
Entgegen der satzungsmäßig festgelegten Geltungsdauer von fünf Jahren beschlossen im Vorfeld die beteiligten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf Grund der geplanten Neustrukturierung der Sparte Tourismus, dass die Fortführung der vertraglichen Vereinbarung ausnahmsweise zunächst für die Jahre 2024 und 2025 vereinbart werden soll. In der Folge soll die Vereinbarung jeweils für fünf Jahre geschlossen werden.
Die Satzung der Chiemgau GmbH regelt die Eigenständigkeit der Finanzierung der Sparte Tourismus, das heißt alle Gelder, die von Landkreis und Kommunen für die Erbringung touristischer Leistungen der Chiemgau GmbH erbracht werden, dienen alleine der Finanzierung dieser Aufgaben.
Die öffentliche Grundfinanzierung der Sparte Tourismus erfolgt nach dem bisherigen Modell. Diese beinhaltet einen jährlichen Umlagebetrag für die Städte und Gemeinden und zwar je Übernachtung (Basis sind die Übernachtungszahlen des jeweils vorletzten Tourismusjahres). Das voraussichtliche Jahresbudget für 2024 beträgt rd. 1.500.000 €. Bezogen auf die Gemeinde Grabenstätt beträgt die Umlage für 2024 rund 7.300 €. Der jährliche Zuschuss des Landkreises Traunstein beträgt weiterhin 1.000.000 €. Der Gemeinderat stimmte der vertraglichen Vereinbarung zur Finanzierung der Sparte Tourismus der Chiemgau GmbH einstimmig zu.
Bekanntgegeben wurde die Vergabe des Planungsauftrags an die Planungsgruppe PLG Strasser aus Traunstein für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“. Die Tiefbauarbeiten für die Erneuerung bzw. Vergrößerung verschiedener Hausanschlüsse in Oberhochstätt (Wasserversorgung Marwang) wurde zum Angebotspreis von 22.343,44 € an die Fa. Langerspacher aus Grabenstätt vergeben. Den Austausch einer beschädigten Abwasser-Pumpstation in Bergen bei Erlstätt übernimmt die Fa. Elektro Hölzle aus Erlstätt zum Preis von 17.479,32 €. Notwendig wurde auch die Bestätigung von Nachtragsangeboten für die Ausführung zusätzlicher Baumeisterarbeiten durch die Fa. Rainer im Zusammenhang mit der Sanierung der Alten Schule in Erlstätt. Die Summe der Nachträge beträgt rund 45.000 € und beziehen sich auf unvorhersehbare Arbeiten und verschiedene Mehraufwendungen. Vergeben wurden für die Alte Schule Erlstätt auch die Estricharbeiten an die Fa. Singhammer Bodensysteme aus Rimsting zum Angebotspreis von 18.974,19 € sowie die Arbeiten für energetische Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die Fensterstürze an die Fa. Rainer in Höhe von rund 12.000 €. Schließlich wurde auch das Angebot der EGW Wolkersdorf angenommen, welche Verbesserungen an der Straßenbeleuchtungssituation in der Eßpan- und Kreuzbergstraße vornimmt. Die Kosten betragen hierfür 24.195,96 €. Für die Unterstützung bei der Einreichung des Förderantrages hinsichtlich des Gigabitausbaus wurde die Fa. Breitbandberatung Bayern GmbH herangezogen. Für die umfangreiche Bereitstellung der Unterlagen und Vorbereitung des Antrages erhält das Unternehmen 3.510 €. Der Vorsitzende gab zuguterletzt auch die Auftragsvergaben für die Bauarbeiten zur Errichtung des Waldkindergartens bekannt. Die Baumeisterarbeiten wurden an die Fa. Holzner aus Rosenheim vergeben. Diese beziehen sich auf die Bodenplatte der künftigen Schutzhütte und schlagen mit 17.702,23 € zu Buche. Die Zimmererarbeiten (Schutzhütte) belaufen sich auf 86.460,07 €. Diese werden von der Fa. Klammer aus Wonneberg ausgeführt.