Titel Logo
Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Bürgerversammlung

Bürgerversammlung 2024 in der Gemeinde Grabenstätt

Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) ist in jeder Gemeinde mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung einzuberufen. Für das Jahr 2024 finden in Grabenstätt wie gewohnt zwei Teilversammlungen statt, und zwar

für die Bereiche der früheren Gemeinde Oberhochstätt und Grabenstätt

am Montag, den 25. November 2024, um 19.30 Uhr

im Ökonomiesaal der Gemeinde Grabenstätt (Schloßstr. 17)

und

für den Bereich der früheren Gemeinde Erlstätt

am Dienstag, den 26. November 2024, um 19.30 Uhr

im Gasthof Fliegl (Raiffeisenstr. 1)

In der Bürgerversammlung können alle Gemeindeangehörige, also sämtliche Gemeindeeinwohner, vom Rederecht Gebrauch machen. Anregungen und Fragen sollen sich dabei grundsätzlich nur auf gemeindliche Angelegenheiten beziehen. Sie können bei den Bürgerversammlungen mündlich vorgetragen oder bis spätestens 21. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Grabenstätt schriftlich eingereicht werden. Zu diesen Vorbringen wird der Erste Bürgermeister sodann Stellung nehmen.

Grabenstätt, den 17.10.2024
Gemeinde Grabenstätt
gez. Wirnshofer
Erster Bürgermeister