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Grabenstätter Gemeindeanzeiger
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

BAURECHT:

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24), Gemarkung Grabenstätt

Bekanntmachung

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.09.2024 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24), Gemarkung Grabenstätt, in der Fassung vom 16.09.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplans „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ in Kraft.

Die Bebauungsplanänderung liegt samt Begründung und den zugehörigen Unterlagen (insbesondere Vorhabenbeschreibung, Vorplanung, Immissionsschutzgutachten, Werbekonzept, Konzept zur Oberflächenentwässerung, Bodenuntersuchungsberichte) ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt im Schloss Grabenstätt, Schloßstraße 15 in 83355 Grabenstätt, Zimmer-Nr. 10 b im 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung folgender Vorschriften beim Zustandekommen der Bebauungsplanänderung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des geänderten Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind:

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans steht auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter

www.grabenstaett.de > Ortsinformationen – Ortsrecht – laufende Bauleitverfahren >

Bebauungsplan „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24), Gemarkung Grabenstätt,

während der Bekanntmachungsfrist zum Download bereit.

Grabenstätt, den 21.10.2024

Gemeinde Grabenstätt

Gez.

G. Wirnshofer

Erster Bürgermeister

Geltungsbereich des in Kraft getretenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1

(Chieminger Straße 1), Gemarkung Grabenstätt