BAURECHT:
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24), Gemarkung Grabenstätt
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.09.2024 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24), Gemarkung Grabenstätt, in der Fassung vom 16.09.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplans „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ in Kraft.
Die Bebauungsplanänderung liegt samt Begründung und den zugehörigen Unterlagen (insbesondere Vorhabenbeschreibung, Vorplanung, Immissionsschutzgutachten, Werbekonzept, Konzept zur Oberflächenentwässerung, Bodenuntersuchungsberichte) ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt im Schloss Grabenstätt, Schloßstraße 15 in 83355 Grabenstätt, Zimmer-Nr. 10 b im 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung folgender Vorschriften beim Zustandekommen der Bebauungsplanänderung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des geänderten Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind:
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans steht auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
www.grabenstaett.de > Ortsinformationen – Ortsrecht – laufende Bauleitverfahren >
Bebauungsplan „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24), Gemarkung Grabenstätt,
während der Bekanntmachungsfrist zum Download bereit.
Grabenstätt, den 21.10.2024
Gemeinde Grabenstätt
Gez.
G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister
Geltungsbereich des in Kraft getretenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“ für das Grundstück FlNr. 227/1
(Chieminger Straße 1), Gemarkung Grabenstätt