Plan ohne Maßstab
BAURECHT:
Flächennutzungsplan der Gemeinde Grabenstätt
8. Berichtigung des Flächennutzungsplans
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“
für das Grundstück FlNr. 227/1 (Chieminger Straße 24),
Gemarkung Grabenstätt
Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.09.2024 beschlossene oben genannte Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung im Grabenstätt Gemeindeanzeiger in Kraft. Der Bebauungsplan wurde nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des o. g. Bebauungsplans angepasst.
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grabenstätt als Gewerbegebiet / Mischgebiet (Teilflächen) werden in dem von der 8. Berichtigung überdeckten Bereich aufgehoben. Es wird künftig ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ dargestellt.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf keiner Genehmigung.
Die 8. Berichtigung des gemeindlichen Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Berichtigung erstreckt sich über den folgenden Bereich, der aus dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden kann.
Die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans wird ab sofort zur Einsicht im Rathaus der Gemeinde Grabenstätt im Schloss Grabenstätt, Schlossstraße 15 in 83355 Grabenstätt, Zimmer-Nr. 10, während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht auf der Internetseite der Gemeinde Grabenstätt unter
www.grabenstätt.de > Rathaus&Bürgerservice > Verwaltung > Bauleitplanung >
Flächennutzungsplan 8. Berichtigung
während der Bekanntmachungsfrist zum Download bereit.
Grabenstätt, den 21.10.2024
Gemeinde Grabenstätt
Gez.
G. Wirnshofer
Erster Bürgermeister
Übersichtsplan zur 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans